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Erstattungsfähigkeit zahnärztlicher Sachkosten kann durch Einführung von Höchstgrenzen beschränkt werden – Urteil des BGH zur Sachkostenliste der AXA Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18.01.2006 (Az.: IV ZR 244/04) die Sachkostenliste der AXA für wirksam erklärt, die Laborkosten mit einer jeweiligen Preisobergrenze enthält. Grundsätzliche Voraussetzung für die Sachkostenliste sei die wirksame Aufnahme in den Versicherungsvertrag. Dem Versicherungsnehmer nachträglich überreichte Sachkostenlisten in Form einer einseitigen Vertra... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Sachkostenlisten privater Versicherungen:
Juradent-ID: 3359 erstellt am: 13.07.2010 letzte Aktualisierung: 28.02.2015
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Versicherung kürzt Laborkosten auf Preise einer Sachkostenliste Private Krankenversicherungen besitzen inzwischen häufig so genannte „Preis- Leistungsverzeichnisse“ oder „Sachkostenlisten“. Die Erstattung der Sachkosten bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung richtet sich dann nach den in der Sachkostenliste des Versichertentarifs genannten Leistungsinhalten und Höchstpreisen. In einer Entscheidung vom 18.01.2006 hat der Bundesgerichtshof... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Sachkostenlisten privater Versicherungen:
Juradent-ID: 3360 erstellt am: 13.07.2010 letzte Aktualisierung: 28.02.2015
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Erstattung nach Sachkostenlisten ist nur zulässig, wenn sie Vertragsbestandteil sind – Urteil AG Hamburg: Keine Wirkung auf Altverträge Die meisten privaten Krankenversicherungen besitzen inzwischen sogenannte Sachkostenlisten, welche zahntechnische Leistungen ihrer Art nach abschließend und ihrer Höhe nach begrenzend beziffern. Diese dürfen aber nur bei neu abgeschlossenen Verträgen angewendet und nicht sogenannten Altverträgen nachträglich einfügt werden. Darauf weist das Amtsgericht (AG) Hamburg mit Urteil vom 12.09.2013 (... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Sachkostenlisten privater Versicherungen:
Juradent-ID: 3361 erstellt am: 27.02.2014 letzte Aktualisierung: 18.03.2016
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Kostendeckelung der zahntechnischen Leistungen einer Aligner-Behandlung aufgrund einer Sachkostenliste? – Urteil AG Köln: Keine Einschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden Gelegentlich verweigern privater Krankenversicherer die Erstattung der Laborkosten für die Lingual- oder Alignertherapie. Begründet wird dies damit, dass die im Zusammenhang mit dieser Behandlungsmethode anfallenden zahntechnischen Leistungen nicht im vertraglichen Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. der Sachkostenliste erfasst seien. Das Amtsgericht (AG) Köln erteilt in einem Beschluss am... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Aligner-Therapie:
Juradent-ID: 3362 erstellt am: 26.01.2015 letzte Aktualisierung: 01.06.2016
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Patienteninformation zu Sachkostenlisten – Bundeszahnärztekammer, Stand Juni 2014 Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, es ist möglich, dass Ihre private Krankenversicherung eine Erstattung der von Ihrem Zahnarzt verauslagten Kosten für zahntechnische Leistungen nur anhand eines versicherungsintern erstellten Preis- und Leistungsverzeichnisses vornimmt. Eine solche Aufstellung wird häufig als Sachkostenliste bezeichnet. Der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 244/... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen: Sachkostenlisten privater Versicherungen:
Juradent-ID: 3363 erstellt am: 27.02.2015 letzte Aktualisierung: 28.02.2015
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Musterschreiben zur Behauptung einer PKV, der analoge Ansatz von Leistung aus nicht geöffneten Bereichen der GOÄ sei nicht sachgerecht Vorliegend teilt Ihr Versicherungsunternehmen mit, dass Leistungen, die sich nicht in den für Zahnärzte geöffneten Bereichen der GOÄ befinden, nicht analog berechnet werden könnten. Diese versicherungsinterne Auffassung ist fachlich und gebührenrechtlich nicht korrekt. Gerne nehmen wir zu Ihrer Information und Unterstützung hierzu wie folgt Stellung: Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 6 Gebühren für andere Leistungen: § 6 Absatz 2 - Zugriff in das Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ):
Juradent-ID: 3364 erstellt am: 03.03.2015 letzte Aktualisierung: 03.03.2015
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Positionspapier der BZÄK "Zugriff auf die GOÄ" – Regelungen für Zahnärzte und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen § 1 Abs. 3 ZHG (3) Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen. § 6 ... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 6 Gebühren für andere Leistungen: § 6 Absatz 2 - Zugriff in das Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ):
Juradent-ID: 3365 erstellt am: 03.03.2015 letzte Aktualisierung: 03.03.2015
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Mustertext zur Leistungsablehnung einer Zahnzusatzversicherung – Finieren/Polieren ist Leistungsbestandteil der Füllungsleistung Ihre Zahnzusatzversicherung verweigert die Erstattung der privat berechneten GOZ-Nr. 2130 mit der Begründung, dass die Politur einer Füllung/plastischen Restauration Leistungsbestandteil der Gebührennummern 13a – g BEMA bzw. der Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ ist. Diese Aussage ist zwar grundsätzlich richtig, sie gilt jedoch lediglich für die Politur oder das Finieren einer Füllung zum ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2130: Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration
Juradent-ID: 3366 erstellt am: 05.03.2015 letzte Aktualisierung: 21.07.2018
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Mustertext: GOZ-Nr. 2120 analog gerichtlich bestätigt Bei der Versorgung des Zahnes/der Zähne ____ war ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung erforderlich. Diese Leistung war medizinisch notwendig, - weil die Form der noch vorhandenen Zahnhartsubstanz keine mechanische Verankerung des Aufbaumaterials gestattete - weil die großvolumige, einzeitige Applikation von Aufbaumaterial bedingt ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3367 erstellt am: 28.08.2014 letzte Aktualisierung: 09.05.2018
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Mustertext zur Leistungsablehnung "GOZ-Nr. 2290 nicht berechenbar für die Entfernung eines Bogens" Ihre private Krankenversicherung lehnt die Erstattung der GOZ-Nr. 2290 für die Entfernung eines orthodontischen Voll- oder Teilbogens mit dem Argument ab, dass diese Leistung laut der 3. Abrechnungsbestimmung nach der GOZ-Nr. 6080 von den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 umfasst sei. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Das Entfernen von Teil- oder Vollbögen sowie von intra-/extraoralen Ve... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens
Juradent-ID: 3368 erstellt am: 05.03.2015 letzte Aktualisierung: 16.04.2024
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