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Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte – GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Zwischen dem GKV-Spitzenverband K.d.ö.R., Berlin und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung K.d.ö.R., Köln wird auf der Grundlage von § 291 Abs. 3 SGB V i. V. m. § 291a Abs. 1-5a und 7, 7b, c, d und 8 SGB V die nachfolgende Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte getroffen. §1 Vertragsgegenstand (1) Die nachstehenden Regelungen dienen der Einfüh... GKV: Elektronische Gesundheitskarte: Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ab dem 01.01.2015
Juradent-ID: 3409 erstellt am: 28.05.2015 letzte Aktualisierung: 28.05.2015
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Verordnung von Sprachtherapie, Physiotherapie, myofunktionelle Therapie – Rundschreiben der KZBV Vertragszahnärzte sind grundsätzlich berechtigt, Heilmittel im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung zu verordnen, soweit die Verordnung zur Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gehört. Leistungserbringer, z. B. Sprachtherapeuten haben daher Verordnungen von Zahnärzten entgegenzunehmen und die verordneten Leistungen durchzuführen; die Krankenkassen haben diese Leistungen zu beza... Praxis: Zahnärztliche Verordnung von Arzneimitteln: Verordnungen in der vertragszahnärztlichen Praxis:
Juradent-ID: 3410 erstellt am: 28.05.2015 letzte Aktualisierung: 28.05.2015
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Privatrezept bei Implantatversorgung Seitdem die Krankenkassen für die Implantatversorgung einen Festzuschuss nach § 55 SGB V für die Suprakonstruktion den Patienten gewähren, kommt es bei der Ausstellung der nötigen Arzneimittel nach dem chirurgischen Eingriff (Implantierung) zu Unstimmigkeiten, ob die Verordnung über ein Kassen- oder Privatrezept erfolgen muss? Nach schriftlicher Anfrage bei der KZBV, teilen wir Ihnen nun di... Praxis: Zahnärztliche Verordnung von Arzneimitteln: Verordnungen in der vertragszahnärztlichen Praxis:
Juradent-ID: 3411 erstellt am: 29.05.2015 letzte Aktualisierung: 29.05.2015
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Welche Kosten trägt die Beihilfe? – Stellungnahmen von Bund und Ländern Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen ist an bestimmte Voraussetzungen, in erster Linie an das Alter des Patienten gebunden. Zusätzlich ist dabei immer die wirtschaftliche Angemessenheit der Aufwendungen zu beachten. Was gilt für die Beihilfefähigkeit von Aligner-Behandlungen? Aus einer Reihe von Stellungnahmen geht hervor, dass die Aligner-Behandlung... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: Aligner-Therapie
Juradent-ID: 3413 erstellt am: 09.06.2015 letzte Aktualisierung: 27.08.2021
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AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig Das Amtsgericht (AG) Nürnberg hat mit Urteil vom 21.04.2015 (Az.: 12 C 7440/14) entschieden, dass die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets durch die GOZ-Nr. 6100 GOZ abgegolten wird. Aufgrund eines Sachverständigengutachten steht für das Gericht fest, dass die adhäsive Befestigung der Attachments zwar medizinisch notwendig und damit erstattungsfähig ist, allerdings auch, dass diese Befe... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3414 erstellt am: 10.06.2015 letzte Aktualisierung: 10.06.2015
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Indikation und Abrechnung Das Thema Lachgassedierung ist in vielen zahnärztlichen Praxen aktuell, da Lachgas sowohl beruhigend, angstreduzierend als auch schmerzlindernd wirkt und sich aufgrund der hohen Patientensicherheit sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene eignet. Indikation In der gemeinsamen Stellungnahme „Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung von Kindern in der Zahnheilkunde“ (DGA... Analogie: Allgemeine zahnärztliche Leistungen: Lachgassedierung und Pulsoxymetrie:
Juradent-ID: 3415 erstellt am: 12.06.2015 letzte Aktualisierung: 21.07.2018
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Die Beihilfestellen informieren: Vollnarkose im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen Die Bundesnetzagentur hat im März 2015 für Zuwendungsempfänger des Bundes folgende Information veröffentlicht: Vollnarkose im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen ist nicht beihilfefähig Im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen sind Narkoseleistungen grundsätzlich nicht beihilfefähig, da sie das Maß des Notwendigen und Angemessenen überschreiten. Ausnahmen ... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Bundesbeihilfeverordnung
Juradent-ID: 3416 erstellt am: 14.06.2015 letzte Aktualisierung: 14.06.2015
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Gemeinsame Information des Bundesministeriums des Innern und des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden e.V. Sehr geehrte beihilfeberechtigte Patientin, sehr geehrter beihilfeberechtigter Patient, die Erstattungspraxis der Beihilfefestsetzungsstellen des Bundes hat in der Vergangenheit gelegentlich zu Irritationen geführt, etwa wenn Ihre BeihilfefestsetzungssteIle die Gebühren für zahnärztliche Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe anerkannt und die beihilferechtliche Erstattung entsprechend ... Beihilfe: Patienteninformation: Informationen zur Erstattung von Beihilfestellen
Juradent-ID: 3417 erstellt am: 14.06.2015 letzte Aktualisierung: 14.06.2015
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Die Beihilfestellen informieren: Computertomographie im Zusammenhang mit der Planung von Implantaten Die Bundesnetzagentur hat im März 2015 für Zuwendungsempfänger des Bundes folgende Information zur Computertomographie im Zusammenhang mit der Planung von Implantaten veröffentlicht: Computertomographie im Zusammenhang mit der Planung von Implantaten ist nicht beihilfefähig. Bei der Planung von Implantaten führen einige Zahnärzte dazu eine Computertomographie durch. Diese Form der Planu... Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ: GOÄ 5377:
Juradent-ID: 3418 erstellt am: 14.06.2015 letzte Aktualisierung: 19.03.2016
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Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ – Änderungen zum 01.06.2015 Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat ihren Kommentar "Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“ zum 01.06.2015 aktualisiert. Die vorgenommene Kommentierung der GOZ-Nummern steht nun inhaltlich in Übereinkunft mit den im GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer vom 2. März 2015 vertretenen Auffassungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: § 6 Gebühren für andere Leistunge... GKV: Zuzahlungsfähige Leistungen: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
Juradent-ID: 3420 erstellt am: 24.06.2015 letzte Aktualisierung: 24.06.2015
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