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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2316 Treffer:

Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung – Kommentar der Bundeszahnärztekammer, Stand 25.04.2014 Die Überprüfung der Sensibilität eines Zahnes bzw. der Vitalität der Pulpa kann mittels verschiedener Methoden erfolgen. Die Prüfung kann an einem, mehreren oder allen Zähnen durchgeführt werden. Der Reaktionsvergleich mit anderen Zähnen in derselben Sitzung ist abgegolten. Auch bei der Anwendung unterschiedlicher Methoden ist die Testung nur einmal berechenbar. Die Vitalitätsprobe kann...
Juradent-ID: 4624 erstellt am: 01.12.2023 letzte Aktualisierung: 01.12.2023
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Leistungsbeschreibung – Stand: 25.04.2014 Die Überprüfung der Sensibilität eines Zahnes bzw. der Vitalität der Pulpa kann mittels verschiedener Methoden erfolgen. Die Prüfung kann an einem, mehreren oder allen Zähnen durchgeführt werden. Der Reaktionsvergleich mit anderen Zähnen in derselben Sitzung ist abgegolten. Auch bei der Anwendung unterschiedlicher Methoden ist die Testung nur einmal berechenbar. Die Vitalitätsprobe kann... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0070: Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung:
Juradent-ID: 4625 erstellt am: 01.12.2023 letzte Aktualisierung: 01.12.2023
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Fällt der orale Provokationstest unter den Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 399? Vielfach wird vertreten, dass die GOÄ-Nr. 399 auch für den sogenannten Klopf- oder Perkussionstest berechnet werden kann. Der Leistungstext der GOÄ-Nr. 399 lautet: Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien - einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen (200 Punkte/26,81 EUR, 2,3-fach) Bei der...
Juradent-ID: 4626 erstellt am: 01.12.2023 letzte Aktualisierung: 01.12.2023
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GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand 01.09.2023 Die lokale Schmerzausschaltung (Infiltrationsanästhesie) wird je Zahn einmal berechnet. Sofern ein Einstich zur vollständigen Schmerzausschaltung am behandelten Zahn nicht ausreichend ist, kann auch mehrfach bzw. an unterschiedlichen Stellen anästhesiert werden und ist dann auch mehrfach berechnungsfähig. Bei der mehrfachen Anästhesieberechnung pro Zahn ist dies in der Rechnung mit einem ku... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0090: Intraorale Infiltrationsanästhesie:
Juradent-ID: 4627 erstellt am: 15.12.2023 letzte Aktualisierung: 15.12.2023
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GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand: 01.09.2023 Bei der Leitungsanästhesie wird das gesamte Versorgungsgebiet des jeweiligen Nervs betäubt. Im Unterkiefer sind dies z. B. der Nervus mandibularis oder der Nervus mentalis, im Oberkiefer z. B. die Tuberanästhesie, der Nervus palatinus majus, der Nervus infraorbitalis. Die Leitungsanästhesie ist entsprechend der Anzahl der zu anästhesierenden Nerven und/oder bei lang dauernden Eingriffen auc... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0100: Intraorale Leitungsanästhesie:
Juradent-ID: 4628 erstellt am: 15.12.2023 letzte Aktualisierung: 15.12.2023
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GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand: 01.09.2023 Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170 Abrechnungsbestimmung Der Zuschlag nach der Nummer 0110 ist je Behandlungstag nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. _______... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0110: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops:
Juradent-ID: 4630 erstellt am: 15.12.2023 letzte Aktualisierung: 15.12.2023
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Bei Selbstständigkeit der Leistung "Analogberechnung" Auf die Frage, wie die Anwendung eines Lasers berechnet werden kann, wenn die betreffende Leistung nicht in der Leistungslegende der GOZ 0120 aufgeführt ist, teilt die Zahnärztekammer Baden-Württemberg (Stand 05.01.2012) mit: „Die GOZ unterscheidet nicht nach Lasersystem, sondern nur nach dem Zusammenhang der Laseranwendung. Die Frage der Abrechnung von Behandlungsmaßnahmen, die nicht den i... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0120: Zuschlag für die Anwendung eines Lasers:
Juradent-ID: 4631 erstellt am: 21.01.2012 letzte Aktualisierung: 15.12.2023
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VGH Bayern: Aufbereitung von Wurzelkanalinstrumenten – Urteil vom 03.03.2021 Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern befasste sich in einer Entscheidung vom 03.03.2021 (Az.: 22 ZB 20.1685) mit den Anforderungen an die Aufbereitung von Wurzelkanalinstrumenten. Dem Fall lag eine Zwangsgeldandrohung der Regierung von Schwaben (Gewerbeaufsichtsamt) zugrunde, die nach Besichtigungen der Zahnarztpraxis gegenüber dem Zahnarzt (Kläger) einen Bescheid mit folgendem Wortlaut er... Praxis: Medizinproduktegesetz: Aufbereitung von Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
Juradent-ID: 4632 erstellt am: 18.12.2023 letzte Aktualisierung: 18.12.2023
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BZÄK: Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde – Stand: November 2023 Am 20.11.2023 ist die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und zur Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie basiert auf dem Transfusionsgesetz. Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes 2019 wurde klargestellt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte geringfügige Mengen Blut entnehmen dürfen und nach Prozessierung autolog verabr... MKG: Augmentation: PRGF-/PRP-Verfahren
Juradent-ID: 4633 erstellt am: 18.12.2023 letzte Aktualisierung: 18.12.2023
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 9 und Nr. 43 des Beratungsforums – Stand: 01.09.2023 Unter der Vitalexstirpation versteht man die vollständige Entfernung der Kronen- und Wurzelpulpa bei bleibenden Zähnen und Milchzähnen. Ggf. notwendige Exkavationsmaßnahmen sind enthalten. Die Präparation der Zugangskavität (Trepanation) ist nicht Inhalt der Leistungsbeschreibung. Die Leistung ist je Wurzelkanal berechnungsfähig. Der temporäre, speicheldichte Verschluss ist gesondert be... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2360: Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal:
Juradent-ID: 4634 erstellt am: 26.12.2023 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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