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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2313 Treffer:

Zahnärztliche Heilbehandlung bei Unfallverletzten – Stand 01. Februar 2023 Im Praxisalltag sind Fälle, die die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Arbeits- und Schulunfälle) betreffen, eher eine Ausnahme. Dennoch ist es wichtig zu wissen, was in diesen Fällen zu tun ist. Allgemeine Regelungen für die zahnärztliche Heilbehandlung bei BG-Fällen Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften u... GKV: Gesetzliche Unfallversicherung: Abrechnung von Leistungen mit der Gesetzlichen Unfallversicherung
Juradent-ID: 3724 erstellt am: 05.04.2023 letzte Aktualisierung: 05.04.2023
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Auskunftspflicht gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Natürlich kann es sein, dass ein Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung des Versicherungsfalles auf weitere Informationen angewiesen ist. Hier sind die Paragrafen 201 und 203 SGB VII zu beachten. Für den behandelnden Zahnarzt ist dort festgelegt, dass er solche Daten zu erheben und zu übermitteln hat, die für Zwecke der Heilbehandlung und Erbringung sonstiger Leistungen einschließlich der Pr... GKV: Gesetzliche Unfallversicherung: Abrechnung von Leistungen mit der Gesetzlichen Unfallversicherung
Juradent-ID: 3725 erstellt am: 26.04.2017 letzte Aktualisierung: 15.01.2020
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Das SG Berlin nimmt Stellung zur korrekten Berechnung der BEMA-Nr. Ä75 – Urteil vom 22.02.2017 Ein ausführlicher schriftlicher Bericht nach BEMA-Nr. Ä75 soll einen umfassenden Gesamteindruck über den Patienten und seinen Krankheitsverlauf anderen (Fach-)Ärzten vermitteln. Aber wann sind die Voraussetzungen zur Abrechnung der GOÄ Ziffer 75 gegeben? Dazu stellt das Sozialgericht (SG) Berlin mit Urteil vom 22.02.2017 (Az.: S 83 KA 333/13) fest, dass die Abrechnung der BEMA-Nr. Ä75 auch ... GOÄ: B.VI. Berichte, Briefe (Ä70-Ä96): Ä75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht:
Juradent-ID: 3726 erstellt am: 27.04.2017 letzte Aktualisierung: 27.04.2017
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Jameda und Co.: Löschungspflicht bei fehlerhafter Angabe des Titels „Dr. med. dent“ Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 26.07.2016 (Az. 312 O 574/15) im Falle einer Zahnärztin entschieden, dass diese aufgrund ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet sei, die Löschung der auf mehreren Internetportalen Dritter (z.B. Jameda) zu ihrer Person veröffentlichten Bezeichnung "Dr. med. dent." bzw. "Dr. dent." zu bewirken, da sie faktisch nicht über diesen T... Praxis: Werbung und Kommunikation: Internetauftritte
Juradent-ID: 3728 erstellt am: 03.05.2017 letzte Aktualisierung: 03.05.2017
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Hinweise auf "multikausale Erkrankungen", "besondere Technik" sind keine ausreichenden Begründungen – Angemessenheit wegen mangelhafter Begründung verneint Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte am 08.08.2012 (Az. 19 K 6252/11) folgenden Fall zu entscheiden: Ein beihilfeberechtigter Patient beantragte die Bewilligung von Beihilfe u.a. zu Aufwendungen in Höhe von 21.058,05 EUR, die sein behandelnder Zahnarzt für eine zahnärztliche Behandlung einschließlich Material- und Laborkosten in Rechnung gestellt hatte. Die Beihilfestelle bewilligte daraufh... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihiferechliche Anfoderungen an Begründungen:
Juradent-ID: 3730 erstellt am: 06.11.2012 letzte Aktualisierung: 18.05.2017
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AG Düsseldorf bestätigt Analogberechnung der Photodynamischen Therapie Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf bestätigt mit Urteil vom 16.02.2015 (Az.: 22 C 11392/12), dass es sich bei der antimikrobiellen photodynamischen Therapie um eine wissenschaftlich anerkannte Methode handelt, für die nur die Möglichkeit einer analogen Abrechnung besteht. Eine private Krankenversicherung verweigerte einem Versicherungsnehmer die vollständige Erstattung der Kosten für die nach ... Analogie: Parodontologie: Photodynamische Therapie
Juradent-ID: 3731 erstellt am: 20.05.2017 letzte Aktualisierung: 20.05.2017
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LG Hamburg bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar – Urteil vom 30.06.2016 Mit Urteil vom 30.06.2016 (Az.: 306 O 415/13) stellte das Landgericht (LG) Hamburg fest, dass die GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100 abrechenbar ist. Das Gericht folgt den überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen, wonach die adhäsive Befestigung, also das Kleben eines Brackets auf den jeweiligen Zahn, mit der GOZ 2197 abrechenbar ist neben der GOZ 6100. Dazu hat die Sachverständige ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3732 erstellt am: 22.05.2017 letzte Aktualisierung: 22.05.2017
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VG Hannover nimmt Stellung zu beihilferechtlichen Anforderungen an Begründungen bei Schwellenwertüberschreitungen – Urteil vom 07.12.2009 Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat mit Urteil vom 07.12.2009 (Az.: 13 A 2981/09) ausführlich zur Schwellenwertüberschreitung geäußert und festgestellt, dass diese nur dann als beihilfefähig anzusehen sei, wenn es sich um einen absoluten Sonderfall handelt, der besondere Schwierigkeiten aufweist oder besonders aufwändig ist. In seiner Urteilsbegründung bezieht sich das VG Hannover zunä... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Patientenbezogene Begründungen mit dem Charakter einer Ausnahme:
Juradent-ID: 3733 erstellt am: 22.05.2017 letzte Aktualisierung: 22.05.2017
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AG Düsseldorf: Analoge Abrechnung der Desensibilisierung mittels Desensitizer korrekt – Urteil vom 16.02.2015 Zur Überzeugung des Amtsgerichts (AG) Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2015 (Az.: 22 C 11392/12), ist aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme die analoge Abrechnung der Desensibilisierung (hier nach der GOZ-Nr. 610a) in zutreffender Weise erfolgt. Eine private Krankenversicherung verweigerte einem Versicherungsnehmer u.a. die vollständige Erstattung der Kosten für die durchgeführte Desensibi... Analogie: Konservierende Leistungen: Versiegelung beschliffener Dentinflächen:
Juradent-ID: 3734 erstellt am: 23.05.2017 letzte Aktualisierung: 25.05.2017
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LG Osnabrück: Informationspflichten über vollständige Kosten – Urteil vom 31.08.2016 Das Ignorieren der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht, also die Aufklärung über die Kosten einer Behandlung, kann sich als Honorarfalle entpuppen. Denn als Folge kann der Patient dem weitergehenden Zahlungsanspruch einen Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe entgegenhalten, der Zahnarzt bleibt dennoch verpflichtet, die vollständige Leistung zu erbringen, so lautet ein Urteil des Landgerichts ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Behandlers:
Juradent-ID: 3735 erstellt am: 24.05.2017 letzte Aktualisierung: 24.05.2017
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