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Positionspapier der BZÄK: Der Steigerungssatz – Stand 20. Juni 2014 § 15 ZHG Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tr... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses: Stellungnahmen zum 2,3-fachen Gebührensatz der GOZ:
Juradent-ID: 3711 erstellt am: 19.07.2014 letzte Aktualisierung: 13.03.2017
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Kein Honorar für ein Langzeitprovisorium, das nicht drei Monate seinen Zweck erfüllt – OLG München, Urteil vom 15.02.2017 Ein Langzeitprovisorium nach den GOZ-Nrn. nach den Nummern 7080 und 7090, ist unbrauchbar und vom Patienten nicht zu bezahlen, wenn es wegen Verlust eines Nachbarzahnes bereits nach zwei Monaten entfernt werden musste und somit nur für einen kurzen Zeitraum seinen Zweck erfüllen konnte. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 15.02.2017 (Az.: 3 U 2991/16) hervor. ... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7080: Festsitzendes laborgefertigtes Provisorium
Juradent-ID: 3712 erstellt am: 16.03.2017 letzte Aktualisierung: 16.03.2017
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OLG Celle: Auch 57 Formulare ersetzten keine vernünftige wirtschaftliche Aufklärung – Mängel bei der wirtschaftlichen Aufklärung führt zur Freistellung des Patienten Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat mit Urteil vom 30.01.2017 (Az.: 1 U 15/16) entschieden, dass ein Behandler, der positive Kenntnis von der Unsicherheit der Kostenübernahme durch einen Dritten hat (hier durch die gesetzliche Krankenversicherung) die voraussichtliche Höhe der Behandlungskosten beziffern muss, um dem Patienten die wirtschaftliche Tragweite seiner Entscheidung für die Behandlu... Praxis: Aufklärung und Haftung: Wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Behandlers:
Juradent-ID: 3713 erstellt am: 21.03.2017 letzte Aktualisierung: 31.03.2017
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VG Düsseldorf zur den Anforderungen an die Begründung einer 3,5-fachen Gebühr Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.12.2016 (Az.: 26 K 4790/15) festgestellt, dass eine Schwellenwertüberschreitung in der Rechnung so zu begründen ist, dass der Patient dies verstehen kann. Zudem müsse bei einer zeitaufwandsbezogenen Begründung zumindest stichwortartig der zeitliche Rahmen und der durchschnittliche Zeitaufwand der erbrachten Leistung und andererseits... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Patientenbezogene Begründungen mit dem Charakter einer Ausnahme:
Juradent-ID: 3716 erstellt am: 30.03.2017 letzte Aktualisierung: 26.03.2018
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BZÄK: Die Geb.-Nrn. 3290, 3300, 3310 GOZ - Nebeneinanderberechnung – Stand: September 2023 Verfasser: Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer __________________________________________________________________________________ § 4 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbstständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Le... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3290: GOZ-Nr. 3290 neben den GOZ-Nrn. 3300 oder 3310
Juradent-ID: 3717 erstellt am: 20.10.2023 letzte Aktualisierung: 20.10.2023
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S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“ – Stand: 07.11.2016 Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) haben die S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochen-Antiresorptiva (inklusive Bisphosphonate)“ erarbeitet, die Zahnärztinnen und Zahnärzten die Indikationsstellung für Implantate erleichtert, wenn Patienten mit Antiresorptiva – etwa Bisphospho... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9000: Indikationsklassen und Leitlinien zur Implantattherapie
Juradent-ID: 3718 erstellt am: 01.04.2017 letzte Aktualisierung: 01.04.2017
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Datenschutz und Telemedizin - Anforderungen an Medizinnetze - – Arbeitspapier der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Stand 10/02 Zur Steigerung von Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung sowie zur Kosteneinsparung spielt die einrichtungsübergreifende elektronische Kommunikation eine immer größere Rolle. Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste sollen dazu beitragen, die Kommunikation zwischen den Institutionen zu verbessern und die Leistungsprozesse zu optimieren. Wegen der hohen Sensibilität der im Ges... GOÄ: O.I. Strahlendiagnostik (Ä5000-Ä5377): Ä5004: Panoramaschichtaufnahme der Kiefer:
Juradent-ID: 3720 erstellt am: 29.03.2017 letzte Aktualisierung: 02.04.2017
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 16 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Abrechnungsbestimmung Die Berechnung der Leistungen nach den Nummern 7080 und 7090 setzt voraus, dass es sich bei dem festsitzenden laborgefertigten Provisorium um ein Langzeitprovisorium mit einer Tragezeit von mindestens drei Monaten handelt. Beträgt die Tragezeit des festsitzenden laborgefertigten Provisoriums unter drei Monaten, sind anstelle der Leistungen nach den Nummern ... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7090: Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied:
Juradent-ID: 3721 erstellt am: 04.03.2024 letzte Aktualisierung: 04.03.2024
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AG München: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig; Vergütungsanspruch besteht aber nur, wenn im Vorfeld vereinbart – Urteil vom 21.10.2016 Das Amtsgericht (AG) München kommt mit Urteil vom 21.10.2016 (Az.: 242 C 693/15) zu dem Ergebnis, dass die GOZ-Nr. 2197 (adhäsive Befestigung) zwar grundsätzlich neben der GOZ-Nr. 6100 GOZ (Klebebracket) berechnungsfähig ist, ein daraus folgender Vergütungsanspruch besteht nur jedoch nur dann, wenn sie auf dem vereinbarten Heil- und Kostenplan auch aufgeführt wurde. Aus den Urteilsgründen: ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3722 erstellt am: 19.04.2017 letzte Aktualisierung: 19.04.2017
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LSG BW: Keine kosmetische Zahnbehandlung auf Kosten der Unfallversicherung – Urteil vom 30.01.2017 Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 30.01.2017 (Az.: L 1 120/16) entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung (nur) für solche Gesundheitsstörungen einstehen muss, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter weitere Behandlungen durchführen (hier: farbliche Angleichung verfärbter und kariöser "Altzähne" an nach einem Arbeitsunfa... GKV: Gesetzliche Unfallversicherung: Kosmetische Zahnbehandlungen
Juradent-ID: 3723 erstellt am: 26.04.2017 letzte Aktualisierung: 12.03.2018
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