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VG Münster: GOZ-Nr. 2030 auch für das Separieren von Zähnen im Rahmen der KFO-Behandlung – Urteil vom 22.02.2017 In einem Urteil vom 22.02.2017 (Az.: 5 K 397/16) hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden, dass die GOZ-Nr. 2030 für das Separieren eines Zahnes bei der Eingliederung eines Bandes im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung abgerechnet werden kann. Bei der besonderen Maßnahme der Präparation durch Separieren eines Zahns handle es sich um eine selbstständige zahnärztliche Leistung... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2030: GOZ 2030 in der KFO
Juradent-ID: 3736 erstellt am: 24.05.2017 letzte Aktualisierung: 24.05.2017
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AG Bayreuth: Entfernung eines Bogens ist von der GOZ-Nr. 6080 umfasst – Urteil vom 27.02.2014 In einem Verfahren vor dem Amtsgericht (AG) Bayreuth vom 27.02.2014 (Az.: 107 C 1090/13) lehnte das Gericht die gesonderte Berechnungsfähigkeit des Ausligierens von Bögen über die GOZ-Nr. 6150 analog ab. Zur Begründung führt das Gericht aus: Mit der GOZ-Nr. 6150 sei die Eingliederung des ungeteilten Bogens erfasst, für die Entfernung hingegen sei eine eigene Ziffer in der GOZ nicht vorg... Analogie: KFO: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens
Juradent-ID: 3737 erstellt am: 12.12.2016 letzte Aktualisierung: 24.05.2017
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AG Saarbrücken: Entfernung von Bögen mit GOZ-Nrn. 6030, 6080 abgegolten – Urteil vom 15.07.2014 Das Amtsgericht (AG) Saarbrücken lehnt mit Urteil vom 15.07.2014 (Az.: 5 C 85/14 (03)) die gesonderte Berechnungsfähigkeit des Ausligierens von Bögen über die Gebührenposition Ä2702 analog ab. Zur Begründung führt das Gericht aus: Die Entfernung von Bogen werde von jeher durchgeführt. Gleichwohl habe der Verordnungsgeber hierfür keine eigene Gebührenposition geschaffen. Die Voraussetzun... Analogie: KFO: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens
Juradent-ID: 3738 erstellt am: 12.12.2016 letzte Aktualisierung: 25.05.2017
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VG Saarland: Entfernung von Bögen entspricht nicht der Ä2702 – Urteil vom 05.04.2016 Das Verwaltungsgericht (VG) Saarland hat am 05.04.2016 (Az.: 6 K 2038/13) entschieden, dass für die Entfernung von Bögen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung die Inrechnungstellung unter einer Analogberechnung zu GOÄ Nr. 2702 fehlerhaft und die Leistung bereits anderweitig abgegolten ist. In dem zu entscheidenden Fallhatte die PBeaKK die Erstattung der GOÄ Nr. 2702 analog für das... Analogie: KFO: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens
Juradent-ID: 3739 erstellt am: 13.12.2016 letzte Aktualisierung: 24.05.2017
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VG Münster: Ausgliederung von Teilbögen nach GOÄ-Nr. 2702 analog nicht gerechtfertigt Mit Urteil vom 22.02.2017 (Az.: 5 K 397/16) hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden, dass die Abrechnung der Ausgliederung von Teilbögen nach GOÄ-Nr. 2702 analog nicht gerechtfertigt ist. Die Beihilfe habe für die Ausgliederung von Teilbögen Leistungen nach GOZ-Nr. 6130 (Entfernung eines Bandes) gewährt und weitere Beihilfe zu Recht abgelehnt. Aus den Urteilsgründen: Es sei ... Analogie: KFO: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens
Juradent-ID: 3740 erstellt am: 25.05.2017 letzte Aktualisierung: 25.05.2017
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OLG Köln: Tinnitus durch Wurzelbehandlung – Keine Haftung bei bloßer Behauptung eines Behandlungsfehlers Macht ein Patient geltend, er sei fehlerhaft behandelt worden, so muss dieser Vortrag mindestens in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll. Lediglich die Behauptung, dass eine Wurzelbehandlung einige Monate später zu einem Tinnitus geführt habe, was auf einen Behandlungsfehler des Zahnarztes zurückzuführen se... Praxis: Aufklärung und Haftung: Behandlungsfehler:
Juradent-ID: 3741 erstellt am: 25.05.2017 letzte Aktualisierung: 25.05.2017
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Stellenwert des Kommentars der Bundeszahnärztekammer zur Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer, Stand März 2017 Berufen sich Patienten oder Zahnärzte in der Auseinandersetzung mit Kostenerstattern von PKV und Beihilfe auf Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer zur GOZ, etwa im GOZ-Kommentar der BZÄK, kommt es vor, dass diese bestritten und als lediglich unverbindliche Meinungsäußerungen qualifiziert werden. Die Bundeszahnärztekammer weist auf folgendes hin: Es trifft zwar zu, dass der GOZ-Komme... PKV: Patienteninformation: Gebührenrechtliche Kommentare von Zahnärztekammern:
Juradent-ID: 3742 erstellt am: 26.05.2017 letzte Aktualisierung: 29.05.2017
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LG Bayreuth: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der GOZ-Nr. 2197 berechnet – Urteil vom 28.01.2015 Das Landgericht (LG) Bayreuth hat mit Urteil vom 28.01.2015 (Az.: 13 S 113/14) entschieden, dass in der Zusammenschau mit den Gesetzgebungsmaterialien und den ergangenen Gerichtsentscheidungen die angewandte Adhäsivtechnik nach GOZ-Nr. 2197 neben der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 abrechenbar ist. Bei dieser Auffassung handle es sich um eine derzeit gefestigte Rechtsprechung. Die gegenteilige Recht... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3744 erstellt am: 31.05.2017 letzte Aktualisierung: 31.05.2017
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LG Bayreuth: Ausgliedern des Bogens methodischer notwendiger Bestandteil der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 – Urteil vom 28.01.2015 Das Landgericht (LG) Bayreuth bestätigt mit Urteil vom 28.01.2015 (Az.: 13 S 113/14) die Ausführungen des Amtsgerichtes, dass der Verordnungsgeber bewusst keine Gebührenposition zum Ausgliedern des Bogens erschaffen wollte, sondern diese in den allgemeinen Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention der Gebührentatbeständen der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 enthalten sei. Diese Leis... Analogie: KFO: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens
Juradent-ID: 3745 erstellt am: 31.05.2017 letzte Aktualisierung: 31.05.2017
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VG Chemnitz: Neben der GOZ-Nr. 6100 können auch Leistungen nach GOZ-Nr. 2197 abgerechnet werden – Urteil vom 01.03.2017 Das Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz hat mit Urteil vom 01.03.2017 (Az.: 3 K 2206/14) entschieden, dass der von der Mehrheit der Zivilgerichte vertretenen Auffassung, wonach bei Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsionstechnik neben Aufwendungen für Leistungen nach Nr. 6100 GOZ auch Leistungen nach Nr. 2197 GOZ abgerechnet werden können, zu folgen ist. Zwar habe der Bundesgerichts... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3746 erstellt am: 07.06.2017 letzte Aktualisierung: 07.06.2017
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