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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2313 Treffer:

Anforderung von medizinisch nicht notwendigen Röntgenaufnahmen Anlässlich der Liquidation wurde von ihrer Versicherung/Beihilfestelle eine nachträgliche Röntgenaufnahme/Panoramaröntgenaufnahme (bitte Unzutreffendes streichen) angefordert. Da die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nicht ausreichend nachgewiesen sei, könne vorher keine Erstattung erfolgen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass nach dem neuen § 213 VVG die Erheb... GOÄ: O.I. Strahlendiagnostik (Ä5000-Ä5377): Ä5004: Panoramaschichtaufnahme der Kiefer:
Juradent-ID: 3769 erstellt am: 23.04.2015 letzte Aktualisierung: 31.07.2017
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OLG Köln: Jahrelange Nutzung fehlerhaften Zahnersatzes schließt Honorarrückforderung aus Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat in zwei Entscheidungen darauf hingewiesen, dass die Rückforderung eines von einem Patienten im Rahmen des Dienstvertrags an den Zahnarzt geleisteten Honorars nicht nur voraussetzt, dass die eingegliederte prothetische Versorgung infolge eines Behandlungsfehlers unbrauchbar ist, sondern auch, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt. Im Fall vom 02.05.... PKV: Haftung: Probleme mit neuem Zahnersatz
Juradent-ID: 3770 erstellt am: 30.07.2017 letzte Aktualisierung: 30.07.2017
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Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub – Grundsätzliches zum Notfalldienst Lässt sich ein Arzt im Notdienst von einem Kollegen vertreten, so haftet er unter Umständen für dessen Fehler mit - das ist die Quintessenz eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 10. März 2009 (Az. VI ZR 39/08). Diese Haftung kommt bei einer „starken organisatorischen Einbindung“ in Frage, wenn etwa ein fremder Zahnarzt in der Praxis Notdienst tut oder auch die Abrechnung der anderweitig... GKV: Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub:
Juradent-ID: 3771 erstellt am: 19.03.2009 letzte Aktualisierung: 31.07.2017
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LSG Niedersachsen-Bremen: Keine Vertretungsgrenzen der Notfallbereitschaft Mit Beschluss vom 12.04.2017 (Az.: L 3 KA 18/17 B ER) hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden, dass eine KZV einem Vertragszahnarzt nicht verbieten darf, den Notdienst für verhinderte Kollegen zu übernehmen. Im vorliegenden Fall hatte ein Zahnarzt aus Niedersachsen angeboten, für seine ursprünglich eingeteilten aber verhinderten Kollegen die zahnärztliche Notfallb... GKV: Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Vertreter im zahnärztlichen Notdienst oder Urlaub:
Juradent-ID: 3772 erstellt am: 31.07.2017 letzte Aktualisierung: 17.08.2017
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OVG NRW: Approbationsentzug wegen Faltenunterspritzungen außerhalb des Lippenrots – Urteil vom 17.05.2017 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat mit Urteil vom 17.05.2017 (Az.: 13 A 168/16) den Approbationsentzug eines Zahnarztes bestätigt, weil er ohne im Besitz einer ärztlichen Approbation oder Heilpraktikererlaubnis zu sein, Faltenunterspritzungen im Stirn-, Augen- und Halsbereich, zur Lippen- und Faltenunterfüllung sowie Migräne- und Hyperhidrose-Behandlungen mit Botox und Hyaluronsäure durch... Praxis: Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botox: Faltenunterspritzung ist nicht durch zahnärztliche Approbation gedeckt:
Juradent-ID: 3773 erstellt am: 31.07.2017 letzte Aktualisierung: 31.07.2017
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LSG Niedersachsen-Bremen: Umzug und hohes Alter eines Patienten führt nicht zur Unzumutbarkeit der Nachbesserung – Urteil vom 19.05.2017 Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 19.05.2017 (Az.: L 3 KA 108/12) entschieden, dass die Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines mangelhaften Zahnersatzes dem verantwortlichen Zahnarzt nur dann zugerechnet werden kann, wenn die hierfür maßgeblichen Gründe aus dem Behandlungsverhältnis stammen. So stelle bspw. ein Umzug einer betagten Patientin in ein anderes Bu... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Prothetikmängelverfahren im Vertragszahnarztrecht:
Juradent-ID: 3775 erstellt am: 17.08.2017 letzte Aktualisierung: 17.08.2017
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BZÄK: GOÄ-Kommentar für die Zahnarztpraxis – Stand: September 2017 Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ergänzend zum Kommentar zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einen Kurzkommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis erarbeitet. Im Vorwort teilt die BZÄK dazu mit: „Die Gebührenordnung für Ärzte ist auch in der Zahnarztpraxis eine wichtige Grundlage für die Berechnung von... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 6 Gebühren für andere Leistungen: § 6 Absatz 2 - Zugriff in das Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ):
Juradent-ID: 3776 erstellt am: 11.09.2017 letzte Aktualisierung: 11.09.2017
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Berechnung einer operativen Fremdkörperentfernung Fremdkörper können bei allgemeinen Traumen Glassplitter, Straßenschmutz, Holzsplitter u. Ä. sein. Insbesondere in der zahnärztlichen Chirurgie können Fremdkörper auch Zahn- oder Knochenfragmente, Teile von Amalgamfüllungen, überstopfte Wurzelfüllungen oder andere zahnärztliche Materialien sowie Fragmente von Nahtmaterial (Nadelbruch) sein (vgl. Kommentar zu BEMA und GOZ“ von Liebold/Raff/W... GOÄ: L.I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung (Ä2000-Ä2015): Ä2010: Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen:
Juradent-ID: 3777 erstellt am: 11.09.2017 letzte Aktualisierung: 08.01.2018
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BZÄK zu GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis – Stand 01.09.2017 Die Leistung nach der GOÄ Nr. 0005 ist neben Leistungen nach den Abschnitten C. bis O. der GOÄ im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Eine neue, andere Erkrankung oder eine wesentliche Veränderung der ursprünglichen Erkrankung begründet einen ne... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä5: GOÄ-Nr. 5 - Symptombezogene Untersuchung:
Juradent-ID: 3778 erstellt am: 12.09.2017 letzte Aktualisierung: 12.09.2017
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand September 2023 Für die Berechnungsfähigkeit der GOÄ Nr. 0034 hat der Verordnungsgeber eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die zwingend beachtet werden müssen. Die Erörterung der Auswirkung einer Krankheit auf die Lebensgestaltung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung der Krankheit oder mit der Feststellung der erheblichen Verschlimmerung einer Krankheit erfolgen, von der wiederum gebü... GOÄ: B.III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen (Ä30-Ä34): Ä34: Beratung bei lebensbedrohlichen / lebensverändernden Erkrankungen:
Juradent-ID: 3779 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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