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Berechnung von Navigationsschablonen: GOZ 9005 – Empfehlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt in Bezug auf die Berechnung der GOZ 9005 (Mitteilungsblatt der ZAEK & KZV Mecklenburg-Vorpommern, 06/2012): "Die Ziffer 9005 beinhaltet die Verwendung einer 3-D-Navigationsschablone im Rahmen der Implantateinbringung. Hierbei wird zusätzlich zu der o. a. prothetischen Positionierung des Implantates das individuelle Knochenangebot exak... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9005: Berechnung von Navigationsschablonen
Juradent-ID: 2694 erstellt am: 17.08.2012 letzte Aktualisierung: 17.08.2012
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Urteile für Baden-Württemberg und Hessen Am 07.11.2011 hat der VGH Baden-Württemberg (Az. 2 S 2353/11) entschieden, dass die in § 75a Abs. 3a Satz 2 SGB V vorgesehene Beschränkung des Gebührenrahmens für die ärztliche Behandlung von Versicherten im Basistarif im Geltungsbereich des baden-württembergischen Beihilferechts nicht anwendbar ist. Hintergrund: Einem Beamten, der mit einem Bemessungssatz von 70% beihilfeberechtigt ... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Kürzung auf Sätze des Basistarifs:
Juradent-ID: 2695 erstellt am: 18.08.2012 letzte Aktualisierung: 18.08.2012
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Abrechnungshinweis der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern   Ä 3 – neben anderen Leistungen / Neue Bestimmungen in der GOZ 2012 Neu ist, dass bei der Berechnung von Beratungsleistungen nach der GOÄ neben den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ auch die im GOZ-Teil A verankerten Allgemeinen Bestimmungen beachtet werden müssen. Zur Ziffer Ä 3 heißt es hier:  „Eine Beratungsgebühr nach der Nummer 3 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche L... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä3: Ä 3 – neben anderen Leistungen:
Juradent-ID: 2696 erstellt am: 19.08.2012 letzte Aktualisierung: 19.08.2012
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Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern   Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine häufig mit präventiver Zielsetzung oder im Vorfeld einer Parodontalbehandlung durchgeführte Maßnahme, die auch an fortgebildete nichtzahnärztliche Fachangestellte delegiert werden kann. Mit der Aufnahme in das Gebührenverzeichnis der GOZ will der Gesetzgeber eine transparente Abrechnung dieser Leistung ermöglichen und die bisher unterschie... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Berechnungsfähigkeit der GOZ 1040:
Juradent-ID: 2697 erstellt am: 19.08.2012 letzte Aktualisierung: 19.08.2012
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Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern   Füllungen/Restaurationen in Adhäsivtechnik Die Leistungen 2060, 2080, 2100 und 2120 beschreiben die entsprechenden Füllungen unter Verwendung von Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik, das heißt insbesondere mit obligatorischer Lichtaushärtung und fakultativem Einsatz der Mehrschichttechnik. Der Begriff Adhäsivtechnik wird als Oberbegriff für die Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik un... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2060: Restauration in Adhäsivtechnik, einflächig:
Juradent-ID: 2698 erstellt am: 19.08.2012 letzte Aktualisierung: 19.08.2012
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Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern   Füllungen/Restaurationen in Adhäsivtechnik Die Leistungen 2060, 2080, 2100 und 2120 beschreiben die entsprechenden Füllungen unter Verwendung von Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik, das heißt insbesondere mit obligatorischer Lichtaushärtung und fakultativem Einsatz der Mehrschichttechnik. Der Begriff Adhäsivtechnik wird als Oberbegriff für die Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik und ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2080: Restauration in Adhäsivtechnik, zweiflächig:
Juradent-ID: 2699 erstellt am: 19.08.2012 letzte Aktualisierung: 19.08.2012
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Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern   Füllungen/Restaurationen in Adhäsivtechnik Die Leistungen 2060, 2080, 2100 und 2120 beschreiben die entsprechenden Füllungen unter Verwendung von Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik, das heißt insbesondere mit obligatorischer Lichtaushärtung und fakultativem Einsatz der Mehrschichttechnik. Der Begriff Adhäsivtechnik wird als Oberbegriff für die Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik und ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2100: Restauration in Adhäsivtechnik, dreiflächig:
Juradent-ID: 2700 erstellt am: 19.08.2012 letzte Aktualisierung: 19.08.2012
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Abrechnungsempfehlung aus dem GOZ-Referat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Füllungen/Restaurationen in Adhäsivtechnik Die Leistungen 2060, 2080, 2100 und 2120 beschreiben die entsprechenden Füllungen unter Verwendung von Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik, das heißt insbesondere mit obligatorischer Lichtaushärtung und fakultativem Einsatz der Mehrschichttechnik. Der Begriff Adhäsivtechnik wird als Oberbegriff für die Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik und die Sc... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2120: Restauration in Adhäsivtechnik, mehr als dreiflächig:
Juradent-ID: 2701 erstellt am: 19.08.2012 letzte Aktualisierung: 05.09.2012
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Mustertext - Materialien sind in den allgemeinen Bestimmungen der GOZ festgelegt Ihre Versicherungen behauptet vorliegend, dass die Kosten für Nahtmaterial mit der Berechnung des Zuschlags abgegolten seien. Sie beruft sich dabei auf die Allgemeine Bestimmungen zu Teil L, in denen bestimmt ist, dass die Zuschläge nach den Nummern 0500 bis 0530 GOZ unter anderem auch zur Abgeltung der Kosten von Materialien, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind, berechnet wird. ... GOZ 2012: L. Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen: 0500: Auffassung der PKV: Kosten für Nahtmaterial sind mit der Berechnung des Zuschlags abgegolten:
Juradent-ID: 2702 erstellt am: 24.08.2012 letzte Aktualisierung: 18.11.2012
100%
Mustertext - Materialien sind in den allgemeinen Bestimmungen der GOZ festgelegt Ihre Versicherungen behauptet vorliegend, dass die Kosten für Nahtmaterial mit der Berechnung des Zuschlags abgegolten seien. Sie beruft sich dabei auf die Allgemeine Bestimmungen zu Teil L, in denen bestimmt ist, dass die Zuschläge nach den Nummern 0500 bis 0530 GOZ unter anderem auch zur Abgeltung der Kosten von Materialien, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind, berechnet wird. ... GOZ 2012: L. Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen: 0510: Auffassung der PKV: Kosten für Nahtmaterial sind mit der Berechnung des Zuschlags abgegolten:
Juradent-ID: 2703 erstellt am: 24.08.2012 letzte Aktualisierung: 18.11.2012
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