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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 19.08.2022 Die Gebührennummer wird berechnet, wenn Frühkontakte diagnostiziert und eingeschliffen werden oder wenn grobe funktionelle Störungen in Okklusion und/oder Artikulation beseitigt werden müssen. Diese Leistung ersetzt nicht das funktionelle Einschleifen nach der Nummer 8100. Die Leistung kann unabhängig vom Umfang der Maßnahmen nur einmal je Sitzung berechnet werden. Eine Verteilung von Maßna... GOZ 2012: E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut: 4040: Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung:
Juradent-ID: 4500 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 19.08.2022 Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Klebebrackets oder Attachments, das Entfernen von Kleberesten und das Polieren. Die „gegebenenfalls erfolgende Versiegelung des Zahnes" gemäß Leistungsbeschreibung umfasst lediglich die ursprüngliche Kontakt-/Umgebungsfläche des entfernten Klebebrackets/Bandes (Demineralisationen ohne Kavitätenbildung). Weitere Fissuren-/Glattflächenversiegelungen,... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6110: Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes:
Juradent-ID: 4501 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 19.08.2022 Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Bandes, das Entfernen von Kleberesten und das Polieren. Die „gegebenenfalls erfolgende Versiegelung des Zahnes" gemäß Leistungsbeschreibung umfasst lediglich die ursprüngliche Kontakt-/Umgebungsfläche des entfernten Klebebrackets/Bandes (Demineralisationen ohne Kavitätenbildung). Weitere Fissuren-/Glattflächenversiegelungen, die auf Grund eigen... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6130: Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes:
Juradent-ID: 4502 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 08.07.2022 Unter der Leistungsnummer wird das Umarbeiten einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf mit oder ohne adjustierte Oberfläche berechnet. Diese dient z. B. der Repositionierung des Unterkiefers, der Relaxierung der Kaumuskulatur oder Distraktion der Kiefergelenke oder dem Aufbau von Eckzahnführungen. Diese Nummer kann nur für abnehmbaren Zahnersatz und nicht für Kronen und Brücken in Ansat... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7020: Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf
Juradent-ID: 4503 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 27.01.2017 Unter dieser Leistungsnummer werden alle Arten der Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs oder einer Schiene berechnet. Dies betrifft sowohl Brüche, Absplitterungen und Unterfütterungen als auch das nachträgliche Anbringen von Halteelementen. Werden mehrere Wiederherstellungsmaßnahmen an einem Aufbissbehelf in getrennten Sitzungen erbracht, können diese einzeln berechnet werden... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7030: Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfes, z. B. durch Unterfütterung:
Juradent-ID: 4504 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 08.07.2022 Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs einschließlich seiner Auswirkungen auf das Kauorgan berechnet. Bei Aufbissbehelfen ohne adjustierte Oberfläche nach der Nummer 7000 werden die Kontrollen oder Veränderungen ebenfalls nach dieser Nummer berechnet, solange es sich nicht um Wiederherstellungsmaßnahmen handelt. Bei Aufbissbehelfen mit adjustierter Oberfläc... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7040: Kontrolle eines Aufbissbehelfes
Juradent-ID: 4505 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 08.07.2022 Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche und die Veränderung der Oberfläche zum antagonistischen Kauflächenrelief durch Einschleifen berechnet. Maßnahmen nach dieser Nummer sind in der Regel im Verlauf einer Behandlung mehrfach indiziert. Werden in derselben Sitzung neben subtraktiven Maßnahmen zusätzlich an anderer Stelle additive... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7050: Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung:
Juradent-ID: 4506 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 25.04.2014 Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche und die Veränderung der Oberfläche zum antagonistischen Kauflächenrelief durch Aufbringen von Material berechnet. Maßnahmen nach dieser Nummer können im Verlauf einer Behandlung mehrfach indiziert sein. Werden in derselben Sitzung neben additiven Maßnahmen zusätzlich an anderer Stelle subtra... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7060: Kontrolle eines Aufbissbehelfes mit adjustierter Oberfläche: Additive Maßnahmen, je Sitzung:
Juradent-ID: 4507 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 25.04.2014 Unter der Leistungsnummer werden alle Arten von Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzendem oder einem laborgefertigten Langzeitprovisorium abgerechnet. Die zum Zweck der Wiederherstellung ggf. erforderliche Entfernung des Ersatzes und die Wiedereingliederung ist mit der Leistungsziffer abgegolten. Die Entfernung eines mit definitivem Zement eingegliederten Langzeitprovisoriums wird nach d... GOZ 2012: H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: 7100: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied:
Juradent-ID: 4508 erstellt am: 27.09.2022 letzte Aktualisierung: 27.09.2022
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Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums – Beschluss Nr. 51 des Beratungsforums Die Mitglieder des Beratungsforums haben sich zur Berechnung der "Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums“ einvernehmlich auf folgenden Beschluss Nr. 51 verständigt: „Die Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums mit Abformung ist in der GOZ nicht beschrieben und ist daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfieh... Analogie: Konservierende Leistungen: Reparatur eines Provisoriums
Juradent-ID: 4509 erstellt am: 28.09.2022 letzte Aktualisierung: 28.09.2022
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