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OLG Hamm: Vorgefertigte Vereinbarungen für Gesamtvorschusszahlungen und Ratenzahlungen sind unzulässig – Urteil vom 27.12.2018 Mit Beschluss vom 27.12.2018 (Az.: I-4 U 145/16) bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm das Urteil des LG Münster vom 13.07.2016 (Az.: 012 O 359/15) dahingehend, dass eine vorgefertigte Vereinbarung einer vollständigen Vorauszahlung als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einzustufen und somit unzulässig ist. Anders als die Vorinstanz hielt das OLG Hamm auch eine vorgefertigte Ratenzahlu... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Raten- und Vorschusszahlungen:
Juradent-ID: 3821 erstellt am: 30.03.2019 letzte Aktualisierung: 25.04.2019
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BZÄK und ZÄK Berlin zur Berechnung der GOÄ-Nr. 6 für Zahnärzte – Stand 01.09.2017 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation Stellungna... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä6: Untersuchung des stomatognathen Systems:
Juradent-ID: 3822 erstellt am: 08.01.2018 letzte Aktualisierung: 28.10.2019
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Behauptung einer PKV, die GOÄ-Nr. 6 könne nur von Ärzten berechnet werden Von Kostenerstattern wird immer wieder behauptet, die GOÄ 6 sei für Zahnärzte nicht berechenbar, obwohl die Leistungsbeschreibung keinerlei entsprechende Einschränkung enthält. Richtig ist, dass die GOZ 0010 und GOÄ 6 zwar einen ähnlichen, aber doch unterschiedlichen Leistungsumfang haben. Sowohl im Rahmen der GOÄ-Nr. 6 als auch im Rahmen der GOZ-Nr. 0010 werden die Mundhöhle und der Kiefer... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä6: Untersuchung des stomatognathen Systems:
Juradent-ID: 3823 erstellt am: 18.11.2012 letzte Aktualisierung: 08.01.2018
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Grundsätze für bundeseinheitliche Qualitätsprüfungen von zahnärztlichen Leistungen geregelt Die Qualität zahnärztlicher Leistungen wird zukünftig nach einem bundeseinheitlich geregelten Verfahren geprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember 2017 eine Richtlinie beschlossen, in der die Grundsätze und Zuständigkeiten für Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfungen mittels Stichproben geregelt werden. Ziel ist es, vergleichbare Ergebnisse zur Qualität d... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztlicher Versorgung:
Juradent-ID: 3826 erstellt am: 09.01.2018 letzte Aktualisierung: 09.01.2018
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LZK BW - Zulässigkeit von Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Patient und Zahnarzt Nachfolgend sollen die wesentlichen rechtlichen Aspekte zur Zulässigkeit von Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Zahnarzt und Patient aufgezeigt werden. Die Ausführungen verstehen sich als unverbindliche Argumentationshilfe, da gerichtliche Einschätzungen bislang nicht feststellbar sind. Der Honoraranspruch des Zahnarztes für die Behandlung eines Privatpatienten beruht regelmäßig auf den... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Raten- und Vorschusszahlungen:
Juradent-ID: 3827 erstellt am: 04.03.2013 letzte Aktualisierung: 10.01.2018
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AG Nürnberg: Nachbearbeitungen von Invisalign-Schienen sind nicht mit den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 abgegolten Das Amtsgericht (AG) Nürnberg hat mit Urteil vom 24.03.2016 (Az.: 31 C 427/14) die Notwendigkeit von Anpassungs- und Umarbeitungsmaßnahmen an vom Hersteller angelieferten Invisalign-Schienen als medizinisch erforderlich erachtet und entschieden, dass die weitere Bearbeitung der Thermoplast-Schienen nach § 9 Abs. 2 S. 1 GOZ berechnungsfähig ist. Hintergrund: Die kieferorthopädische Behan... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Aligner-Therapie:
Juradent-ID: 3828 erstellt am: 11.01.2018 letzte Aktualisierung: 14.01.2018
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AG Düsseldorf: Gebührenvereinbarungen sind nicht nur für den „Einzelfall“ zulässig – Urteil vom 12.10.2017 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 12.10.2017 (Az.: 39 C 198/16) mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer zahnärztlichen Gebührenvereinbarung befasst und entschieden, dass Paragraf 2 Abs. 2 GOZ eine Erörterung der Fragen der vertragsgemäßen Gebührenregelung erfordert, ein „Aushandeln“ ist hierfür nicht erforderlich. Sind von der Gebührenvereinbarung auch Leistungen erfasst... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: PKV-Erstattungspflicht bei gültiger Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ:
Juradent-ID: 3829 erstellt am: 16.01.2018 letzte Aktualisierung: 16.01.2018
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Beschlüsse des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Heil- und Kostenplänen nach GOZ-Pos. 0030/0040 – Stand 04.07.2012 Heil- und Kostenpläne - Allgemeines Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 19.11.1997/04.07.2012: „Nach wie vor häufig sind Klagen von Patienten, dass die in einem Kostenplan vorhergesagte Summe bei der Liquidation erheblich überschritten wird. Die Aufstellung eines Heil- und Kostenplans ist zur Orientierung des Patienten immer dann empfehlenswert, wenn besonders hohe Rechnungsbet... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0030: Wie verbindlich sind Heil- und Kostenpläne?:
Juradent-ID: 3831 erstellt am: 21.01.2013 letzte Aktualisierung: 17.01.2018
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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Nrn. 0030/0040 GOZ – Stand 20.06.2014 Zu ausgewählten Einzelproblemen erarbeitet der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in unregelmäßiger Abfolge Positionspapiere zu diversen Auslegungsfragen zur Gebührenordnung für Zahnärzte. Es handelt sich dabei um grundlegende Feststellungen, die in ihrer Herleitung und Begründung sowie im fachlich-gebührenrechtlichen Kontext den Rahmen des Kommentars erweitern: ... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0040: Berechnung der GOZ-Nr. 0040:
Juradent-ID: 3832 erstellt am: 03.06.2014 letzte Aktualisierung: 23.01.2018
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BZÄK: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 – Merkblatt für Zahnärzte, Stand 04.12.2017 Am 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das neue Datenschutzrecht für alle Zahnarztpraxen (auch für Einpersonenpraxen), wenn es eine Praxis-EDV gibt. Übergangsfristen sind nach dem Stichtag nicht vorgesehen. Die Bundeszahnärztekammer hat die wichtigsten Neuerungen zusammenfasst: 1. Was heißt eigent... Praxis: Organisation: Datenschutz
Juradent-ID: 3833 erstellt am: 23.01.2018 letzte Aktualisierung: 25.01.2018
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