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Stellungnahme DGZMK - Die Pflicht zur Dokumentation Der Zahnarzt ist verpflichtet, seine Behandlung zu dokumentieren. Grundlage hierfür bildet § 30 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz in Verbindung mit der Berufsordnung (MBO). Zur Dokumentation zählt nicht nur die Patientenkarte sondern auch die Röntgenaufnahmen, Modelle und Fotos, Arztbriefe, Laborbefunde etc., aber auch die Liquidation. Was ist der Zweck der Dokumentation? Gedächtnisst... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Dokumentation - Allgemeine Informationen:
Juradent-ID: 3790 erstellt am: 26.12.2010 letzte Aktualisierung: 15.10.2017
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OLG Koblenz: Dokumentationslücken können durch andere Beweismittel geschlossen werden Die in § 12 Abs. 1 der Berufsordnung für Zahnärzte verankerte zahnärztliche Dokumentation dient neben der Therapiesicherung auch als Beweismittel im Falle etwaiger Rechtsstreitigkeiten. Allerdings kann nach einem Zurückweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 29.07.2019 (Az.: 5 U 565/16) unter Umständen ein sorgfältiger Vortrag des Behandlers Mängel bei der Dokumentation ausgl... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Anforderungen an eine Dokumentation:
Juradent-ID: 3791 erstellt am: 15.10.2017 letzte Aktualisierung: 15.10.2017
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Stellungnahme DGZMK - Die Pflicht zur Dokumentation Der Zahnarzt ist verpflichtet, seine Behandlung zu dokumentieren. Grundlage hierfür bildet § 30 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz in Verbindung mit der Berufsordnung (MBO). Zur Dokumentation zählt nicht nur die Patientenkarte sondern auch die Röntgenaufnahmen, Modelle und Fotos, Arztbriefe, Laborbefunde etc., aber auch die Liquidation. Was ist der Zweck der Dokumentation? Gedächtnisst... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Anforderungen an eine Dokumentation:
Juradent-ID: 3792 erstellt am: 26.12.2010 letzte Aktualisierung: 15.10.2017
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Eine kleine Übersicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation Allgemein Was ist der Sinn und Zweck der zahnärztlichen Dokumentation? Therapiesicherung Rechenschaftslegung Beweisfunktion::Hier geht es nicht nur um den Vorwurf von Behandlungsfehlern, sondern insbesondere auch um Vorhalte in Bezug auf eine korrekte Abrechnung! Wichtig Der Sinn und Zweck der zahnärztlichen Dokumen... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Anforderungen an eine Dokumentation:
Juradent-ID: 3793 erstellt am: 20.08.2013 letzte Aktualisierung: 15.10.2017
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AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290 Nachdem bereits das VG Stuttgart (Az.: 12 K 3839/12 vom 24.04.2014) und das AG Ravensburg (Az.: 5 C 887/16 vom 19.01.2017) entschieden haben, dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 6150/6140 ist, bestätigt nunmehr auch das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16) die gesonderte Berechnung dieser zahnärztlichen Leistun... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6140: Entfernung eines Bogens oder Teilbogens (Ausligieren):
Juradent-ID: 3794 erstellt am: 05.10.2017 letzte Aktualisierung: 15.10.2017
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OLG Hamm: Schmerzensgeld für fehlerhaftes Slicen der Milchzähne – Urteil vom 04.07.2017 Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 04.07.2017 (Az.: 26 U 3/17) entschieden, dass ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, wenn beim Slicen von Milchzähnen zu viel des Zahnschmelzes abgetragen wird und dadurch eine Dentinwunde und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. Das nicht fachgerechte Beschleifen rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro. D... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2030: GOZ 2030 in der KFO
Juradent-ID: 3795 erstellt am: 17.10.2017 letzte Aktualisierung: 17.10.2017
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LAG Baden-Württemberg: Außerordentliche Kündigung einer Praxismitarbeiterin wegen Weitergabe von Patientendaten – Urteil vom 11.11.2016 Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.11.2016 (Az.: 12 Sa 22/16) klargestellt: Verletzt eine medizinische Fachangestellte ihre arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht dadurch, dass sie Patientendaten an eine nicht berechtigte Person weitergibt, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Aus dem Sachverhalt: Die medizinische... Praxis: Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrages:
Juradent-ID: 3796 erstellt am: 17.10.2017 letzte Aktualisierung: 18.10.2017
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AG Stuttgart: Abformung mit einem individualisierten Löffel rechtfertigt die GOZ-Nr. 5170 – Urteil vom 12.05.2017 Einige private Krankenversicherungen haben noch immer Schwierigkeiten mit der Abrechnung der GOZ-Nr. 5170, wenn eine Abformung nicht mit einem „individuellen Löffel“, sondern mit einem „individualisierten Löffel“ durchgeführt wird. Dazu hat das Amtsgericht (AG) Stuttgart mit Urteil vom 12.05.2017 (Az.: 9 C 3152/16) entschieden, dass die Abformung mit einem individualisierten Löffel die Berechnu... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5170: Individualisierter konfektionierter Löffel:
Juradent-ID: 3797 erstellt am: 24.10.2017 letzte Aktualisierung: 02.11.2017
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LZK Baden-Württemberg: Die individuelle Abformung nach GOZ-Nr. 5170 – Ein Dauerbrenner lodert wieder auf Obwohl bei der Novelle der GOZ 2012 eigentlich keine inhaltliche Änderung an der GOZ-Nr. 5170 vorgenommen wurde, gibt es doch laufend Erstattungsschwierigkeiten mit der Erstattung von Abformungen mit individuellen und individualisierten Löffeln. Dies betrifft z. B. die Indikation für diese Leistung als auch die Löffelindividualisierung oder die Häufigkeit dieser Leistung. Hierzu sind offenbar w... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5170: Individualisierter konfektionierter Löffel:
Juradent-ID: 3798 erstellt am: 24.10.2017 letzte Aktualisierung: 24.10.2017
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VG Freiburg: Zahnfarbenbestimmung und individuelle Schichtung sind nicht beihilfefähig Auch wenn Beihilfeberechtigten in der Regel klar ist, dass bestimmte zahnärztliche Leistungen nur begrenzt oder nicht beihilfefähig sind, überraschen sie immer wieder die teilweise erheblichen Einschränkungen, die zu einigen Beihilfeverordnungen in der „Anlage 2“ hinterlegt sind. Zu den Leistungsausschlüssen der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg bestätigt das Verwaltungsgerich... Beihilfe: BEB-Leistungen / Laborkosten gemäß § 9 GOZ: Zahnfarbenbestimmung, individuelle Charakterisierung:
Juradent-ID: 3799 erstellt am: 31.10.2017 letzte Aktualisierung: 02.11.2017
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