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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2313 Treffer:

Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand September 2023 Die Leistung kann von jedem der beteiligten Ärzte/Zahnärzte (z. B. mehrere Zahnärzte, Chirurgen, Kieferorthopäden) berechnet werden, sofern sie nicht in der gleichen Einrichtung tätig sind. Eine zeitliche Einschränkung der Berechnungsfrequenz besteht nicht. Die Leistung kann telefonisch erbracht werden. Die Form der Erbringung ist nicht vorgeschrieben, so dass ggf. statt der Geb.-Nr. 0060 a... GOÄ: B.IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz (Ä45-Ä62): Ä60: Konsiliarische Erörterung:
Juradent-ID: 3780 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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LSG Bayern: Zahnmedizinische Begutachtungen dürfen nur durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen Nach zwei rechtskräftigen Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 27.06.2017 (Az.: L 5 KR 170/15 und L 5 KR 260/16) sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, für die Prüfung der Leistungspflicht in zahnmedizinischen Behandlungsfällen eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Die Beauftragung anderer Gutacht... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Gutachterverfahren:
Juradent-ID: 3781 erstellt am: 13.09.2017 letzte Aktualisierung: 13.09.2017
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LG Köln: Die Entfernung von provisorischen Kronen ist eine an zahnmedizinische Fachangestellte delegierbare Tätigkeit Nach dem Zahnheilkundegesetz (§ 1 Abs. 5 und 6 ZHG) können bestimmte, originäre zahnärztliche Tätigkeiten an Personal mit bestimmter Qualifikation bei Vorliegen der Voraussetzungen übertragen werden, wobei das Handeln der Helferin – auch die fehlerhafte Handlung – dem Zahnarzt gem. § 278 BGB als eigene Handlung zugerechnet wird. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht (LG) Köln mit Urtei... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2270: Delegation an Zahnmedizinische Fachangestellte
Juradent-ID: 3782 erstellt am: 14.09.2017 letzte Aktualisierung: 14.09.2017
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Versicherung verlangt vom Dentallabor Angaben über Zeitaufwand und Stundensatz Ihre Versicherung bietet Ihnen im Zusammenhang mit den von uns als Auslagen gemäß § 9 GOZ berechneten zahntechnischen Laborkosten an, eine Prüfung der einzelnen BEB-Positionen vornehmen zu wollen, wenn das Dentallabor ergänzende Angaben über Zeitaufwand und Stundensatz vorlegen würde. Dazu möchten wir darauf hinweisen, dass zwischen Versicherer und Zahnarztpraxis bzw. zahntechnischem Labor ... Labor: Reduktion der Laborkosten auf Stundensatz: Kürzung der Laborkosten auf selbst ermittelte Stundensätze:
Juradent-ID: 3783 erstellt am: 18.09.2017 letzte Aktualisierung: 18.09.2017
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Rechtsprechung: Die Angemessenheit ist im "Einzelfall" zu prüfen Immer wieder versuchen private Krankenversicherungen hinsichtlich der vom Zahnarzt gemäß § 9 GOZ in Rechnung gestellten zahntechnischen Leistungen die Höhe der Erstattung auf ein nach ihrer Auffassung angemessenes Niveau herabzusetzen. Häufig wird dazu auf „Durchschnittspreise“ Bezug genommen, die einzelne private Versicherungen hausintern auf Grund „einer Vielzahl ausgewerteter z... Labor: Reduktion der Laborkosten auf Stundensatz: Kürzung der Laborkosten auf selbst ermittelte Stundensätze:
Juradent-ID: 3784 erstellt am: 12.01.2011 letzte Aktualisierung: 08.03.2024
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Antwort auf die Behauptung, eine analoge Berechnung sei nicht möglich Im Rahmen der professionellen Reinigung war es notwendig, Ihre verschraubte Implantatsuprakonstruktion zu entfernen, um die schwer zugänglichen Bereiche im Labor zu reinigen, die Oberflächen zu glätten und zu polieren. Bei der Wiederbefestigung von implantatgetragenen Versorgungen ist u.a. ein Verschluss des Schraubenkanals mit einem Kunststoff (Füllungsmaterial) notwendig, die wir mit der GOZ-... Analogie: Implantologie: Abdeckung einer Verschlussschraube nach Reinigungsmaßnahmen (PZR):
Juradent-ID: 3785 erstellt am: 19.09.2017 letzte Aktualisierung: 19.09.2017
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Antworten auf die häufigsten Fragen zur zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie der KZBV – Stand 18.08.2017 I. Fragen zur Verordnung 1. Können pro Verordnung mehrere Therapie-Ziele und auch Heilmittel kombiniert werden? Eine Verordnung zur Verfolgung mehrerer Therapieziele ist ebenso wie die Kombination von Heilmitteln grundsätzlich unter Beachtung der Vorgaben des § 11 sowie der Spezifikationen des Heilmittelkataloges möglich. Bei gegebener Indikation richtet sich die Auswahl der zu verordne... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie:
Juradent-ID: 3786 erstellt am: 20.09.2017 letzte Aktualisierung: 11.12.2017
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AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290 Nachdem bereits das VG Stuttgart (Az.: 12 K 3839/12 vom 24.04.2014) und das AG Ravensburg (Az.: 5 C 887/16 vom 19.01.2017) entschieden haben, dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 6150/6140 ist, bestätigt nunmehr auch das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16) die gesonderte Berechnung dieser zahnärztlichen Leistun... GOÄ: L.IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Ä2620-Ä2732): Ä2702: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens:
Juradent-ID: 3787 erstellt am: 05.10.2017 letzte Aktualisierung: 05.10.2017
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BSG: Professionelle Zahnreinigung keine Pflichtleistung der Krankenkasse Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 11.07.2017 (Az.: B 1 KR 30/16 R) entschieden, dass auch behinderte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die zu einer eigenständigen Mundhygiene nicht in der Lage sind, keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine wöchentliche Zahnreinigung durch ihren Zahnarzt haben. Sachverhalt: In dem Fall klagte ein Patient, der wegen einer Wirbe... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Anspruch auf Zahnreinigung (PZR)
Juradent-ID: 3788 erstellt am: 13.10.2017 letzte Aktualisierung: 13.10.2017
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AG Ludwigsburg: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar – Urteil vom 19.07.2017 Das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg sieht mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16) die Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben der Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel nach GOZ-Nr. 6100 als berechenbar und damit erstattungsfähig an. Die private Versicherung hatte in ihrer Einlassung erklärt, dass die adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 mit der daneben ber... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 3789 erstellt am: 14.10.2017 letzte Aktualisierung: 01.11.2017
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