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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2315 Treffer:

VG Würzburg: Das Auffüllen von knöchernen Defekten mit Knochenersatzmaterial ist analog zu berechnen – Urteil vom 05.05.2020 Das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg befasst sich im Urteil vom 05.05.2020 (Az.: W 1 K 19.1618) ausführlich mit der Augmentation mit Knochenersatzmaterial nach Zystektomie und stellt dazu fest, dass diese Leistung weder mit der GOZ-Nr. 9100 noch über die GOZ-Nr. 9090, sondern als Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ abzurechnen ist. Die dem Urteil zugrunde liegende Berechnung der GOZ-Nr. 9100... Analogie: Chirurgie: Auffüllen eines Knochendefektes nach Zystektomie bei der Einbringung von Knochenersatzmaterial:
Juradent-ID: 4240 erstellt am: 09.11.2020 letzte Aktualisierung: 09.11.2020
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VG Gelsenkirchen: Abgrenzung zwischen implantatbezogenen Aufwendungen und solchen für die Suprakonstruktion – Urteil vom 22.11.2019 Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen urteilt am 22.11.2019 (Az.: 3 K 884/18) in einem Rechtsstreit über die nach der BVO NRW notwendige Abgrenzung zwischen implantatbezogenen Leistungen einerseits (pauschalierend begrenzt) und Aufwendungen für die Suprakonstruktion andererseits (nicht der Pauschale zugehörig). Dazu stellt das Gericht in seinen Entscheidungsgründen fest, dass die notwen... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Nordrhein-Westfalen:
Juradent-ID: 4241 erstellt am: 09.11.2020 letzte Aktualisierung: 09.11.2020
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LSG Sachsen-Anhalt: Nichtanwendbarkeit der Festbetragsregelungen im Rahmen besonderer medizinischer Befunde – Urteil vom 23.01.2020 Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 23.01.2020 (Az.: L 6 KR 109/17) festgestellt, dass bei Vorliegen besonderer medizinischer Befunde, die eine aufwendigere Versorgung als die Regelversorgung mit Langzeitprovisorien erzwingen und der Zahnersatz erst nach Ablauf von sechs Monaten endgültig eingliedert wird, die Festbetragsregelungen nicht angewandt werden können.... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Gewährung von Festzuschuss:
Juradent-ID: 4242 erstellt am: 11.11.2020 letzte Aktualisierung: 11.11.2020
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OLG Hamburg: Zulässige Werbung für Preisnachlass auf Zahnbürsten in der Zahnarztpraxis – Urteil vom 14.04.2020 Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat mit Beschluss vom 14.04.2020 (Az.: 3 W 17/20) entschieden, dass Zahnärzte grundsätzlich in ihren Praxisräumen Werbeflyer auslegen dürfen, in denen Hersteller für ihre Produkte werben und im Falle des Kaufs Rabatte gewähren. Somit war im konkreten Fall die Auslage eines Flyers eines Herstellers von elektrischen Zahnbürsten zulässig, mit dem der W... Praxis: Werbung und Kommunikation: Werbung
Juradent-ID: 4251 erstellt am: 24.11.2020 letzte Aktualisierung: 24.11.2020
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OLG Frankfurt: Warnhinweis auf Ärzteportal bei Verdacht manipulierter Bewertung rechtmäßig – Beschluss vom 19.11.2020 Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied mit Beschluss vom 19.11.2020 (Az.: 16 W 37/20), dass ein Ärztebewertungsportal bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen darf. Hintergrund: Der Betreiber eines Arztsuche- und -bewertungsportals informierte den Zahnarzt (Antragsteller) darüber, dass seinen Feststellu... Praxis: Online-Bewertungsportale für Ärzte/Zahnärzte: Gekaufte Platzierung auf einer Bewertungsplattform:
Juradent-ID: 4252 erstellt am: 30.11.2020 letzte Aktualisierung: 30.11.2020
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OLG Dresden: „Schonungslose Aufklärung“ vor kosmetischen Eingriffen – Urteil vom 08.10.2019 Besonders hoch sind die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Aufklärung, wenn es sich bei dem beabsichtigten Eingriff nicht um einen zahnmedizinisch indizierten, sondern um einen kosmetischen Eingriff handelt. Dazu hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Urteil vom 08.10.2019 (Az.: 4 U 1052/19) entschieden, dass bei einer rein kosmetischen Operation in der Regel von der Plausibilität ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Aufklärungspflichten des Zahnarztes:
Juradent-ID: 4253 erstellt am: 02.12.2020 letzte Aktualisierung: 02.12.2020
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VG München: Begründungen für Faktorsteigerungen nicht ausreichend/erfüllen formale Bedingungen nicht – Urteil vom 06.04.2020 Die Beihilfe hat schon immer besondere Bedingungen an die Begründung des Steigerungsfaktors gestellt. Grundlage hierfür sind die Beihilferichtlinien der jeweiligen Beihilfeträger (Bund, Land, Kommune), sozusagen die Einschränkungen des „Tarifs“, auch wenn sie nicht dem Wortlaut der Gebührenordnung entsprechen. Mit den Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit einer Faktorüberschreitung hat sich... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihiferechliche Anfoderungen an Begründungen:
Juradent-ID: 4254 erstellt am: 03.12.2020 letzte Aktualisierung: 03.12.2020
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AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar – Urteil vom 26.11.2019 Das Amtsgericht (AG) Waiblingen hat mit Urteil vom 26.11.2019 (Az.: 1 C 836/19) entschieden, dass die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nur Leistungen zur Kieferumformung bzw. Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss und Retention umfassen. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel nach den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 sind nicht Bestandteil dieser Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOZ) und daher zusätzl... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4255 erstellt am: 03.03.2020 letzte Aktualisierung: 08.12.2020
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AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar – Urteil vom 26.11.2019 Das Amtsgericht (AG) Waiblingen hat mit Urteil vom 26.11.2019 (Az.: 1 C 836/19) entschieden, dass die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nur Leistungen zur Kieferumformung bzw. Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss und Retention umfassen. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel nach den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 sind nicht Bestandteil dieser Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOZ) und daher zusätzl... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6040: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4256 erstellt am: 03.03.2020 letzte Aktualisierung: 08.12.2020
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AG Waiblingen: Neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind weitere Leistungen berechenbar – Urteil vom 26.11.2019 Das Amtsgericht (AG) Waiblingen hat mit Urteil vom 26.11.2019 (Az.: 1 C 836/19) entschieden, dass die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nur Leistungen zur Kieferumformung bzw. Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss und Retention umfassen. Die Eingliederung festsitzender Therapiemittel nach den GOZ-Nrn. 6100 und 6140 sind nicht Bestandteil dieser Leistungen (§ 4 Abs. 2 GOZ) und daher zusätzl... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6050: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4257 erstellt am: 03.03.2020 letzte Aktualisierung: 08.12.2020
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