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SG München: Recht des ehemaligen Vertragszahnarztes auf Nachbesserung und Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen – Urteil vom 04.06.2019 Das Sozialgericht (SG) München bestimmt mit Urteil vom 04.06.2019 (Az.: S 38 KA 5001/17), dass der Vertragszahnarzt auch nach Beendigung seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen verpflichtet ist. Dies ergebe sich aus seiner allgemeinen und besonderen Mitwirkungspflicht (vgl. allgemeine Mitwirkungspflicht des Vertragszahnarztes, aber auch § 295 Abs. 1a SGB... GKV: Haftung: Pflichten nach der Beendigung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit:
Juradent-ID: 4280 erstellt am: 08.02.2021 letzte Aktualisierung: 08.02.2021
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BSG: Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne elektronische Gesundheitskarte – Urteil vom 20.01.2021 Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 20.01.2021 (Az.: B 1 KR 7/20 R und B 1 KR 15/20 R) entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) von ihren Krankenkassen verlangen können. Nach Auffassung des BSG müssen Versicherte ihre Berechtigung auf grundsätzlich mit der eGK nachweisen, um Leistungen der GKV in Anspruch nehm... GKV: Elektronische Gesundheitskarte: Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ab dem 01.01.2015
Juradent-ID: 4281 erstellt am: 09.02.2021 letzte Aktualisierung: 17.06.2021
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LG Frankfurt: Honorarvereinbarungen gehören zur Systematik der GOZ, auch der 7-fache Gebührensatz ist nicht unangemessen – Urteil vom 15.05.2019 Die Grundsätze der allgemeinen Wirtschaftlichkeit halten den Zahnarzt an, den Steigerungssatz sinnvoll einzusetzen und das Honorar für aufwendige Behandlungen dem jeweiligen Aufwand und der Qualität mittels Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 u. 2 GOZ anzupassen. Dazu führt das Landgericht (LG) Frankfurt/Main mit Urteil vom 15.05.2019 (Az.: 2-15 S 7/19) aus, dass die Vereinbarung eines Stei... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 4282 erstellt am: 10.02.2021 letzte Aktualisierung: 24.02.2021
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LSG Niedersachsen-Bremen: Im Rahmen der funktionsanalytischen Diagnostik wird der Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 2181 nicht erbracht – Urteil vom 30.09.2020 Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 30.09.2020 (Az.: L 3 KA 39/17) entschieden, dass im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung eine Deprogrammierung der Kiefergelenkkapseln durch Lockerung und Streckung der Kiefergelenke und Muskelspindel nicht nach der GOÄ-Nr. 2181 abgerechnet werden kann, weil der Leistungsinhalt nicht erfüllt wird. Der Leistungsinhalt ... GOÄ: L.III. Gelenkchirurgie (Ä2101-Ä2181): Ä2181: Berechnung im Rahmen der Manuellen Strukturanalyse:
Juradent-ID: 4283 erstellt am: 11.02.2021 letzte Aktualisierung: 11.02.2021
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BSG: Kein Ansatz der GOÄ-Nr. 2255 für die Knochendeckelmethode im Rahmen einer WSR – Beschluss vom 30.09.2020 Für die Knochendeckelmethode im Zusammenhang mit einer Wurzelspitzenresektion (WSR) kann nicht die GOÄ-Nr. 2255 zur Abrechnung gebracht werden, wenn die Methode allein dem Zugang zur Wurzelspitze oder zur Kieferhöhle dient. Zu diesem Ergebnis gelangt das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 30.09.2020 (Az.: B 6 KA 9/20 B) und stellt klar, dass in diesen Fällen die Präparation des Kn... MKG: WSR / Zysten: Knochendeckelmethode im Zusammenhang mit einer Wurzelspitzenresektion
Juradent-ID: 4284 erstellt am: 22.02.2021 letzte Aktualisierung: 29.04.2021
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Aufbaufüllung: Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz oder Zahnbehandlung? Für den Versicherten ist die Frage, wie die private Krankenversicherung den Bereich „Zahnersatz“ kategorisiert, von besonderer Bedeutung. Im Gegensatz zur „Zahnbehandlung“, die in der Regel bis zu 100% übernommen wird, ist für den Bereich Zahnersatz in der Regel nur ein prozentualer Anteil tariflich vereinbart (40-80%). Daraus ergibt sich immer wieder Ärger um die reduzierte Erstattung bei Einl... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 4286 erstellt am: 24.02.2021 letzte Aktualisierung: 24.02.2021
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Mustertext: Aufbaufüllungen wurden entgegen des Versicherungsvertrags mit dem reduzierten Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz bezuschusst Hinweis: Das Schreiben sollte ausdrücklich vom Patienten an seine Versucherung versandt werden. Bitte die mit * gekennzeichneten Textpassagen bitte individualisieren. *Ihre Erstattungszusage zu Heil- und Kostenplan Nr.___ vom _________ *Ihre Leistungsabrechnung vom _____ zu Rechnug vom ____________ Mit Unverständnis habe ich bei der Prüfung Ihrer Unterlagen feststellen können, ... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 4287 erstellt am: 24.02.2021 letzte Aktualisierung: 24.02.2021
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Aufbaufüllung: Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz oder Zahnbehandlung? Für den Versicherten ist die Frage, wie die private Krankenversicherung den Bereich „Zahnersatz“ kategorisiert, von besonderer Bedeutung. Im Gegensatz zur „Zahnbehandlung“, die in der Regel bis zu 100% übernommen wird, ist für den Bereich Zahnersatz in der Regel nur ein prozentualer Anteil tariflich vereinbart (40-80%). Daraus ergibt sich immer wieder Ärger um die reduzierte Erstattung bei Einl... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone:
Juradent-ID: 4288 erstellt am: 24.02.2021 letzte Aktualisierung: 24.02.2021
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Mustertext: Aufbaufüllungen wurden entgegen des Versicherungsvertrags mit dem reduzierten Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz bezuschusst Hinweis: Das Schreiben sollte ausdrücklich vom Patienten an seine Versucherung versandt werden. Bitte die mit * gekennzeichneten Textpassagen bitte individualisieren. *Ihre Erstattungszusage zu Heil- und Kostenplan Nr.___ vom _________ *Ihre Leistungsabrechnung vom _____ zu Rechnug vom ____________ Mit Unverständnis habe ich bei der Prüfung Ihrer Unterlagen feststellen können, ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2180: Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone:
Juradent-ID: 4289 erstellt am: 24.02.2021 letzte Aktualisierung: 24.02.2021
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VG Würzburg: Kein Nachschieben von „neuen“ Gründen für das Überschreiten des Schwellenwerts Das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg verdeutlicht in seinem Urteil vom 05.05.2020 (Az.: Az.: W 1 K 19.1618), dass ein Nachschieben von Gründen für die Faktorsteigerung, die in der Rechnung keine Stütze finden, unzulässig ist. Zulässig sind nur solche Erwägungen, die an die bereits vorhandene Rechnungsbegründung ansetzen. Dazu stellt das VG Würzburg wörtlich fest: „§ 10 Abs. 3 Satz 2 GOZ... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Nachträgliche Begründungen:
Juradent-ID: 4290 erstellt am: 25.02.2021 letzte Aktualisierung: 25.02.2021
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