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Neufassung der Compliance-Leitlinie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung – Fallbeispiele veranschaulichen rechtliche Pflichten für Vertragszahnärzte Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat am 2. Juli 2015 eine überarbeitete und erweiterte Fassung ihrer Compliance-Leitlinie zur ordnungsgemäßen vertragszahnärztlichen Berufsausübung vorgestellt. Die ab 16.07.2015 gültige Leitlinie informiert über berufsrechtliche Pflichten, etwa bei der Leistungsabrechnung, der Beteiligung von Zahnärzten an Unternehmen oder der Erbringung zahn... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Compliance-Leitlinie:
Juradent-ID: 3429 erstellt am: 28.07.2015 letzte Aktualisierung: 17.03.2016
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Stellungnahme der Zahnärztekammer Berlin Standardtarif/Basistarif Durch Artikel 18 des GKV-Gesundheitsreformgesetzes im Jahre 2000 wurde in die vormals gültige GOZ ein neuer Paragraf aufgenommen, der für einen bestimmten Personenkreis - die in einem brancheneinheitlichen Standardtarif versicherten Patienten - den Zahnarzt beim Bemessen der Gebühren beschränkte. Für Vertragszahnärzte gelten seit dem 01.07.2007 neue Regelungen zum... PKV: Basistarif: Informationen von Zahnärztekammern:
Juradent-ID: 3431 erstellt am: 12.06.2013 letzte Aktualisierung: 06.08.2015
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Information der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe – Stand Februar 2012 Der Gesetzgeber hat die PKV im GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) verpflichtet, ab 01.01.2009 einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten, der vom Umfang des Versicherungsschutzes her dem der GKV entspricht und dessen Beitragssätze die Höchstprämien in der GKV nicht überschreiten dürfen. Die Leistungen des Basistarifs sind mit dem ... PKV: Basistarif: Informationen von Zahnärztekammern:
Juradent-ID: 3432 erstellt am: 20.05.2012 letzte Aktualisierung: 06.08.2015
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Vorsicht bei Erlasserklärungen „Ich schicke Ihnen keine Rechnung“ – Honoraransprüche sind damit erloschen! Bricht ein Zahnarzt nach diversen erfolglosen Nachbesserungsversuchen die Behandlung ab und äußert dem Patienten gegenüber, er stelle keine Rechnung, so liegt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 13.03.2015 (Az.: 5 U 93/14) hierin ein Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages vor. Das Gericht stellt in seiner Begründung dazu fest, dass zum einen die Erklärungen des K... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Honorarverzicht:
Juradent-ID: 3433 erstellt am: 06.08.2015 letzte Aktualisierung: 06.08.2015
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AG Schöneberg bestätigt GOZ-Ziffer 2100 analog für eine Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik Das Amtsgericht (AG) Schöneberg hat mit Urteil vom 05.05.2015 (Az.: 18 C 65/14) entschieden, dass im konkreten Fall für die Leistung „Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik mit Kompositmaterial incl. Konditionen" die GOZ-Ziffer 2100 nach Kosten-, Material-und Zeitaufwand gleichwertig und eine analoge Anwendung mithin gerechtfertigt gewesen ist. Das Gericht betont in seinem Urteil zunächst, das... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3434 erstellt am: 16.08.2015 letzte Aktualisierung: 16.08.2015
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AG Charlottenburg bestätigt GOZ-Ziffer 2120 analog für eine Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik Mit Urteil vom 08.05.2014 (Az.: 205 C 13/12) hat das Amtsgericht (AG) Charlottenburg bestätigt, dass ein Zahnarzt für die Leistung „dentinadhäsiv, mehrfach geschichteter Aufbau eines Zahnes" die GOZ-Ziffer 2120 analog berechnen kann. Unter Berücksichtigung der Ausführungen des hinzugezogenen Sachverständigen stellt das Gericht klar, dass es sich bei dieser Behandlung um eine selbstständige ... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3435 erstellt am: 14.07.2014 letzte Aktualisierung: 16.08.2015
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AG Schöneberg bestätigt GOZ-Ziffer 2100 analog für eine Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik Das Amtsgericht (AG) Schöneberg hat mit Urteil vom 05.05.2015 (Az.: 18 C 65/14) entschieden, dass im konkreten Fall für die Leistung „Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik mit Kompositmaterial incl. Konditionen" die GOZ-Ziffer 2100 nach Kosten-, Material-und Zeitaufwand gleichwertig und eine analoge Anwendung mithin gerechtfertigt gewesen ist. Das Gericht betont in seinem Urteil zunächst, das... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3436 erstellt am: 16.08.2015 letzte Aktualisierung: 16.08.2015
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Die Kompensation von Zahnhartsubstanzdefekten vor der Überkronung eines Zahnes – Positionspapier der Bundeszahnärztekammer, Oktober 2015 In ihrem Positionspapier „ Die Kompensation von Zahnhartsubstanzdefekten vor der Überkronung eines Zahnes“ (Stand: Oktober 2015) befasst sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ausführlich mit möglichen Behandlungsszenarien, die die Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2180 sowie ggfs. der GOZ-Nr. 2197 auslösen bzw. eine Analogberechnung zum Ansatz kommt. Hierzu heißt es ab Punkt 2 des Posi... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3437 erstellt am: 21.07.2014 letzte Aktualisierung: 05.08.2016
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Entfernung eines Instrumentenfragments aus dem Wurzelkanal – Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) zur Abbildung endodontologischer Therapien in der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 2012 (Stand 11.06.2012/Auszug): Gemäß der Begründung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur vorgelegten Novellierung der bisherigen Gebührenordnung von 1988 war diese notwendig, da d... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Das frakturierte Endo-Instrument
Juradent-ID: 3439 erstellt am: 27.06.2012 letzte Aktualisierung: 16.08.2015
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LSG Thüringen: PAR-Gutachten haben verbindliche Wirkung – Gutachterfeststellungen können nicht durch die ersatzweise Abrechnung der BEMA-Nr. 50 umgangen werden Grundsätzlich sind parodontal-chirurgische Maßnahmen Leistungsinhalt der BEMA-Nrn. P200 – P203, die genehmigungspflichtig und über den PAR-Status abzurechnen sind. Nur in Ausnahmefällen ist für parodontal-chirurgische Maßnahmen ersatzweise die Abrechnung der BEMA-Nr. 50 (Exz2) über die KCH-Abrechnung zulässig. Voraussetzungen für die ersatzweise Abrechnung der BEMA-Nr. 50 für parodontal-chirurg... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren:
Juradent-ID: 3440 erstellt am: 17.08.2015 letzte Aktualisierung: 17.08.2015
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