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AG Frankfurt a. M.: Medizinische Notwendigkeit von Veneers – Urteil vom 06.06.2002 Das Amtsgericht (AG) Frankfurt a. M. hatte mit Urteil vom 06.06.2002 (Az.: 29 C 2794/99-11) zu entscheiden, ob es sich bei der Versorgung mit Veneers um eine ästhetische oder medizinisch notwendige Maßnahme handelt, wenn sie der Beseitigung vorhandener Defekte und zur Wiederherstellung der Kaufunktion dienen. Im zugrunde liegenden Fall hatte die private Krankenversicherung die Versorgung mi... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2220: Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone, Veneer
Juradent-ID: 4668 erstellt am: 23.01.2024 letzte Aktualisierung: 23.01.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 16, Nr. 31 und Nr. 43 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Abrechnungsbestimmung Bei Verwendung eines konfektionierten Provisoriums sind die Kosten hierfür gesondert berechnungsfähig. Das Wiedereingliedern desselben Provisoriums, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung, ist mit der Gebühr nach der Nummer 2260 oder 2270 abgegolten. ________________________________________________________________________________________ Kommenta...
Juradent-ID: 4669 erstellt am: 24.01.2024 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 10 und Nr. 50 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Die Trepanation eines bleibenden Zahnes oder eines Milchzahnes dient der Eröffnung des Pulpenkavums und der Schaffung eines Zugangs zum endodontischen System oder kann zur Entlastung infizierten Pulpengewebes und dadurch der Schmerzstillung dienen. Die Leistung kann an vitalen oder avitalen Zähnen erbracht und berechnet werden. Die selbständige Leistung "Trepanation" ist mit der Eröffnu... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2390: Trepanation eines Zahnes
Juradent-ID: 4670 erstellt am: 24.01.2024 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Mehrfachberechnung ist gebührenkonform erfolgt Die von Ihrem Kostenerstatter vertretene Auffassung, die Aufbereitung eines Wurzelkanals nach der GOZ-Nr. 2410 sei je Wurzelkanal nur einmal berechnungsfähig, muss entschieden widersprochen werden. Es ist richtig, dass die Aufbereitung eines Wurzelkanals nach der GOZ-Nr. 2410 als Gesamtleistung auch bei Durchführung in mehreren Sitzungen grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig ist. Hiervo... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal
Juradent-ID: 4671 erstellt am: 27.07.2012 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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VGH BW: Entfernung alten Wurzelmaterials analog berechenbar; intrakanaläre Diagnostik mit der GOZ-Nr. 0110 abgegolten; DVT im Bereich Endodontie nur bei zwei Indikationen – Urteil vom 07.09.2021 In einer Entscheidung am 07.09.2021 (Az.: 2 S 1307/21) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in zweiter Instanz die Meinung vertreten, dass die Entfernung alten Wurzelfüllmaterials im Rahmen einer Wurzelkanalrevision eine selbstständige, nach § 6 Abs. 1 GOZ analog abrechenbare Leistung ist. Die intrakanaläre Diagnostik mittels Operationsmikroskop im Zusammenhang mit einer Wur... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal
Juradent-ID: 4672 erstellt am: 20.10.2021 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Entfernung von vorhandenem definitivem Wurzelfüllmaterial im Rahmen einer Revisionsbehandlung Im Verlauf der bei Ihnen durchgeführten endodontischen Behandlung (Wurzelbehandlung) wurde zum Erhalt des Zahnes eine sogenannte Revisionsbehandlung durchgeführt. Dabei wurde die vorhandene, unbrauchbare Wurzelfüllung vollständig aus dem Wurzelkanal/den Wurzelkanälen entfernt. Diese Maßnahme war notwendig, um den Zahn für eine neue, qualitativ hochwertige Wurzelbehandlung vorzubereiten. Ihr... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal
Juradent-ID: 4673 erstellt am: 04.05.2012 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Berechnung von einmal verwendbaren Nickel-Titan-Instrumenten zur Wurzelkanalaufbereitung Im Rahmen der Neugestaltung der GOZ 2012 wurde eine Regelung zur Berechnung von Nickel-Titan-Instrumenten zur Wurzelkanalaufbereitung zu Beginn des Abschnitts C. der GOZ aufgenommen: „Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig.“ Demnach ist nach dieser expliziten Regelung endodontisches Einmalinstrumentarium dann gesondert ber... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung
Juradent-ID: 4674 erstellt am: 24.01.2024 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 43 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung dienen medikamentöse Einlagen der Desinfektion und/oder Schmerzbeseitigung sowie zur Vorbereitung der weiteren Kanalaufbereitung. Die Leistung ist nur berechenbar im zeitlichen Zusammenhang (in gleicher oder nachfolgender Sitzung) mit einer Vitalexstirpation der Pulpa, in Verbindung mit einer Amputation einer devitalisierten Milchzahnpulpa oder nach Aufbere... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2430: Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nummern 2360, 2380 und 2410:
Juradent-ID: 4675 erstellt am: 24.01.2024 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 4, Nr. 6, Nr. 7, Nr. 11 und Nr. 43 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Die Leistung beinhaltet das Füllen des Wurzelkanals mittels entsprechender plastischer und/oder konfektionierter Wurzelfüllmaterialien (z. B. Sealer, Guttaperchaspitzen). Die retrograde Wurzelfüllung wird ebenfalls unter dieser Gebührennummer berechnet. Die Behandlung von Perforationen und die Apexifikation weit offener Apices sind in separater Sitzung nach § 6 Absatz 1 GOZ gesondert berech... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2440: Füllung eines Wurzelkanals:
Juradent-ID: 4676 erstellt am: 24.01.2024 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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OLG Stuttgart: Behandlungsfehler aufgrund übersehener bzw. unvollständig gefüllter Wurzelkanäle – Urteil vom 27.05.2014 Das Nichtbefüllen bzw. auch nur Teilbefüllen eines Wurzelkanals kann als Behandlungsfehler gewertet werden. Dies stellt das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit Urteil vom 27.05.2014 (Az.: 1 U 89/13) fest und erläutert sachverständig beraten seine Entscheidungsgründe folgendermaßen: „Schadensersatzpflichtig hat sich der Beklagte durch eine fehlerhafte Wurzelbehandlung des Zahnes ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2440: Füllung eines Wurzelkanals:
Juradent-ID: 4677 erstellt am: 12.09.2019 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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