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BSG: Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – Urteil vom vom 16.02.2021 Führt ein Zahnarzt aufgrund einer Erkrankung selbst keine Behandlung mehr durch, so kann ihm nach einem Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.02.2021 (Az.: B 6 KA 19/20 B) wegen Nichtausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit und wegen seiner diesbezüglichen Ungeeignetheit die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung entzogen werden. Hintergrund: Der seit 1987 Kläger... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung:
Juradent-ID: 4341 erstellt am: 30.06.2021 letzte Aktualisierung: 30.06.2021
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OVG NRW: Kein Anspruch auf Vergütung der GOZ-Nr. 2030 für das Separieren von Zähnen aus kieferorthopädischen Gründen – Urteil vom 27.04.2021 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 27.04.2021 (Az.: 1 A 1594/18) die Meinung vertreten, dass besondere Maßnahmen nach GOZ-Nr. 2030 nur im Zusammenhang mit einer Füllungstherapie oder einer Zahnpräparation berechnet werden kann und nicht im Rahmen einer KFO-Behandlung nicht zum Tragen kommt. Die Beihilfe hatte die Gewährung von Beihilfe für die berechnete... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2030: GOZ 2030 in der KFO
Juradent-ID: 4342 erstellt am: 02.07.2021 letzte Aktualisierung: 02.07.2021
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SG München: Hautlappenplastik nach GOÄ 2381/2382 ist nicht Bestandteil der chirurgischen Leistungen – Urteil vom 23.06.2021 Das Sozialgericht (SG) München ging mit Urteil vom 23.06.2021 (Az.: S 38 KA 5039/20) der Frage nach, ob Leistungen nach GOÄ-Nrn. 2381 bzw. 2382 zu den chirurgischen Leistungen nach Bema-Nrn. 48, 56a und 58 berechenbar sind bzw. die Einlage von Drainagestreifen dem Leistungsinhalt des Wundverschlusses entgegensteht. Anlass war eine sachlich-rechnerischen Richtigstellung der kassenzahnärztlic... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2381: Hautlappenplastik bei Defektdeckung:
Juradent-ID: 4343 erstellt am: 17.07.2021 letzte Aktualisierung: 14.06.2022
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SG München: Hautlappenplastik nach GOÄ 2381/2382 ist nicht Bestandteil der chirurgischen Leistungen – Urteil vom 23.06.2021 Das Sozialgericht (SG) München ging mit Urteil vom 23.06.2021 (Az.: S 38 KA 5039/20) der Frage nach, ob Leistungen nach GOÄ-Nrn. 2381 bzw. 2382 zu den chirurgischen Leistungen nach Bema-Nrn. 48, 56a und 58 berechenbar sind bzw. die Einlage von Drainagestreifen dem Leistungsinhalt des Wundverschlusses entgegensteht. Anlass war eine sachlich-rechnerischen Richtigstellung der kassenzahnärztlic... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2382: Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation:
Juradent-ID: 4344 erstellt am: 17.07.2021 letzte Aktualisierung: 14.06.2022
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AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen – Urteil vom 05.10.2020 Im Rahmen eines Rechtsstreits hat sich das Amtsgericht (AG) Erlangen unter anderem mit dem Wechsel eines Bogens befasst und mit Urteil vom 05.10.2020 (Az.: 5 C 1350/18) festgestellt, dass der vorgenommene Bogenwechsel ordnungsgemäß über die GOZ-Nr. 2290 analog als selbstständige Leistung abgerechnet wird.   Hintergrund: Die private Versicherung hatte die Erstattung verweig... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens
Juradent-ID: 4345 erstellt am: 18.07.2021 letzte Aktualisierung: 18.07.2021
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OLG Düsseldorf: Bei hoher Präzision kommt es auf die interne Preiskalkulation des Zahntechnikers nicht an – Urteil vom 21.03.2002 Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 21.03.2002 (Az.: I-8 U 118/01) über die Angemessenheit zahnärztlicher Material- und Laborkosten, die eine private Krankenversicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer als überhöht beanstandete: „Die Beklagte ist nicht berechtigt, Abzüge bezüglich der in Rechnung gestellten Laborkosten zu machen. Diese sind als ange... Labor: Anzweifeln der ortsüblichen Angemessenheit: Versicherung fordert Laborkalkulation:
Juradent-ID: 4346 erstellt am: 27.07.2021 letzte Aktualisierung: 27.07.2021
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AG Wuppertal: Kein Anspruch auf Offenlegung der innerbetrieblichen Kostenkalkulation – Urteil vom 05.04.2007 Mit Urteil vom 05.04.2007 (Az.: 39 C 352/05) stellt das Amtsgericht (AG) Wuppertal klar, dass bei der Feststellung der Angemessenheit zwar eine gewisse Ortsüblichkeit der berechneten Kosten einbezogen wird, maßgeblich bleibt jedoch die Angemessenheit im Einzelfall, wobei bspw. eine notwendigerweise ungewöhnlich hohe Präzision auch ungewöhnlich hohe zahntechnische Kosten rechtfertigen kann. Zude... Labor: Anzweifeln der ortsüblichen Angemessenheit: Versicherung fordert Laborkalkulation:
Juradent-ID: 4347 erstellt am: 27.07.2021 letzte Aktualisierung: 27.07.2021
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BVerwG: Keine Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 wegen Doppelberechnungsverbot – Urteil vom 05.03.2021 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 05.03.2021 (Az.: 5 C 11.19) ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens entschieden, dass für die Eingliederung von Klebebrackets nach GOZ-Nr. 6100 nicht zusätzlich auch die GOZ-Nr. 2197 für adhäsive Befestigung des Brackets abgerechnet werden kann, weil deren selbstständige Berechnungsfähigkeit nach § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ grundsätzlic... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: Adhäsive Befestigung von Klebebrackets und Bändern:
Juradent-ID: 4348 erstellt am: 29.07.2021 letzte Aktualisierung: 29.07.2021
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BVerwG zur Eingliederung eines Lingualretainers: GOZ-Nrn. 6100 und 6140 weder originär noch analog neben GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 beihilfefähig – Urteile vom 26.02.2021 / 05.03.2021 Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung sind für das Einsetzen eines festsitzenden Lingualretainers neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 nicht zusätzlich die GOZ-Nrn. 6100 (Eingliederung eines Klebebrackets) und 6140 (Eingliederung eines Teilbogens) analog beihilfefähig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in zwei beihilferechtlichen Verfahren am 26.02.2021 (Az.: 5 C 7.19) und am... Beihilfe: Analogie: Eingliederung eines Retainers
Juradent-ID: 4349 erstellt am: 31.07.2021 letzte Aktualisierung: 31.07.2021
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BVerwG: Keine Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Eingliederung eines festsitzenden Lingualretainers – Urteil vom 05.03.2021 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 05.03.2021 (Az.: 5 C 8.19) entschieden, dass für die Eingliederung eines festsitzenden Lingualretainers neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 weder zusätzlich auch die GOZ-Nrn. 6100 und 6140 noch die GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Befestigung beihilfefähig sind, da ein Doppelberechnungsverbot des § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ vorliege. In seinen Ur... Beihilfe: Analogie: Eingliederung eines Retainers
Juradent-ID: 4350 erstellt am: 31.07.2021 letzte Aktualisierung: 31.07.2021
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