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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2330 Treffer:

Patienteninformation zu Sachkostenlisten – Bundeszahnärztekammer, Stand Juni 2014 Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, es ist möglich, dass Ihre private Krankenversicherung eine Erstattung der von Ihrem Zahnarzt verauslagten Kosten für zahntechnische Leistungen nur anhand eines versicherungsintern erstellten Preis- und Leistungsverzeichnisses vornimmt. Eine solche Aufstellung wird häufig als Sachkostenliste bezeichnet. Der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 244/... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Sachkostenlisten privater Versicherungen:
Juradent-ID: 3363 erstellt am: 27.02.2015 letzte Aktualisierung: 28.02.2015
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Musterschreiben zur Behauptung einer PKV, der analoge Ansatz von Leistung aus nicht geöffneten Bereichen der GOÄ sei nicht sachgerecht Vorliegend teilt Ihr Versicherungsunternehmen mit, dass Leistungen, die sich nicht in den für Zahnärzte geöffneten Bereichen der GOÄ befinden, nicht analog berechnet werden könnten. Diese versicherungsinterne Auffassung ist fachlich und gebührenrechtlich nicht korrekt. Gerne nehmen wir zu Ihrer Information und Unterstützung hierzu wie folgt Stellung: Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 6 Gebühren für andere Leistungen: § 6 Absatz 2 - Zugriff in das Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ):
Juradent-ID: 3364 erstellt am: 03.03.2015 letzte Aktualisierung: 03.03.2015
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Positionspapier der BZÄK "Zugriff auf die GOÄ" – Regelungen für Zahnärzte und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen § 1 Abs. 3 ZHG (3) Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen. § 6 ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 6 Gebühren für andere Leistungen: § 6 Absatz 2 - Zugriff in das Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ):
Juradent-ID: 3365 erstellt am: 03.03.2015 letzte Aktualisierung: 03.03.2015
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Mustertext zur Leistungsablehnung einer Zahnzusatzversicherung – Finieren/Polieren ist Leistungsbestandteil der Füllungsleistung Ihre Zahnzusatzversicherung verweigert die Erstattung der privat berechneten GOZ-Nr. 2130 mit der Begründung, dass die Politur einer Füllung/plastischen Restauration Leistungsbestandteil der Gebührennummern 13a – g BEMA bzw. der Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ ist. Diese Aussage ist zwar grundsätzlich richtig, sie gilt jedoch lediglich für die Politur oder das Finieren einer Füllung zum ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2130: Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration
Juradent-ID: 3366 erstellt am: 05.03.2015 letzte Aktualisierung: 21.07.2018
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Mustertext: GOZ-Nr. 2120 analog gerichtlich bestätigt Bei der Versorgung des Zahnes/der Zähne ____ war ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung erforderlich. Diese Leistung war medizinisch notwendig, - weil die Form der noch vorhandenen Zahnhartsubstanz keine mechanische Verankerung des Aufbaumaterials gestattete - weil die großvolumige, einzeitige Applikation von Aufbaumaterial bedingt ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3367 erstellt am: 28.08.2014 letzte Aktualisierung: 09.05.2018
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Mustertext zur Leistungsablehnung "GOZ-Nr. 2290 nicht berechenbar für die Entfernung eines Bogens" Ihre private Krankenversicherung lehnt die Erstattung der GOZ-Nr. 2290 für die Entfernung eines orthodontischen Voll- oder Teilbogens mit dem Argument ab, dass diese Leistung laut der 3. Abrechnungsbestimmung nach der GOZ-Nr. 6080 von den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 umfasst sei. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Das Entfernen von Teil- oder Vollbögen sowie von intra-/extraoralen Ve... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens
Juradent-ID: 3368 erstellt am: 05.03.2015 letzte Aktualisierung: 16.04.2024
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Die Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe bei Zuschlagsleistungen von GOZ und GOÄ – Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen, Stand 2014 § 5 Abs. 1 GOZ Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzu... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 3369 erstellt am: 06.03.2015 letzte Aktualisierung: 07.04.2022
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Stellungnahme BZÄK: Selbständige Leistung – Stand Februar 2025 § 4 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbstständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, kann der Zahnarzt ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 4 Gebühren: Zielleistungsprinzip in § 4 Abs. 2 GOZ:
Juradent-ID: 3370 erstellt am: 09.02.2025 letzte Aktualisierung: 09.02.2025
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LG Saarbrücken bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar – Urteil vom 13.09.2016 Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat mit Urteil vom 13.09.2016 (Az.: 14 S 29/14) über die im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung in Rechnung gestellten Gebührenziffer 2197 GOZ entschieden. Das Gericht gelangt zu der Überzeugung, dass die in Rechnung gestellte adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr.  6100 abgerechnet werden kann. Beklagte war eine private Krank... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3372 erstellt am: 07.03.2015 letzte Aktualisierung: 09.07.2017
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Information zur Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung Sehr geehrte Patientin, Sehr geehrter Patient, die gesetzliche Krankenversicherung kann nicht alle Leistungen übernehmen, die die moderne Zahnmedizin Ihnen bietet. Aber Sie haben die Möglichkeit, mehr Freiheit bei der Therapiewahl zu genießen: Mit der Kostenerstattung können Sie neueste Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten nutzen, ohne dass Sie den Zuschuss der Krankenkasse verlieren, d... GKV: Kostenerstattung: Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V:
Juradent-ID: 3373 erstellt am: 08.03.2015 letzte Aktualisierung: 27.05.2015
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