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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2314 Treffer:

Empfehlung zur Verwendung von Eigenblut und Eigenblutprodukten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde – Stand von Wissenschaft und Technik – Wissenschaftliche Mitteilung der DGZMK, Stand 2013 Vorbemerkung Bei der Rekonstruktion intraoraler Hart- und Weichgewebe werden zur Auffüllung oder Abdeckung von Gewebedefekten allogene, xenogene und synthetische Ersatzmaterialien eingesetzt. Zur Unterstützung der Einheilung können diese Materialien mit Eigenblut und/oder Eigenblutprodukten kombiniert werden. Hierfür wird dem Patienten Blut in geringfügigen Mengen entnommen und entweder dir... MKG: Augmentation: PRGF-/PRP-Verfahren
Juradent-ID: 3879 erstellt am: 19.09.2016 letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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Verwendung von Thrombozytenangereicherten Eigenblutprodukten (Platelet Rich Plasma [PRP] und vergleichbare Produkte) in der Implantologie – Fachinformation der DGI, Stand September 2004 Insgesamt finden sich in präklinischen Studien und klinischen Fallstudien mehrere Hinweise auf einen positiven Effekt von PRP bei der Osseointegration von Implantaten und der Knochenregeneration bei Verwendung eines hohen Anteils von autologem Knochentransplantat. Die nötige Thrombozytenkonzentration für einen positiven PRP Effekt scheint in einem schmalen Konzentrationsbereich zu liegen. A... MKG: Augmentation: PRGF-/PRP-Verfahren
Juradent-ID: 3880 erstellt am: 19.09.2016 letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: C.II. Blutentnahmen, Injektionen, ­Infiltrationen, Infusionen, ­Transfusionen, Implantation, ­Abstrichentnahmen (Ä250-Ä298): Ä298: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3881 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik – Urteil vom 10.04.2018 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3712: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3882 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW zur Berechnung von Speicheltests Speicheltests sind in der GOZ nicht beschrieben. Somit kann der Zahnarzt über § 6 Abs. 2 GOZ auf die geöffneten Bereiche der GOÄ zurückgreifen. Denkbar sind die unten aufgeführten GOÄ-Pos.: Speichelfließrate GOÄ-Pos. 3712 ph-Wert Bestimmung des Speichels GOÄ-Pos. 3714 Pufferkapazitätsbestimmung GOÄ-Pos. 3715 Streptococcus mutans, SM-Test GOÄ-Pos. 4538 (reduzierter ... GOÄ: C.II. Blutentnahmen, Injektionen, ­Infiltrationen, Infusionen, ­Transfusionen, Implantation, ­Abstrichentnahmen (Ä250-Ä298): Ä298: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3883 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 16.05.2018
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik – Urteil vom 10.04.2018 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3714: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3885 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik – Urteil vom 10.04.2018 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: M.III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen (Ä3712-Ä3715): Ä3715: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3886 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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AG Düsseldorf zur medizinischen Notwendigkeit der Speicheldiagnostik – Urteil vom 10.04.2018 Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf kommt mit Urteil vom 10.04.2018 (Az.: 27 C 16307/13) zu der Überzeugung, dass die im Rahmen einer Speicheldiagnostik abgerechneten Leistungen nach GOÄ-Nrn. 298, 3712, 3714, 3715, 4938, 4715 und GOZ-Nr. 1000 medizinisch notwendig sind. Das Gericht stützt seine Einschätzung auf die Ausführungen des Sachverständigen, der in Bezug auf die Leistungen nach GOÄ-Nrn.... GOÄ: M.IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern (Ä4231-Ä4785): Ä4538: Speicheldiagnostik:
Juradent-ID: 3887 erstellt am: 16.05.2018 letzte Aktualisierung: 27.01.2019
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EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und Einwilligung Was ist eine Auftragsverarbeitung? Als Auftragsverarbeitung bezeichnet man die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte, wobei der Zahnarzt den Umfang und den Zweck der übermittelten Daten bestimmt. Er muss mit dem Auftragsverarbeiter einen Vertrag abschließen, dessen Inhalt sich an den Vorgaben des Art. 28 EU-DSGVO orientiert. Der Zahnarzt soll nur mit Auftragsverarbeitern zus... Praxis: Organisation: Datenschutz
Juradent-ID: 3888 erstellt am: 23.05.2018 letzte Aktualisierung: 23.05.2018
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LG Hamburg zum Umfang der Rechnungslegung bei Auslagenersatz – Urteil vom 17.08.2017 Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 17.08.2017 (Az.: 323 S 77/16) entschieden, dass bei der Berechnung von Laborkosten die Gebührenordnung in § 10 Abs. 2 Ziff. 5 GOZ keine Aufschlüsselung und Beschreibung der Arbeitsprozesse verlangt. Desgleichen sind keine Einzelpreise für Materialien aufzuführen, die für die Rechnung ohne Gewicht sind. Hintergrund: In der Rechnung eines Ki... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Rechnungslegung nach § 10 GOZ 2012:
Juradent-ID: 3889 erstellt am: 05.06.2018 letzte Aktualisierung: 05.06.2018
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