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Von Verwaltungsgerichten anerkannte Begründungen zu Steigerungsfaktoren Die Beihilfe hat schon immer besondere Bedingungen an den Umfang von Begründungen gestellt, die in einigen Bundesländern äußerst restriktiv umgesetzt werden. Grundlage hierfür sind die Beihilferichtlinien der jeweiligen Beihilfeträger (Bund, Land, Kommune). Da die Beihilfe weder eine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch noch eine private Krankenkasse ist, sondern... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihiferechliche Anfoderungen an Begründungen:
Juradent-ID: 3900 erstellt am: 22.06.2018 letzte Aktualisierung: 22.06.2018
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LSG Thüringen: Kein Rückzahlungsanspruch bei Abbruch einer KFO-Behandlung – Beschluss vom 18.12.2017 Das Landessozialgericht (LSG) Thüringen stellt mit Beschluss vom 18.12.2017 (Az.: L 6 KR 585/17) fest, dass bei Abbruch einer kieferorthopädischen Behandlung der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich des Versichertenanteils ausgeschlossen ist, wenn der Versicherte den Abbruch der Behandlung zu verantworten hat. Hintergrund: Ein Kieferorthopäde hatte die zuständige Krankenkasse am 10.12.2014... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Kieferorthopädische Leistungen:
Juradent-ID: 3901 erstellt am: 04.07.2018 letzte Aktualisierung: 04.07.2018
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BGH: Wann kann ein Gericht ohne Sachverständigengutachten entscheiden? – Urteil vom 09.01.2018 Mit Beschluss vom 09.01.2018 (Az.: VI ZR 106/17) ist der Bundesgerichtshof (BGH) der Frage nachgegangen, unter welchen Umständen ein Gericht ohne Sachverständigengutachten entscheiden kann. Er stellt zusammenfassend fest: Wenn es bei der Beurteilung um eine Frage geht, die Fachwissen voraussetzt, darf der Tatrichter nur dann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten,... Praxis: Der medizinische Sachverständige: Einholung eines Sachverständigengutachtens:
Juradent-ID: 3902 erstellt am: 05.07.2018 letzte Aktualisierung: 05.07.2018
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Merkblatt zur Gründung eines Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) Rechtliche Grundlagen: Die §§ 95 Abs.1, 1a, 2 bzw. 6 SGB V regeln die Gründungsvoraussetzungen eines MVZ. Hiernach handelt es sich bei einem MVZ um eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte bzw. Zahnärzte, die im Arzt-/Zahnarztregister eingetragen sind, als Angestellte oder als zu-gelassene Vertragszahnärzte/-ärzte zur Erbringung ambulanter zahnärztlicher bzw. ärztlicher Leistungen ... GKV: Zahnärzte-MVZ: Gründungsvorschriften für MVZ:
Juradent-ID: 3903 erstellt am: 26.07.2018 letzte Aktualisierung: 26.07.2018
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VG Potsdam: Weitergehende Implantatversorgung infolge eines Unfalls – Urteil vom 22.11.2017 Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hat mit Urteil vom 22.11.2017 (Az.: 2 K 4716/15) entschieden, dass die Beihilfefähigkeit einer über zwei Implantate je Kiefer hinausgehenden Implantatversorgung nicht voraussetzt, dass weitere Implantate unmittelbar infolge des Unfalls notwendig geworden sind. Maßgeblich ist lediglich das Vorliegen eines größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekts, der seine Ursach... Beihilfe: Rechtsprechung zu beihilferechtlichen Erstattungsausschlüssen: Implantologie:
Juradent-ID: 3906 erstellt am: 28.07.2018 letzte Aktualisierung: 28.07.2018
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Beihilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern wird die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gültig ab 01.01.2021 unmittelbar angewendet. Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der BBhV aufgeführt: § 6 – Beihilfefähigkeit von Aufwendungen (1) Aufwendungen sind beihilfefähig, wenn zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen die Beihilfeberec... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung - Mecklenburg-Vorpommern
Juradent-ID: 3907 erstellt am: 16.10.2021 letzte Aktualisierung: 16.10.2021
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Informationsblatt des Landes Brandenburg – zahnärztliche Leistungen – Stand 01.01.2021 I. Allgemeines Zahnärztliche Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig, wenn sie dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entsprechen. Nicht beihilfefähig sind zum Beispiel: Aufwendungen für Untersuchungen oder Behandlungen, die nach einer wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode durchgeführt werden (z. B. photodynamische Therapie in der Parodont... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung - Brandenburg
Juradent-ID: 3910 erstellt am: 15.10.2021 letzte Aktualisierung: 15.10.2021
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Mustertext zur Argumentation, für die Lachgassedierung sei die GOÄ-Nr. 450 anzusetzen Ihre Versicherung lehnt die Erstattung der GOZ-Nr. ____ analog mit dem Hinweis ab, dass für die Lachgassedierung die Ziffer 450 der Gebührenordnung für Ärzte anzusetzen sei. Dieser Aussage möchten wir ausdrücklich widersprechen. Die Neuregelung des Zugriffes auf das Gebührenverzeichnis der GOÄ in § 6 Abs. 2 GOZ hat es mit sich gebracht, dass seit dem 01.01.2012 einige dort aufgeführten Gebü... Analogie: Allgemeine zahnärztliche Leistungen: Lachgassedierung und Pulsoxymetrie:
Juradent-ID: 3911 erstellt am: 28.07.2018 letzte Aktualisierung: 28.07.2018
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Berechnung von Schienen mit aufgestellten, bzw. eingearbeiteten Prothesenzähnen Bei der „Eingliederung einer Schiene mit aufgestellten, bzw. eingearbeiteten Prothesenzähnen oder mit Brückengliedern als provisorische Versorgung“ handelt es sich laut der Analogliste der Bundeszahnärztekammer (Stand Dez. 2017) um eine Leistung, die weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben ist. Diese Leistung kann daher bei bestehender medizinischer Notwendigkeit im Sinne § 6 Abs. 1 GOZ an... Analogie: Schienentherapie: Eingliederung einer Schiene mit aufgestellten, bzw. eingearbeiteten Prothesenzähnen oder mit Brückengliedern als prov. Versorgung:
Juradent-ID: 3912 erstellt am: 30.07.2018 letzte Aktualisierung: 30.07.2018
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BEMA-Nrn. 107a, 174a und 174b Zum 01.07.2018 wurden neue Prophylaxeleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in den BEMA aufgenommen. Die Neuregelungen werden flankiert von einer teilweisen Umbewertung der Besuchs- und Zuschlagsleistungen. Mit den Änderungen soll die zahnärztliche Versorgung von Patienten, denen eine eigenverantwortliche, selbstständige tägliche Mundpflege nur eingeschränkt oder überhau... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Zahnärztliche Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen:
Juradent-ID: 3913 erstellt am: 30.07.2018 letzte Aktualisierung: 30.07.2018
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