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ZÄK Berlin: Berechenbarkeit eines Kleberetainers Immer öfter erscheinen erwachsene Patienten mit längst beendeter kieferorthopädischer Therapie und insuffizienten Kleberetainern in unseren Praxen. Einerseits ist es schön, dass die jahrzehntelange Aufklärung über eine möglichst lange Tragezeit Früchte trägt, andererseits stellt sich nun für viele Kollegen ohne kieferorthopädischen Behandlungsschwerpunkt die Frage nach der korrekten Berechenbar... GOÄ: L.IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Ä2620-Ä2732): Ä2697: Abrechnung eines Retainers nach GOÄ-Nr. 2697:
Juradent-ID: 3869 erstellt am: 26.03.2018 letzte Aktualisierung: 27.03.2018
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LG Augsburg: Arztbewertung ohne Begründungstext mit (nur) einem von fünf Sternen ist zulässig – Urteil vom 17.07.2017 Das Landgericht (LG) Augsburg hat mit Urteil vom 17.07.2017 (Az.: 022 O 560/17) entschieden, dass es auf einem Bewertungsportal zulässig ist, ohne Begründung eine "Ein-Stern-Bewertung" abzugeben. Eine kritische Äußerung habe nicht zur Voraussetzung, dass zugleich die Hintergründe und Umstände aufgedeckt werden müssten, die zu der Meinungsbildung geführt haben. Der Betreiber der Internetplattfor... Praxis: Online-Bewertungsportale für Ärzte/Zahnärzte: Negative Bewertung / Kritik von Nutzern:
Juradent-ID: 3870 erstellt am: 08.04.2018 letzte Aktualisierung: 08.04.2018
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SG Marburg: Zahnmedizinische MVZ dürfen mehr als nur einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen – Urteil vom 31.01.2018 Das Sozialgericht (SG) Marburg hatte sich am 31.01.2018 (Az.: S 12 KA 572/17) mit der Frage zu befassen, wie viele Vorbereitungsassistenten ein zahnärztliches MVZ beschäftigen darf. Es stellte in seinem sehr ausführlich begründeten Urteil klar, dass zahnärztliche MVZ pro ganztags beschäftigten Zahnarzt einen Vorbereitungsassistenten ganztags beschäftigten kann. Die gegenteilige Auffassung der K... GKV: Zahnärzte-MVZ: Vorbereitungsassistenten:
Juradent-ID: 3871 erstellt am: 09.04.2018 letzte Aktualisierung: 09.04.2018
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Wann, wie und wofür berechne ich die GOZ-Nr. 4110? Die Nr. 4110 GOZ beschreibt das Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit autologem Knochen oder Knochenersatzmaterial (alloplastisches Material). Die Knochenentnahme im OP-Gebiet ist Bestandteil der Nr. 4110 GOZ. Das Einbringen regenerativer Proteine fällt ebenfalls unter diese Gebührenziffer. Wie oft ist die Nr. 4110 GOZ zu berechnen? Die Nr. 4110 GOZ ist je Zahn / Parodontium ein... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4110: Auffüllen von parodontalen Knochendefekten:
Juradent-ID: 3872 erstellt am: 09.04.2018 letzte Aktualisierung: 09.04.2018
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VG Saarlouis: Implantatschrauben sind nicht als „zahntechnische Leistungen“ einzustufen Das Verwaltungsgericht (VG) des Saarlandes bestätigt mit Urteil vom 24.10.2017 (Az.: 6 K 936/15), dass nach der Systematik der GOZ Implantatschrauben, die das eigentliche Implantat darstellen, der Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 1 GOZ unterfallen und somit nicht als „zahntechnische Leistungen“ im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 BhVO zu klassifizieren sind. Die Beihilfe hatte die Rechnung... Beihilfe: Rechtsprechung zu beihilferechtlichen Erstattungsausschlüssen: Implantate - auch gegen die Richtlinien der Beihilfe:
Juradent-ID: 3873 erstellt am: 04.05.2018 letzte Aktualisierung: 04.05.2018
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Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV – Stand April 2018 Ab dem 25. Mai 2018 gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die EU-DSGVO. Ziel der EU-DSGVO ist es, eine europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzrechts zu erreichen, die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen zu stärken und die Verantwortlichen bei Datenschutzverstößen empfindlich zu treffen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Zahnärzte k... Praxis: Organisation: Datenschutz
Juradent-ID: 3874 erstellt am: 06.05.2018 letzte Aktualisierung: 29.05.2018
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LG Stuttgart: GOZ-Nr. 2020 analog für den Einsatz des Kariesdetektors – Urteil vom 02.03.2018 Sachverständig beraten kommt das Landgericht (LG) Stuttgart mit Urteil vom 02.03.2018 (Az.: 22 O 171/16) zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Anwendung des Kariesdetektors um eine eigenständige Behandlungsmaßnahme handelt, für die nach § 6 Abs. 1 GOZ das Heranziehen der GOZ-Nr. 2020 analog mit einem Faktor 2,0 angemessen ist. Die private Krankenversicherung (PKV) hatte hinsichtlich des Kar... Analogie: Kariesdiagnostik: Kariesdetektor
Juradent-ID: 3875 erstellt am: 26.04.2018 letzte Aktualisierung: 08.05.2018
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LG Stuttgart: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen – Urteil vom 02.03.2018 Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 02.03.2018 (Az.: 22 O 171/16) entschieden, dass ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist. Es stellt fest, dass die angewandte Mehrschichttechnik eine nicht bereits in der GOZ-Nr. 2180 enthaltene Maßnahme ist und somit der Arbeitsaufwand über das analoge Heranziehen der GOZ-Nr. 2120 bei einem 2,... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3876 erstellt am: 26.04.2018 letzte Aktualisierung: 09.05.2018
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LG Stuttgart: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen – Urteil vom 02.03.2018 Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 02.03.2018 (Az.: 22 O 171/16) entschieden, dass ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist. Es stellt fest, dass die angewandte Mehrschichttechnik eine nicht bereits in der GOZ-Nr. 2180 enthaltene Maßnahme ist und somit der Arbeitsaufwand über das analoge Heranziehen der GOZ-Nr. 2120 bei einem 2,... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 3877 erstellt am: 26.04.2018 letzte Aktualisierung: 09.05.2018
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SG München zur Definition „kostenintensiver Fälle“ in der Wirtschaftlichkeitsprüfung – Urteil vom 25.10.2017 Das Sozialgericht (SG) München hat sich mit Urteil vom 25.10.2017 (Az.: S 38 KA 5022/17) mit der Fragestellung auseinandergesetzt, wann im Rahmen einer statistischen Durchschnittsprüfung ein Fall als kostenintensiv oder schwer einzuschätzen ist. Es stellt fest: „Kostenintensive Fälle sind aus sich heraus nicht automatisch wirtschaftlich oder unwirtschaftlich. Die Berücksichtigung kosteninte... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Juradent-ID: 3878 erstellt am: 11.05.2018 letzte Aktualisierung: 11.05.2018
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