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BZÄK zu GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis – Stand 01.09.2017 In ihrer Kommentierung stellt die BZÄK stellt zunächst klar, dass die Leistung mehrfach berechenbar ist, wenn mehrere Befundberichte an verschiedene Adressaten erfolgen. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose ist Bestandteil der Leistungen im Abschnitt O. und nicht gesondert mit der GOÄ. Nr. 75 berechnungsfähig In der gleichen Ang... GOÄ: B.VI. Berichte, Briefe (Ä70-Ä96): Ä75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht:
Juradent-ID: 3800 erstellt am: 31.10.2017 letzte Aktualisierung: 31.10.2017
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BZÄK zu GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis – Stand 01.09.2017 Die GOÄ Nr. 80 beschreibt einfache schriftliche Gutachten z. B. zu Erkrankungen oder Verletzungen. Ggf. ist die GOÄ Nr. 80 dann berechenbar, wenn der Umfang einer schriftlichen Stellungnahme über das Ausmaß eines Befund- und Krankheitsberichts nach GOÄ Nr. 0075 hinausgeht. Dies kann auch bei umfangreicheren Stellungnahmen oder schriftlichen gutachterlichen Äußerungen auf Wunsch des Patiente... GOÄ: B.VI. Berichte, Briefe (Ä70-Ä96): Ä80: Schriftliche gutachtliche Äußerung:
Juradent-ID: 3801 erstellt am: 31.10.2017 letzte Aktualisierung: 31.10.2017
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BZÄK zu GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis – Stand 01.09.2017 Nach der Kommentierung der BZÄK kann die Leistung nach GOÄ-Nr. 2009 nicht berechnet werden für die Entfernung von Materialien, die zu therapeutischen Zwecken unter die Körperoberfläche eingebracht wurden, sondern nur für die Entfernung von echten Fremdkörpern, z. B. im zahnärztlichen Bereich Füllungsreste, Abdruckmaterialpartikel etc. Die Leistung kann grundsätzlich für mehrere separat entf... GOÄ: L.I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung (Ä2000-Ä2015): Ä2009: Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkör:
Juradent-ID: 3802 erstellt am: 31.10.2017 letzte Aktualisierung: 31.10.2017
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 01.09.2023 Abrechnungsbestimmung  Neben der Geb. Nr. 5002 ist die Geb. Nr. 5035 für den gleichen Bereich nicht berechnungsfähig.  Reduzierter Gebührenrahmen ________________________________________________________________________________________________ Kommentar  Die Formulierung der Leistungslegende lässt zu, dass sowohl eine einzige als ggf. auch mehrere Schichtaufnah... GOÄ: O.I. Strahlendiagnostik (Ä5000-Ä5377): Ä5002: Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers:
Juradent-ID: 3803 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand 01.09.2017 Die Gebühr ist auch für andere kurze Bescheinigungen wie die Ausstellung eines neuen Impfausweises, Eintragungen im Allergiepass, Schulbefreiung, Sportbefreiung, Befreiung vom Kindergarten, Personenbeförderungsschein etc. berechnungsfähig.   Im Rahmen einer S3-leitlinienbasierten Parodontitistherapie erfüllt auch die schriftliche Information des Zahlungspflichtigen (vergleichbar Vordruc... GOÄ: B.VI. Berichte, Briefe (Ä70-Ä96): Ä70: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Juradent-ID: 3804 erstellt am: 31.10.2017 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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VG Freiburg: Foto oder Video Dokumentation ohne diagnostischer Auswertung ist nicht beihilfefähig Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat mit Urteil vom 22.05.2017 (Az.: 6 K 823/15) entschieden, dass die Kosten für eine im Rahmen einer Zahnbehandlung angefertigte Video- und Fotodokumentation (BEB-Nr. 0706) mangels medizinischer Notwendigkeit von der Beihilfe ausgeschlossen sind, wenn sie allein der - im Rahmen der zahnärztlichen Gebührensätze nach der GOZ bereits mitenthaltenen und abgegol... Beihilfe: BEB-Leistungen / Laborkosten gemäß § 9 GOZ: Foto oder Video Dokumentation:
Juradent-ID: 3805 erstellt am: 31.10.2017 letzte Aktualisierung: 01.11.2017
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AG Ludwigsburg: Foto-/Videodokumentation, die nur zu Dokumentationszwecken angefertigt wird, ist nicht berechnungsfähig – Urteil vom 19.07.2017 Das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg hat mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16) entschieden, dass eine Foto-/Videodokumentation weder nach BEB-Nr. 0706 noch als Materialkosten gemäß § 4 (3) GOZ berechnungsfähig ist, wenn sie ausschließlich der Dokumentation dient. Derartige Aufzeichnungen sind Bestandteil der Untersuchungsleistungen. Die beklagte Versicherung hatte eine Kostenübernahme ab... Labor: Berechnung nach BEB: Foto-/Videodokumentation
Juradent-ID: 3806 erstellt am: 31.10.2017 letzte Aktualisierung: 01.11.2017
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VG Freiburg: Foto oder Video Dokumentation ohne diagnostischer Auswertung ist nicht beihilfefähig – Urteil vom 22.05.2017 Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat mit Urteil vom 22.05.2017 (Az.: 6 K 823/15) entschieden, dass die Kosten für eine im Rahmen einer Zahnbehandlung angefertigte Video- und Fotodokumentation (BEB-Nr. 0706) mangels medizinischer Notwendigkeit von der Beihilfe ausgeschlossen sind, wenn sie allein der - im Rahmen der zahnärztlichen Gebührensätze nach der GOZ bereits mitenthaltenen und abgegol... Labor: Berechnung nach BEB: Foto-/Videodokumentation
Juradent-ID: 3807 erstellt am: 31.10.2017 letzte Aktualisierung: 01.11.2017
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AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290 – Urteil vom 19.07.2017 Nachdem bereits das VG Stuttgart (Az.: 12 K 3839/12 vom 24.04.2014) und das AG Ravensburg (Az.: 5 C 887/16 vom 19.01.2017) entschieden haben, dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 6150/6140 ist, bestätigt nunmehr auch das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16) die gesonderte Berechnung dieser zahnärztlichen Leistun... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens
Juradent-ID: 3808 erstellt am: 05.10.2017 letzte Aktualisierung: 01.11.2017
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LSG Nordrhein-Westfalen: Ausschluss der Leistungspflicht der Krankenkasse für die Korrektur einer Zahnfehlstellung nach der Invisalign®-Methode Mit Beschluss vom 24.05.2017 (Az.: L 1 KR 660/15) hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nach der Invisalign®-Methode nicht von der GKV übernommen werden dürfen. Leistungen, die nicht im EBM oder BEMA enthalten seien, könnten als sogenannte "unkonventionelle Methoden" nur dann übernommen oder bezuschusst werden, w... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Kieferorthopädische Leistungen:
Juradent-ID: 3809 erstellt am: 02.11.2017 letzte Aktualisierung: 02.11.2017
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