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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2317 Treffer:

Was kann adhäsiv befestigt werden? Grundsätzlich ist die im Munde des Patienten (intraoral) vorgenommene adhäsive Befestigung für jedes Werkstück oder jede plastische Rekonstruktion möglich. Die adhäsive Befestigung wird dabei mittels physikalisch-chemischer Konditionierung (retentive Oberflächenveränderung) der Zahnkontaktflächen und des zu verankernden konfektionierten oder zahntechnischen Werkstücks erzielt. Zahnersatz au... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Adhäsive Befestigung von Zahnersatz mit Metallgerüst:
Juradent-ID: 4753 erstellt am: 08.08.2024 letzte Aktualisierung: 08.08.2024
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Vorbereitung der Kontaktflächen eines zahntechnischen Werkstückes nach § 9 GOZ Das zahnärztliche Honorar für die adhäsive Befestigung im Mund des Patienten wird nach der GOZ-Nr. 2197 berechnet. Zur Vorbereitung der Kontaktflächen eines zahntechnischen Werkstückes stellt die Bundeszahnärztekammer (Stand 01.09.2023) jedoch klar: „Die adhäsive Befestigung wird erreicht durch die physikalisch-chemische Vorbereitung der Kontaktflächen und die Anwendung des Adhäsivsyst... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Adhäsive Befestigung von Zahnersatz mit Metallgerüst:
Juradent-ID: 4754 erstellt am: 08.08.2024 letzte Aktualisierung: 08.08.2024
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Versicherung bestreitet den Ansatz der GOZ-Nr. 2197 neben Metallkronen, Goldinlays und Teleskopkronen Ihre Versicherung lehnt die Erstattung der GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit der Versorgung von Metallkronen, Goldinlays oder Teleskopkronen mit der Begründung ab, dass der zusätzliche Ansatz der adhäsiven Befestigung nicht berechnungsfähig und somit nicht erstattungsfähig sei. Da diese Leistungsablehnung für uns nicht nachvollziehbar ist, möchten wir Ihnen mit dem untenstehenden Text zahnme... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Adhäsive Befestigung von Zahnersatz mit Metallgerüst:
Juradent-ID: 4755 erstellt am: 02.11.2015 letzte Aktualisierung: 08.08.2024
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Fachliche und gebührenrechtliche Analyse des Gutachtens durch den Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Der Leistungsinhalt der Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ Die Leistungsbeschreibungen der Geb.-Nrn. 2060 ff. GOZ enthalten in Form einer taxativen, abschließenden Aufzählung die einzelnen, durch Kommata voneinander getrennten Leistungsbestandteile/ Berechnungsvoraussetzungen der jeweiligen Gebührennummer. Zu unterscheiden ist zwischen obligaten (o) und fakultativen (f) Leistungsbestandte... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.):
Juradent-ID: 4756 erstellt am: 26.10.2014 letzte Aktualisierung: 08.08.2024
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DGZ-Gutachten zur Adhäsivtechnik – Differenzierung zwische Adhäsivtechnik und adhäsiver Befestigung Um die fachliche Auslegung auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat die Bundeszahnärztekammer die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) um ein wissenschaftliches Gutachten zur Adhäsivtechnik gebeten. Folgende Fragen sollen einer gutachterlichen Bewertung unterzogen werden: Was gehört fachlich notwendig zur Adhäsivtechnik? Welche konkreten Leistungsinhalte h... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.):
Juradent-ID: 4757 erstellt am: 26.10.2014 letzte Aktualisierung: 08.08.2024
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Fachliche und gebührenrechtliche Analyse des Gutachtens durch den Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer Der Leistungsinhalt der Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ Die Leistungsbeschreibungen der Geb.-Nrn. 2060 ff. GOZ enthalten in Form einer taxativen, abschließenden Aufzählung die einzelnen, durch Kommata voneinander getrennten Leistungsbestandteile/ Berechnungsvoraussetzungen der jeweiligen Gebührennummer. Zu unterscheiden ist zwischen obligaten (o) und fakultativen (f) Leistungsbestandte... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.):
Juradent-ID: 4758 erstellt am: 26.10.2014 letzte Aktualisierung: 08.08.2024
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BGH: Kein Schriftformerfordernis für Heil- und Kostenpläne bei andersartiger Versorgung – Urteil vom 02.05.2024 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 02.05.2024 (Az.: III ZR 197/23) entschieden, dass aus § 8 Abs. 7 Abs. 2 und 3 des Bundesmantelvertrags – Zahnärzte keine Schriftformerfordernis im Sinne des § 125 BGB für andersartige Versorgungen abzuleiten ist. Da die Kosten vorab durch einen Heil- und Kostenplan festgelegt und von der Krankenkasse geprüft werden müssten, sei eine ausreichende Tr... GKV: Privatliquidation bei GKV-Patienten: Vereinbarung einer Privatbehandlung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z:
Juradent-ID: 4759 erstellt am: 22.08.2024 letzte Aktualisierung: 22.08.2024
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SG Marburg: Aus der Dokumentation muss auch die Einhaltung der geltenden PAR-Behandlungsrichtlinie hervorgehen – Urteil vom 12.06.2024 Das Sozialgericht (SG) Marburg setzt sich mit Urteil vom 12.06.2024 (Az.: S 12 KA 218/23) mit der Frage auseinander, ob im Rahmen von Parodontalerkrankungen die im Abrechnungszeitraum geltenden Behandlungsrichtlinien oder aktuellere zugrunde zu legen sind. Hintergrund: Der klagende Zahnarzt hatte im Quartal II/2021 – und damit noch vor Inkrafttreten der neuen PAR-Richtlinie – eine Parod... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Juradent-ID: 4760 erstellt am: 24.08.2024 letzte Aktualisierung: 24.08.2024
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LG Stuttgart: Versorgung mit 18 BCS-Implantaten nach den objektiven Befunden geeignet und insgesamt vertretbar – Urteil vom 08.08.2024 Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 08.08.2024 (Az.: 47 O 252/22) den Anspruch eines „privat“ zusatzversicherten GKV-Patienten auf 18 BCS-lmplantate im zahnlosen Ober- und Unterkiefer bejaht, um ein Aushalten insbesondere der Kaukräfte zu gewährleisten und einen Schraubenbruch zu verhindern. Zudem darf bei Verwendung des Implantat-Systems von den Vorgaben des Herstellers bezüglich... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: Anzahl der im individuellen Fall notwendigen Implantate
Juradent-ID: 4761 erstellt am: 06.09.2024 letzte Aktualisierung: 07.09.2024
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LG Köln: Fünf Implantate zur Versorgung der rechten Kieferhälfte des Oberkiefers medizinisch notwendig – Urteil vom 05.03.2014 Das Landgericht (LG) Köln befasste sich am 5. März 2014 (Az.: 23 O 264/10) mit der medizinischen Notwendigkeit einer Sinusliftoperation mit Implantation von alloplastischen Materials, sowie der Versorgung der rechten Kieferhälfte des Oberkiefers mit fünf Implantaten. Die PKV hatte sich auf die „Indikationsklassen nach der Konsensuskonferenz Implantologie“ berufen, nach der der Zahn 8 e... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: Anzahl der im individuellen Fall notwendigen Implantate
Juradent-ID: 4762 erstellt am: 07.07.2014 letzte Aktualisierung: 06.09.2024
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