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BSG: Pflicht zum Fortbildungsnachweis gilt auch bei Zulassungswechsel – Urteil vom 04.11.2021 Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt mit Urteil vom 04.11.2021 (Az.: B 6 KA 9/20 R), dass ein nahtloser Wechsel des Fachgebiets eines Arztes seine Pflicht zum Nachweis der Erbringung der Fortbildungspflicht nicht berührt. Mithin bleibt auch das Recht (und die Pflicht) der Kassenärztlichen Vereinigung zur Honorarkürzung davon unberührt und im Ergebnis muss der Vertragsarzt eine Honorarkürzung... GKV: Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V: Regelungen des Fortbildungsnachweises:
Juradent-ID: 4410 erstellt am: 12.01.2022 letzte Aktualisierung: 12.01.2022
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Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach-BVerwG) – Stand: August 2021 Berechenbarkeit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2021 (Az.: BVerwG 5 C 7.19) Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Eingliederung des festsitzenden Retainers eine besondere Ausführung der Retention sei und daher nicht neben den Kernpositionen berechnet werden könne. Neben den kieferorthopädischen Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ ist die Ein... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6060: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4411 erstellt am: 13.01.2022 letzte Aktualisierung: 13.01.2022
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Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG) – Stand: August 2021 Berechenbarkeit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2021 (Az.: BVerwG 5 C 7.19) Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Eingliederung des festsitzenden Retainers eine besondere Ausführung der Retention sei und daher nicht neben den Kernpositionen berechnet werden könne. Neben den kieferorthopädischen Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ ist die Ein... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6070: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4412 erstellt am: 13.01.2022 letzte Aktualisierung: 13.01.2022
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Positionspapier der BZÄK: "Eingliederung eines festsitzenden Retainers" (nach BVerwG) – Stand: August 2021 Berechenbarkeit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2021 (Az.: BVerwG 5 C 7.19) Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Eingliederung des festsitzenden Retainers eine besondere Ausführung der Retention sei und daher nicht neben den Kernpositionen berechnet werden könne. Neben den kieferorthopädischen Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ ist die Ein... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6080: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4413 erstellt am: 13.01.2022 letzte Aktualisierung: 13.01.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 25.04.2014 Die Berechnung dieser Leistung erfordert Maßnahmen (z. B. Einbringen von Kavitätenlinern, Calciumhydroxidpräparaten, Zementen), die dem Schutz der Pulpa und damit der Vitalerhaltung des Zahnes bei pulpennaher Kavität oder nach pulpennaher Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone dienen. Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung. Bei besonders tiefer Karies kann diese Leistung im ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2330: Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität:
Juradent-ID: 4414 erstellt am: 18.01.2022 letzte Aktualisierung: 18.01.2022
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GOZ-Nr. 2330 nicht bei Zahnfraktur als Unfallfolge Die privaten Unfallversicherungen lehnen die Kostenübernahme der GOZ-Nr. 2330 in der Regel im Rahmen einer unfallbedingten Zahnfraktur mit dem Hinweis ab, dass eine kariesbedingte Fraktur der Zahnkrone nicht als Unfallfolge gilt und daher die Versicherung nicht leisten müsse. Besonderheiten in der Berechnung Grund für die Ablehnung ist der Ansatz der GOZ-Nr. 2330 GOZ, deren Leistungsinh... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2330: Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität:
Juradent-ID: 4415 erstellt am: 18.01.2022 letzte Aktualisierung: 18.01.2022
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Materialien zur indirekten Überkappung einer Kavität Die für die indirekte Überkappung erforderlichen Materialien können gemäß § 4 Abs. 3 GOZ nicht gesondert berechnet werden, da im Gebührenverzeichnis nicht etwas anderes bestimmt ist. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 27.05.2004 (Az.: III ZR 264/03) im Zusammenhang mit einer implantologischen Versorgung eine für die Berechnung zahnärztlicher Praxismaterialkosten weitreichende Ent... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2330: Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität:
Juradent-ID: 4416 erstellt am: 18.01.2022 letzte Aktualisierung: 18.01.2022
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Impfpflicht in der Zahnarztpraxis – Stand: 26.01.2022 Am 12. Dezember 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Alle in einer Zahnarztpraxis tätigen Personen müssen bis zum 15. März 2022 entweder einen entsprechenden Immunitätsnachweis gegen Covid-19 oder aber ein ärztliches Attest darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, vorlegen. Neuei... Praxis: Arbeitsrecht: COVID-19-Pandemie und Recht
Juradent-ID: 4417 erstellt am: 18.01.2022 letzte Aktualisierung: 02.02.2022
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OLG Dresden: Aufklärungsroutine ersetzt fehlende Erinnerung an konkretes Gespräch – Urteil vom 29.06.2021 Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden bestätigt mit Urteil vom 29.06.2021 (Az.: 4 U 1388/20), dass es für den Beweis über eine erfolgte Risiko- bzw. Eingriffsaufklärung nicht erforderlich ist, dass sich der Arzt an Details jedes einzelnen Gesprächs mit dem Patienten erinnert. Der Nachweis einer „ständigen Übung“ (also eine Aufklärungsroutine) genügt vielmehr, wenn die Angaben des Arztes in sich s... Praxis: Aufklärung und Haftung: Aufklärungspflichten des Zahnarztes:
Juradent-ID: 4418 erstellt am: 19.01.2022 letzte Aktualisierung: 19.01.2022
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BSG: Kostenerstattung und der Einwand der Unwirtschaftlichkeit – Urteil vom 25.09.2000 Mit Urteil vom 25.09.2000 (Az.: B 1 KR 24/99 R) beschäftigt sich das Bundessozialgericht (BSG) mit dem Kostenerstattungsverhalten einer Krankenkasse bei einer Versicherten, die eine Kostenerstattung nach § 13 SGB V gewählt hatte. Das LSG Rheinland-Pfalz war der Auffassung, dass der Krankenkasse in Kostenerstattungsfällen der Einwand der Unwirtschaftlichkeit der abgerechneten Leistungen abge... GKV: Kostenerstattung: Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V:
Juradent-ID: 4421 erstellt am: 31.01.2022 letzte Aktualisierung: 31.01.2022
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