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Versicherung empfiehlt Zahnarztpraxen, die mit Kooperationslabor zusammenarbeiten Von manchen privaten Versicherungen werden Patienten bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes Kooperationslaboratorien empfohlen, die suggerieren, es gebe ein Wahlrecht des Patienten auf ein zahntechnisches Labor. Ein Wahlrecht, das es nicht gibt, denn der Zahnarzt schuldet die prothetische Gesamtbehandlung inklusive zahntechnischer Leistung. Diesen Sachverhalt hat das Landgericht (LG) Cobu... Labor: Zahnlaborempfehlung der PKVn / Auslandszahnersatz: Anfertigung der Zahntechnik in einem billigeren Labor
Juradent-ID: 3376 erstellt am: 18.08.2014 letzte Aktualisierung: 18.01.2021
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Krankenkassen dürfen keine Rabattverträge mit Dentallaboren abschließen Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 25.11.2014 (Az.: L 4 KR 244/10) festgestellt, dass eine Krankenkasse nicht berechtigt ist, mit einem Dentallabor einen Individualrabattvertrag für Zahnersatz - auch (teilweise) im Ausland hergestellt - abzuschließen. Eine Krankenkasse hatte mit einem Dentallabor einen Individualvertrag abgeschlossen, wonach das Dentallabo... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern:
Juradent-ID: 3377 erstellt am: 30.03.2015 letzte Aktualisierung: 30.03.2015
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Zum Auskunftsverweigerungsrecht des Zahnarztes im Rahmen einer Betriebsprüfung Aufgrund seiner ärztlichen Schweigepflicht ist es einem Zahnarzt grundsätzlich untersagt, die Behandlungsunterlagen ohne Einverständnis des betroffenen Patienten an Dritte auszuhändigen. Dieser Grundsatz gilt dabei auch im Falle steuerlicher Außenprüfungen, wobei die in diesem Zusammenhang maßgebliche Abgabenordnung (AO) bestimmten Berufsgruppen ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz von Be... Praxis: Finanzen und Steuern: Betriebsprüfung :
Juradent-ID: 3379 erstellt am: 30.03.2015 letzte Aktualisierung: 30.03.2015
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Kostenerstattung für Zahnersatz: Ohne vorherige Prüfung des Heil- und Kostenplans kein Festzuschuss Auch im Rahmen der Kostenerstattung müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Zahnersatz nicht erstatten, wenn ihnen vorab kein Heil- und Kostenplan zur Prüfung vorgelegt wurde. Das verdeutlicht ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachen Bremen vom 25.11.2014 (Az.: L 4 KR 535/11). Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war freiwilliges Mitglied der beklagten Kranken... GKV: Kostenerstattung: Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V:
Juradent-ID: 3380 erstellt am: 31.03.2015 letzte Aktualisierung: 27.05.2015
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Leistungspflichten der Privaten Krankenversicherung Namentlich im Zusammenhang mit der implantologischen Versorgung von Patienten, setzen Zahnärzte bzw. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen Knochenersatzmaterial ein, mit dem Ziel der Gewinnung von vertikaler Dimension im Bereich des Ober- und Unterkiefers, der Gewinnung von horizontaler Dimension im Bereich des Ober- und Unterkiefers, der Behandlung periimplantärer Defekte, ... Analogie: Implantologie: Auffüllen eines Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial:
Juradent-ID: 3381 erstellt am: 31.03.2015 letzte Aktualisierung: 31.03.2015
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Leistungspflichten der Privaten Krankenversicherung Namentlich im Zusammenhang mit der implantologischen Versorgung von Patienten, setzen Zahnärzte bzw. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen Knochenersatzmaterial ein, mit dem Ziel der Gewinnung von vertikaler Dimension im Bereich des Ober- und Unterkiefers, der Gewinnung von horizontaler Dimension im Bereich des Ober- und Unterkiefers, der Behandlung periimplantärer Defekte, ... Analogie: Parodontologie: Auffüllen eines Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial:
Juradent-ID: 3382 erstellt am: 31.03.2015 letzte Aktualisierung: 31.03.2015
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Geb.‐Nr. 0050 GOZ ‐ für die Abformung des Gegenkiefers? – Stellungnahme der ZÄK Berlin Die Geb.‐Nrn. 0050/0060 GOZ sind dann berechenbar, wenn diagnostische und/oder planerische Leistungen durch den Zahnarzt erbracht werden. Die methodisch notwendige Abformung des Gegenkiefers ist bei Inlays, Veneers und Einzelkronen sowie für festsitzenden Zahnersatz mit den Gebühren für diese konservierenden oder prothetischen Versorgungen bereits abgegolten. Dies folgt aus den ergänzenden ... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0050: Berechnungsfähigkeit der GOZ 0050:
Juradent-ID: 3383 erstellt am: 03.04.2015 letzte Aktualisierung: 03.04.2015
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Honorarrückforderung der DKV von bereits erstatteten Rechnungsbeträgen für die GOZ-Nr. 2197 – ZÄK- Nordrhein: Rückforderungen der DKV sind Rechtsmissbrauch Nicht selten kommt es vor, dass Zahnärzte sich mit Honorarrückforderungen konfrontiert sehen, die von Versicherungen geltend gemacht werden, die sich die Forderungen der Patienten haben abtreten lassen. In diesen Fällen erstatten PKV-Unternehmen ihren Versicherungsnehmern das von diesen gezahlte zahnärztliche Honorar in voller Höhe, fordern hernach aber das aus ihrer Sicht vermeintlich (ggf. ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3384 erstellt am: 19.04.2015 letzte Aktualisierung: 19.04.2015
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Anforderung von medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen/Dokumentationen Anlässlich der Liquidation wurde von ihrer Versicherung/Beihilfestelle eine nachträgliche Röntgenaufnahme/Panoramaröntgenaufnahme (bitte Unzutreffendes streichen) angefordert. Da die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nicht ausreichend nachgewiesen sei, könne vorher keine Erstattung erfolgen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass nach dem neuen § 213 VVG die Erheb... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Anforderung von Röntgenaufnahmen:
Juradent-ID: 3385 erstellt am: 23.04.2015 letzte Aktualisierung: 23.04.2015
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Berechnung der GOZ-Nr. 6010 in der Implantologie – Ansatz der GOZ-Nrn. 0060, 6010 neben GOZ-Nr. 9000 Häufig wird von Versicherungen die Kostenzusage bzw. eine Erstattung der GOZ-Nr. 6010 mit der Begründung abgelehnt, die zusätzliche Berechnung der Modellanalyse könne nicht anerkannt werden, weil diese bereits Leistungsbestandteil der ebenfalls berechneten GOZ-Nrn. 0060 und 9000 sei. An der Stelle sind zur Abgrenzung der berechneten Gebührenziffern zunächst die genauen Leistungsinhalte zu k... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6010: Modellanalyse außerhalb der Kieferorthopädie:
Juradent-ID: 3386 erstellt am: 25.04.2015 letzte Aktualisierung: 25.04.2015
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