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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2317 Treffer:

AG Siegburg: Analogberechnung für den Verschluss einer Wurzelperforation mit MTA ist nicht zu beanstanden – Urteil vom 28.10.2016 Das Amtsgericht (AG) Siegburg hat am 28.10.2016 (Az.: 102 C 118/15) ein erfreuliches Urteil gefällt und entschieden, dass es sich bei einem „Verschluss einer Wurzelperforation mit MTA“ um eine selbstständige Leistung handelt, die nach GOZ-Nrn. 2160 analog abgerechnet werden konnte. Sachlage: Bei einer Patientin, die die Rechnung nicht vollständig bezahlen wollte, wurde eine umfangreiche... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2440: Verschluss einer Wurzelperforation
Juradent-ID: 4678 erstellt am: 06.02.2017 letzte Aktualisierung: 24.01.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Die Entfernung einwurzeliger Zähne einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3000 zu berechnen. Zwischen Milchzähnen und bleibenden Zähnen wird nicht unterschieden. Auch die Entfernung enossaler Implantate mittels Extraktion wird nach dieser Nummer berechnet. Die Extraktion zur Entfernung eines Zahn- oder Wurzelrestes wird nach der Nummer 3020 berechnet. Teilextrakt... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3000: Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats
Juradent-ID: 4679 erstellt am: 29.01.2024 letzte Aktualisierung: 29.01.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Die Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3020 unabhängig von der Anzahl der Wurzeln zu berechnen. Die tiefe Zerstörung der Zahnhartsubstanz kann durch fortgeschrittene Karies oder aufgrund einer Fraktur des Zahnes, auch während eines Extraktionsversuchs, verursacht sein. Beim Einsatz eines Operationsmi... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3010: Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes:
Juradent-ID: 4680 erstellt am: 29.01.2024 letzte Aktualisierung: 29.01.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Die Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3020 unabhängig von der Anzahl der Wurzeln zu berechnen. Die tiefe Zerstörung der Zahnhartsubstanz kann durch fortgeschrittene Karies oder aufgrund einer Fraktur des Zahnes, auch während eines Extraktionsversuchs, verursacht sein. Beim Einsatz eines Operatio... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3020: Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes:
Juradent-ID: 4681 erstellt am: 29.01.2024 letzte Aktualisierung: 29.01.2024
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Mustertext - Stillung der übermäßigen Blutung berechtigt Text für die Versicherung (bitte Unzutreffendes streichen):   Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben sich am 26.03.2014 einvernehmlich auf den nachfolgenden Beschluss verständigt: „Die GOZ 3050 ist im Rahmen der dentoalveolären Chirurgie ggf. als selbständige Leistung zusätzlich berechenbar, wenn die B... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3050: Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- und/oder Kieferbereich:
Juradent-ID: 4683 erstellt am: 23.04.2011 letzte Aktualisierung: 29.01.2024
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VGH Bayern: Begründung des Steigerungssatzes kann nachgeholt werden – Urteil vom 23.03.2023 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) stellt mit Urteil vom 23.03.2023 (Az.: 24 B 20.549) klar, dass der Behandler die im Rahmen des § 10 Abs. 3 S. 1 GOZ erforderliche Begründung, die für die Fälligstellung der Rechnung erforderlich ist, auch noch im behördlichen sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen, erläutern und korrigieren kann. Nach Ansicht des VGH kann eine Beschrän... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Nachträgliche Begründungen:
Juradent-ID: 4684 erstellt am: 14.02.2024 letzte Aktualisierung: 22.02.2024
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VG München: Kein analoger Ansatz der GOZ-Nr. 5030 für mehrfach geschichtete, dentinadhäsiv befestigte Aufbaurestauration aus Komposit – Urteil vom 09.11.2023 Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile zu der Frage, wie mehrfach geschichtete Aufbaufüllungen oder Stumpfaufbauten aus Kompositmaterial mit adhäsiver Befestigung zu berechnen sind, was regelmäßig zu Erstattungsschwierigkeiten mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfen führt. In seinem Urteil vom 09.11.2023 (Az.: M 17 K 22.3863) kommt das Verwaltungsgericht (VG) München zu dem Ergeb... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 4685 erstellt am: 16.02.2024 letzte Aktualisierung: 16.02.2024
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BZÄK: Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde – Stand: November 2023 Am 20.11.2023 ist die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und zur Herstellung sowie Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie basiert auf dem Transfusionsgesetz. Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes 2019 wurde klargestellt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte geringfügige Mengen Blut entnehmen dürfen und nach Prozessierung autolog verabr... Analogie: Chirurgie: PRGF-/PRP-Verfahren
Juradent-ID: 4686 erstellt am: 18.12.2023 letzte Aktualisierung: 19.02.2024
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 27 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Diese Nummer beinhaltet die Hemisektion oder Abtrennung an einem mehrwurzeligen Zahn einschließlich der komplikationslosen Entfernung des abgetrennten Zahnteils. Die Prämolarisierung eines Zahnes wird von dieser Gebührennummer nicht umfasst und wird daher nach § 6 Abs. 1 berechnet. Sofern bei einer Hemisektion eine Wurzel tief frakturiert ist, ist die Entfernung dieses Zahnteils zusätzl... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3130: Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes
Juradent-ID: 4687 erstellt am: 19.02.2024 letzte Aktualisierung: 19.02.2024
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BSG: Poolärzte können sozialversicherungspflichtig sein – Urteil vom 24.10.2023 Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 24.10.2023 (Az.: B 12 R 9/21 R) entschieden, dass Ärzte/Zahnärzte, die als sogenannte Pool-Ärzte im Notdienst tätig sind, nur weil sie an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, in dieser Funktion nicht zwingend „selbständig“ tätig sind. Bei der Statusfeststellung sind – wie bei anderen Tätigkeiten auch – vielmehr die konkreten Umstände des Einzelf... GKV: Zahnärztlicher Notfalldienst: Vertrags(zahn)ärztlicher Notdienst - abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig?:
Juradent-ID: 4688 erstellt am: 20.02.2024 letzte Aktualisierung: 22.02.2024
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