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Kommentar der Bundeszahnäztekammer – Stand 01.09.2023 Abrechnungsbestimmung  Neben der Geb. Nr. 5004 ist die Geb. Nr. 5035 für den gleichen Bereich nicht berechnungsfähig.   Reduzierter Gebührenrahmen _______________________________________________________________________________________    Für eine Erstellung der Panoramaaufnahme des Kiefers aus dem Datensatz eines DVT ist die GOÄ Nr. 5004 nicht berechnungsfähig,... GOÄ: O.I. Strahlendiagnostik (Ä5000-Ä5377): Ä5004: Panoramaschichtaufnahme der Kiefer:
Juradent-ID: 4613 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand 01.09.2017 Schädelteile in Spezialprojektion, je Teil Reduzierter Gebührenrahmen __________________________________________________________________________________________________ Kommentar  Ein Digitalzuschlag nach der Geb. Nr. 5298 ist neben der Geb. Nr. 5090 berechnungsfähig. Die GOÄ Nr. 5095 ist für Teilaufnahmen des Schädels je Aufnahme berechenbar, z. B. für Darstellung des Joch... GOÄ: O.I. Strahlendiagnostik (Ä5000-Ä5377): Ä5095: Schädelteile in Spezialprojektion:
Juradent-ID: 4614 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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Änderungen zu Vertragsformularen im BMV-Z – Stand: 01.10.2023 Der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z) ist der zwischen KZBV und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er legt die Rahmenbedingungen für die Versorgung fest, die kraft Gesetz zugleich automatisch Bestandteil der sogenannten Gesamtverträge werden, die zwischen Kassenzahnärztliche... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z):
Juradent-ID: 4616 erstellt am: 16.11.2023 letzte Aktualisierung: 16.11.2023
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 8 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Unter dieser Leistungsnummer wird neben dem Entfernen von indirekt hergestellten, definitiven Versorgungen wie Einlagefüllungen, Kronen, Brückengliedern, Stegen oder Ähnlichem aus Zahnkavitäten, von präparierten Zahnstümpfen, von Implantaten auch das Trennen verblockter Konstruktionen sowie das Entfernen von Wurzelstiftkappen, Mesostrukturen oder Aufbauelementen von Implantaten berechnet. D... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches:
Juradent-ID: 4617 erstellt am: 23.11.2023 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 16, Nr. 31, Nr. 43 und Nr. 51 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Abrechnungsbestimmung Bei Verwendung eines konfektionierten Provisoriums sind die Kosten hierfür gesondert berechnungsfähig. Das Wiedereingliedern desselben Provisoriums, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung, ist mit der Gebühr nach der Nummer 2260 oder 2270 abgegolten. ____________________________________________________________________________________ Kom... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2270: Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung:
Juradent-ID: 4618 erstellt am: 23.11.2023 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Material- und Laborkosten bei der Herstellung von Provisorien Die Gebührennummer 2270 GOZ beschreibt das „Provisorium im direkten Verfahren“ als zahnärztliche Leistung. Bei dieser Art der provisorischen Versorgung handelt es sich in der Regel um ein „Sofortprovisorium“, mit dem ein beschliffener Zahn bzw. ein Implantat direkt versorgt werden kann (Herstellung im Mund des Patienten). Die erfolgte Neugestaltung der Leistungsbeschreibung in der GOZ 2012 ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2270: Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung:
Juradent-ID: 4619 erstellt am: 21.03.2012 letzte Aktualisierung: 23.11.2023
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PKV behauptet, keine zahntechnischen Leistungen bei Herstellung von Provisorien berechnungsfähig Ihre Versicherung stellt in Ihrem Leistungsbescheid fest, dass die von uns angesetzten Laborkosten bereits in den Leistungen der GOZ-Nrn. 2270, 5120 und 5140 enthalten seien. Da eine derartige Bestimmung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht aufgeführt ist, beruht diese Abgeltungsaussage auf einer eigenen Interpretation. Richtig ist, dass die Beschreibung der Gebührennummern für ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2270: Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung:
Juradent-ID: 4620 erstellt am: 30.04.2019 letzte Aktualisierung: 23.11.2023
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LG Berlin: Zweiteilige Keramikimplantate sind nicht der Schulmedizin zuzuordnen – Urteil vom 06.06.2023 Das Landgericht (LG) Berlin hat mit Urteil vom 06.06.2023 (Az.: 24 O 184/21) entschieden, dass die Haltbarkeit von zweiteiligen Keramikimplantaten nicht mittels Langzeitstudien belegt ist. Somit sind sie nicht von der Schulmedizin überwiegend anerkannt und nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung (MB/KK) als nicht erstattungsfähige Alternativmedizin einzuordnen. Hintergru... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9000: Keramikimplantate
Juradent-ID: 4621 erstellt am: 29.11.2023 letzte Aktualisierung: 03.04.2024
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AG Aachen: Keine Beratung nach GOÄ-Nr. 34 im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung – Urteil vom 18.04.2023 Die GOÄ-Nr. 34 ist für eine längere Beratung über 20 Minuten Dauer im Zusammenhang mit umfangreichen Eingriffen ansatzfähig, sofern diese nachhaltig lebensverändernde Folgen haben. Dazu hat das Amtsgericht (AG) Aachen mit Urteil vom 18.04.2023 (Az.: 100 C 266/22) entschieden, dass eine Erstattungsfähigkeit der GOÄ-Nummer 34 im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung nicht bes... GOÄ: B.III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen (Ä30-Ä34): Ä34: Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen:
Juradent-ID: 4622 erstellt am: 30.11.2023 letzte Aktualisierung: 30.11.2023
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OLG Düsseldorf: Beweislast für angeblich nicht notwendige zahntechnische Leistungen liegt bei Versicherung – Urteil vom 23.09.2022 Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 23.09.2022 (Az.: 4 U 112/17) mit der Frage zu befassen, ob eine private Krankenversicherung im Rahmen einer zahnprothetischen Versorgung die Erstattung zahntechnischer Leistungen der bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) eigenständig kürzen darf. Konkret hatte die Versicherung die medizinische Notwendigkeit folgender zahntec... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ:
Juradent-ID: 4623 erstellt am: 30.11.2023 letzte Aktualisierung: 30.11.2023
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