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AG Mülheim: Lingualtechnik als medizinisch notwendig anerkannt Eine kieferorthopädische Behandlung einschließlich der Anwendung der Lingualtechnik ist nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Mülheim an der Ruhr vom 11.01.2017 (Az.: 13 C 167/16) medizinisch notwendig, wenn durch die Lingualtechnik eine bessere Kontrolle der sagittalen Bewegung der Zahnachsen möglich wird bzw. zur Auflösung von Engständen der linguale Kraftansatz eindeutig von Vorteil ist. ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: Lingualtechnik:
Juradent-ID: 3810 erstellt am: 02.11.2017 letzte Aktualisierung: 02.11.2017
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VG Saarland: Eine Überschreitung des Schwellenwertes setzt Besonderheiten mit Ausnahmecharakter voraus – Urteil vom 26.05.2017 Die Schwellenwertüberschreitung ist weiterhin bei der Beihilfe ein schwieriges Thema, da die Begründungen in der Regel nicht anerkannt werden. Das Verwaltungsgericht (VG) Saarland hatte sich am 26.05.2017 (Az.: 6 K 468/16) mit der Klage eines Beihilfeberechtigten zu beschäftigen und festgestellt, dass eine Überschreitung des Schwellenwertes nur dann zulässig ist, wenn Besonderheiten - abwei... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Patientenbezogene Begründungen mit dem Charakter einer Ausnahme:
Juradent-ID: 3811 erstellt am: 03.11.2017 letzte Aktualisierung: 03.11.2017
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AG Siegburg: Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nrn. 2060 ff. auch mehrfach je Zahn möglich – Urteil vom 24.07.2017 Mit Urteil vom 24.07.2017 (Az.: 116 C 29/15) hat das Amtsgericht (AG) Siegburg bestätigt, dass die adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 neben Kompositrestaurationen nach den GOZ-Nrn. 2060 ff. medizinisch notwendig ist und bei mehreren Füllungen an einem Zahn auch mehrfach berechnet werden kann. Sachverhalt: Der Patient hatte behauptet, dass an den Zähnen 16, 26, 27 und 46 nicht an zwe... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3812 erstellt am: 22.11.2017 letzte Aktualisierung: 22.11.2017
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Digitale Modelle im Zusammenhang mit der KFO-Behandlung – Was ist abrechnungstechnisch zu beachten? Die dreidimensionale Datenerfassung intraoraler Strukturen mittels optisch elektronischer Apparaturen ist nicht Inhalt der Geb.-Nr. 7a BEMA-Z und entspricht nicht der Leistungsbeschreibung. In der Kommentierung Liebold/Raff/Wissing heißt es zur Geb.-Nr. 7a: „Der Abdruck ergibt eine Negativform der Kiefer und Zähne bis zur Umschlagfalte (Übergang vom Kieferknochen zur Lippe oder Wange), ... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Kieferorthopädische Leistungen:
Juradent-ID: 3813 erstellt am: 23.11.2017 letzte Aktualisierung: 23.11.2017
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VGH Baden-Württemberg: Kein Leistungsanspruch bei Nichtvorlage angeforderter und zur Prüfung benötigter Krankenunterlagen – Urteil vom 10.05.2017 Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.05.2017 (Az.: 2 S 1826/16) klargestellt, dass die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) aufgrund satzungsrechtlicher Regelungen die Möglichkeit hat, die medizinische Notwendigkeit und Angemessenheit der Behandlungen durch Erstellung eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens überprüfen zu lassen. Solange das Mitglied sein... PKV: Auskunftsbegehren der PKV: Herausgabe von Behandlungsunterlagen
Juradent-ID: 3814 erstellt am: 07.12.2017 letzte Aktualisierung: 07.12.2017
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BGH: Alternative Behandlungsmethoden sind unter Abwägung der Vor- und Nachteile rechtlich zulässig – Urteil vom 30.05.2017 In seiner Entscheidung vom 30.05.2017 (Az.: VI ZR 203/16) befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit nicht allgemein anerkannten Therapieformen der „ganzheitlichen Zahnmedizin“ und stellt noch einmal klar, dass alternative Behandlungsmethoden rechtlich zulässig sind und daher nicht von vornherein als fehlerhaft gelten können. Allerdings müssen Ärzte insbesondere bei schweren Eingriffen dann a... PKV: Haftung: Nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode
Juradent-ID: 3815 erstellt am: 09.12.2017 letzte Aktualisierung: 15.12.2017
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SG München: Entzug der Zulassung bei beharrlichen Verstößen gegen die Fortbildungspflicht – Urteil vom 24.05.2017 Die Pflicht zur Fortbildung des Vertragsarztes nach § 95d SGB V ist eine vertragsärztliche Grundpflicht, die bei beharrlicher Nichterfüllung sogar die vertragsärztliche Zulassung gefährden kann. So urteilte das Sozialgericht (SG) München in einem aktuellen Fall vom 24.05.2017 (Az.: S 38 KA 205/16), dass auch der Entzug der vertragsärztlichen Zulassung als letztes Mittel gerechtfertigt is... GKV: Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V: Verspäteter Fortbildungsnachweis:
Juradent-ID: 3816 erstellt am: 10.12.2017 letzte Aktualisierung: 10.12.2017
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BZÄK: Gebührenrechtliche Definition des Begriffes „Einmalige Verwendbarkeit“ – Stellungnahme Juni 2017 Der Zahnarzt bestimmt und verantwortet die Art und Weise des Einsatzes der zu verwendenden Wurzelkanalinstrumente. Er entscheidet auch über die Häufigkeit des Einsatzes wiederaufbereitbarer Instrumente im sachangemessenen Rahmen. Es können nicht nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Wurzelkanalinstrumente, sondern auch wiederaufbereitbare Nickel-Titan-Wurzelkanalinstrumente berechnet werden, ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung
Juradent-ID: 3817 erstellt am: 11.12.2017 letzte Aktualisierung: 11.12.2017
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Hinweise der KZV Sachsen-Anhalt zur zahnärztlichen Heilmittelverordnung 1. Wer kann eine zahnärztliche Heilmittelverordnung ausstellen? Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden können eine zahnärztliche Heilmittelverordnung ausstellen, wenn Mund-, Zahn- bzw. Kiefererkrankungen behandelt werden müssen.   2. Welches Formular ist zu verwenden? Der ab 01.07.2017 gültige Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ Z13 ist auszufüllen, erhältlich üb... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie:
Juradent-ID: 3818 erstellt am: 11.12.2017 letzte Aktualisierung: 11.12.2017
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Wiedereingliederung einer indirekt hergestellten endgültigen Rekonstruktion am Einzelzahn Sind an einer wieder einzugliedernden Einlagefüllung, Teilkrone, Veneer oder Krone keine weiteren Reparaturmaßnahmen erforderlich, wird die definitive Wiederbefestigung nach der GOZ-Nr. 2310 berechnet. Sind dagegen Wiederherstellungsmaßnahmen beispielsweise an einer Krone notwendig, ist an Stelle der Ziffer 2310 die höher bewertete GOZ-Nr. 2320 (Wiederherstellung einschließlich Wieder... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2310: Wiedereingliederung einer Rekonstruktion
Juradent-ID: 3819 erstellt am: 13.12.2017 letzte Aktualisierung: 13.12.2017
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