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VG Stuttgart: GOÄ-Nr. 2702 setzt einen Kieferbruch voraus – Urteil vom 02.09.2013 Im Rahmen eines Rechtsstreits mit der Postbeamtenkrankenkasse hat sich das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart am 02.09.2013 (Az.: 3 K 1809/13) unter anderem mit dem Ausgliedern eines Bogens befasst. In der Urteilsbegründung stellen die Richter fest, dass die GOÄ-Nr. 2702 weder regulär noch analog ansatzfähig sei, weil sie Teil der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und für den kieferorthop... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6140: Entfernung eines Bogens oder Teilbogens (Ausligieren):
Juradent-ID: 3665 erstellt am: 12.12.2016 letzte Aktualisierung: 12.12.2016
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Berechnungsfähigkeit der Ausgliederung eines Teil- oder ungeteilten Bogens Der Leistungstext der GOZ-Nr. 6140 umfasst lediglich den Aufwand für die „Eingliederung“ eines kieferorthopädischen Teilbogens/ungeteilten Bogens. Im Gegensatz zur Entfernung von orthodontischen Elementen (Klebebrackets und Bänder), die nach den GOZ-Nrn. 6110 und 6130 berechnet werden, existiert in der GOZ 2012 definitiv keine Gebührenposition, die diese zahnärztliche Tätigkeit abbildet. I... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6140: Entfernung eines Bogens oder Teilbogens (Ausligieren):
Juradent-ID: 3666 erstellt am: 13.12.2016 letzte Aktualisierung: 15.04.2024
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VG Saarland: Entfernung von Bögen entspricht nicht der Ä2702 – Urteil vom 05.04.2016 Das Verwaltungsgericht (VG) Saarland hat am 05.04.2016 (Az.: 6 K 2038/13) entschieden, dass für die Entfernung von Bögen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung die Inrechnungstellung unter einer Analogberechnung zu GOÄ Nr. 2702 fehlerhaft und die Leistung bereits anderweitig abgegolten ist. In dem zu entscheidenden Fall hatte die PBeaKK die Erstattung der GOÄ Nr. 2702 analog für da... GOÄ: L.IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Ä2620-Ä2732): Ä2702: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens:
Juradent-ID: 3667 erstellt am: 13.12.2016 letzte Aktualisierung: 27.12.2016
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VG Saarland: Entfernung von Bögen entspricht nicht der Ä2702 – Urteil vom 05.04.2016 Das Verwaltungsgericht (VG) Saarland hat am 05.04.2016 (Az.: 6 K 2038/13) entschieden, dass für die Entfernung von Bögen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung die Inrechnungstellung unter einer Analogberechnung zu GOÄ Nr. 2702 fehlerhaft und die Leistung bereits anderweitig abgegolten ist. In dem zu entscheidenden Fallhatte die PBeaKK die Erstattung der GOÄ Nr. 2702 analog für das... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6140: Entfernung eines Bogens oder Teilbogens (Ausligieren):
Juradent-ID: 3668 erstellt am: 13.12.2016 letzte Aktualisierung: 13.12.2016
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Die Verwendung von Unterschriftenpads (Sign-Pads) – Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Insbesondere für den Fall, dass sich eine Praxis dafür entschieden hat seine Patientenkartei in elektronischer Form zu führen, stellt sich die Frage nach der Verwendung von Unterschriftenpads, um dann alle Dokumente in elektronischer Form führen und archivieren zu können. Damit könnte der Zahnarzt vermeiden, neben der elektronisch geführten Patientenkartei auch noch Dokumente in Papierform führ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation:
Juradent-ID: 3669 erstellt am: 14.12.2016 letzte Aktualisierung: 14.12.2016
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OLG München: Vertragsunterzeichnung auf Schreibtablett (z.B. iPad) ist unwirksam – Urteil vom 04.06.2012 Die „gesetzlich vorgeschriebene Schriftform“ kann grundsätzlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden, welche sodann dieselbe Rechtswirkung entfaltet wie eine eigenhändige Unterschrift. Die bloße Unterschrift auf einem Unterschriftenpad ist hiermit allerdings nicht gleichzusetzen bzw. führt zur Unwirksamkeit des Dokuments. Dies hat beispielsw... Praxis: Aufklärung und Haftung: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation:
Juradent-ID: 3670 erstellt am: 14.12.2016 letzte Aktualisierung: 14.12.2016
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OLG Hamm: Fehlbehandlung kann trotz ausdrücklichem Patientenwunsch vorliegen Wünscht ein Patient explizit eine Behandlung, die einen Verstoß gegen medizinische Standards darstellt, so ist ein Arzt verpflichtet, diese abzulehnen. Führt er die Behandlung dennoch durch, so ist er hierfür haftbar (siehe hierzu auch Juradent-ID 1744). Dieser Grundsatz wurde nun jüngst durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 26.04.2016 (Az.: 26 U 116/14) bestätigt und die er... Analogie: Funktionsanalyse / CMD / Gnathologie: Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD):
Juradent-ID: 3671 erstellt am: 27.06.2016 letzte Aktualisierung: 15.12.2016
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AG Köln: Herstellung der Schablone kann analog berechnet werden – Urteil vom 24.11.2015 Das Amtsgericht (AG) Köln hat mit Urteil vom 24.11.2015 (Az.: 146 C 113/14) bestätigt, dass neben dem „Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation“ nach GOZ-Nr. 9003 die Herstellung der Schablone nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden kann. Wörtlich stellt das Gericht in seinen Entscheidungsgründen fest: „Die Ziffer 7000 analog GOZ kann neben Ziffer... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9003: Herstellung einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone
Juradent-ID: 3673 erstellt am: 30.12.2016 letzte Aktualisierung: 17.09.2018
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Zahnärztliche Leistungen im Vorfeld der Verwendung einer individuellen Orientierungs-/Positionierungsschablone Im Rahmen Ihrer implantologischen Behandlung wurde intraoperativ eine Orientierungs-/Positionierungsschablone verwendet, die der Übertragung der diagnostisch festgelegten Implantatposition auf die Operationssituation dient. Die Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 9003 stellt klar, dass mit dieser Gebührennummer die „Verwendung“ einer therapeutischen Schablone beschrieben ist, sodass wir gebührenk... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9003: Herstellung einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone
Juradent-ID: 3674 erstellt am: 30.12.2016 letzte Aktualisierung: 30.12.2016
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ClinCheck® im Zusammenhang mit Aligner-Therapie Im Rahmen Ihrer Alignertherapie wurde mittels ClinCheck®-Plänen auf Grundlage der Anfangsunterlagen der zu erwartende Behandlungsverlauf und das Ergebnis simuliert und verfeinert. Dieser sehr aufwendige Vorgang wurde von uns mit der GOZ-Nr. ____ analog in Rechnung gestellt. Ihre Versicherung verweigert die Kostenerstattung mit dem Argument, die gesamte kieferorthopädische Behandlungsplanung... Analogie: KFO: ClinCheck®-Plan:
Juradent-ID: 3675 erstellt am: 04.01.2017 letzte Aktualisierung: 04.01.2017
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