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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2312 Treffer:

Die Vereinbarung einer abweichenden Gebührenhöhe bei Zuschlagsleistungen von GOZ und GOÄ – Stellungnahme der Zahnärztekammer Niedersachsen, Stand 2014 § 5 Abs. 1 GOZ Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzu... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 3369 erstellt am: 06.03.2015 letzte Aktualisierung: 07.04.2022
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Stellungnahme BZÄK: Selbständige Leistung – Stand Februar 2025 § 4 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbstständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, kann der Zahnarzt ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 4 Gebühren: Zielleistungsprinzip in § 4 Abs. 2 GOZ:
Juradent-ID: 3370 erstellt am: 09.02.2025 letzte Aktualisierung: 09.02.2025
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LG Saarbrücken bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar – Urteil vom 13.09.2016 Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat mit Urteil vom 13.09.2016 (Az.: 14 S 29/14) über die im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung in Rechnung gestellten Gebührenziffer 2197 GOZ entschieden. Das Gericht gelangt zu der Überzeugung, dass die in Rechnung gestellte adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr.  6100 abgerechnet werden kann. Beklagte war eine private Krank... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3372 erstellt am: 07.03.2015 letzte Aktualisierung: 09.07.2017
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Information zur Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung Sehr geehrte Patientin, Sehr geehrter Patient, die gesetzliche Krankenversicherung kann nicht alle Leistungen übernehmen, die die moderne Zahnmedizin Ihnen bietet. Aber Sie haben die Möglichkeit, mehr Freiheit bei der Therapiewahl zu genießen: Mit der Kostenerstattung können Sie neueste Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten nutzen, ohne dass Sie den Zuschuss der Krankenkasse verlieren, d... GKV: Kostenerstattung: Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V:
Juradent-ID: 3373 erstellt am: 08.03.2015 letzte Aktualisierung: 27.05.2015
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Versicherung empfiehlt Zahnarztpraxen, die mit Kooperationslabor zusammenarbeiten Von manchen privaten Versicherungen werden Patienten bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes Kooperationslaboratorien empfohlen, die suggerieren, es gebe ein Wahlrecht des Patienten auf ein zahntechnisches Labor. Ein Wahlrecht, das es nicht gibt, denn der Zahnarzt schuldet die prothetische Gesamtbehandlung inklusive zahntechnischer Leistung. Diesen Sachverhalt hat das Landgericht (LG) Cobu... Labor: Zahnlaborempfehlung der PKVn / Auslandszahnersatz: Anfertigung der Zahntechnik in einem billigeren Labor
Juradent-ID: 3376 erstellt am: 18.08.2014 letzte Aktualisierung: 18.01.2021
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Krankenkassen dürfen keine Rabattverträge mit Dentallaboren abschließen Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 25.11.2014 (Az.: L 4 KR 244/10) festgestellt, dass eine Krankenkasse nicht berechtigt ist, mit einem Dentallabor einen Individualrabattvertrag für Zahnersatz - auch (teilweise) im Ausland hergestellt - abzuschließen. Eine Krankenkasse hatte mit einem Dentallabor einen Individualvertrag abgeschlossen, wonach das Dentallabo... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern:
Juradent-ID: 3377 erstellt am: 30.03.2015 letzte Aktualisierung: 30.03.2015
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Zum Auskunftsverweigerungsrecht des Zahnarztes im Rahmen einer Betriebsprüfung Aufgrund seiner ärztlichen Schweigepflicht ist es einem Zahnarzt grundsätzlich untersagt, die Behandlungsunterlagen ohne Einverständnis des betroffenen Patienten an Dritte auszuhändigen. Dieser Grundsatz gilt dabei auch im Falle steuerlicher Außenprüfungen, wobei die in diesem Zusammenhang maßgebliche Abgabenordnung (AO) bestimmten Berufsgruppen ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz von Be... Praxis: Finanzen und Steuern: Betriebsprüfung :
Juradent-ID: 3379 erstellt am: 30.03.2015 letzte Aktualisierung: 30.03.2015
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Kostenerstattung für Zahnersatz: Ohne vorherige Prüfung des Heil- und Kostenplans kein Festzuschuss Auch im Rahmen der Kostenerstattung müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Zahnersatz nicht erstatten, wenn ihnen vorab kein Heil- und Kostenplan zur Prüfung vorgelegt wurde. Das verdeutlicht ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachen Bremen vom 25.11.2014 (Az.: L 4 KR 535/11). Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war freiwilliges Mitglied der beklagten Kranken... GKV: Kostenerstattung: Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V:
Juradent-ID: 3380 erstellt am: 31.03.2015 letzte Aktualisierung: 27.05.2015
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Leistungspflichten der Privaten Krankenversicherung Namentlich im Zusammenhang mit der implantologischen Versorgung von Patienten, setzen Zahnärzte bzw. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen Knochenersatzmaterial ein, mit dem Ziel der Gewinnung von vertikaler Dimension im Bereich des Ober- und Unterkiefers, der Gewinnung von horizontaler Dimension im Bereich des Ober- und Unterkiefers, der Behandlung periimplantärer Defekte, ... Analogie: Implantologie: Auffüllen eines Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial:
Juradent-ID: 3381 erstellt am: 31.03.2015 letzte Aktualisierung: 31.03.2015
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Leistungspflichten der Privaten Krankenversicherung Namentlich im Zusammenhang mit der implantologischen Versorgung von Patienten, setzen Zahnärzte bzw. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen Knochenersatzmaterial ein, mit dem Ziel der Gewinnung von vertikaler Dimension im Bereich des Ober- und Unterkiefers, der Gewinnung von horizontaler Dimension im Bereich des Ober- und Unterkiefers, der Behandlung periimplantärer Defekte, ... Analogie: Parodontologie: Auffüllen eines Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial:
Juradent-ID: 3382 erstellt am: 31.03.2015 letzte Aktualisierung: 31.03.2015
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