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BZÄK: Reichweite der Gebührenordnung für Zahnärzte – Stand: September 2024 § 15 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlu... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Reichweite der GOZ und GOÄ:
Juradent-ID: 4726 erstellt am: 12.09.2024 letzte Aktualisierung: 12.09.2024
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LG München: Gebührenordnung gilt auch für Unternehmen – Rabatte sind in der GOÄ nicht vorgesehen – Urteil vom 19.12.2019 Einer Entscheidung des Landgerichts (LG) München I vom 19.12.2019 (Az.: 17 HK O 11322/18) zufolge müssen auch gewerbliche Anbieter im Rahmen der GOÄ abrechnen, sofern ärztliche Leistungen angeboten werden. Weiterhin ist einem Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH Werbung für Rabatte auf Behandlungen und Operationen untersagt. Bei dem beklagten Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH han... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Reichweite der GOZ und GOÄ:
Juradent-ID: 4727 erstellt am: 22.09.2021 letzte Aktualisierung: 28.03.2024
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OLG Frankfurt: Ärzte-GmbH oder MVZ-GmbH sind nicht Adressaten der GOÄ – Urteil vom 21.09.2023 Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. kommt mit Beschluss vom 21.09.2023 (Az.: 6 W 69/23) zu dem Ergebnis, dass Adressat der GOÄ ausschließlich Ärzte als Vertragspartner des Patienten aus dem Behandlungsvertrag sein können. Hingegen können Kapital- und Personengesellschaften im Rahmen von Behandlungsverträgen nach Paragraf 630a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Patienten nicht an... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Reichweite der GOZ und GOÄ:
Juradent-ID: 4728 erstellt am: 03.04.2024 letzte Aktualisierung: 03.04.2024
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Steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang mit den gebührenrechtlichen Vorgaben der GOZ? Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner Entscheidung vom 05.03.2021 (Az.: 5 C 11.19) die Auffassung vertreten, dass für die adhäsive Befestigung von Brackets nach der GOZ-Nr. 6100 die GOZ-Nr. 2197 nicht berechnungsfähig ist. „Ihre selbstständige Berechnungsfähigkeit ist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ grundsätzlich ausgeschlossen, weil sie zwar nicht Bestandteil, wohl aber besondere Ausf... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: Adhäsive Befestigung von Klebebrackets (nach BVerwG):
Juradent-ID: 4729 erstellt am: 15.08.2023 letzte Aktualisierung: 10.04.2024
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BGH: Beweiswert einer ärztlichen Dokumentation in einer Patientenakte – Urteil vom 05.12.2023 Der Behandlungsdokumentation kommt in Arzthaftungsprozessen häufig eine entscheidende Bedeutung zu. Mit Urteil vom 05.12.2023 (Az.: VI ZR 108/21) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Eintragungen in einer Behandlungsdokumentation nur Indizwirkung haben und nicht zu einer Beweislastumkehr führen. Im vorliegenden Rechtsstreit hat eine gesetzliche Kranken- und Pflegekasse rech... PKV: Aufklärung und Dokumentation: Anforderungen an eine Dokumentation:
Juradent-ID: 4730 erstellt am: 10.04.2024 letzte Aktualisierung: 10.04.2024
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LG Karlsruhe: Haftung wegen Planungs-, Aufklärungs- und Behandlungsfehlern / Bemessung des Schmerzensgeldes – Urteil vom 26.07.2023 Das Landgericht (LG) Karlsruhe hat am 26.07.2023 (Az.: 6 O 140/17) Zahnärzte wegen Planungs-, Aufklärungs- und Behandlungsfehlern bei der Zahnsanierung zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR sowie Schadensersatz für die daraus resultierenden langfristigen gesundheitlichen Schäden in Höhe von 2.850,78 EUR verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten ihre Aufklärungs... Praxis: Aufklärung und Haftung: Behandlungsfehler:
Juradent-ID: 4731 erstellt am: 11.04.2024 letzte Aktualisierung: 11.04.2024
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VG Köln: GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 anlog für Entfernung von KFO-Bögen – Urteil vom 07.07.2017 Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Urteil vom 07.07.2017 (Az.: 19 K 3282/16) entschieden, dass für das Entfernen eines Bogens oder eines Teilbogens die GOÄ-Nr. 2702 analog, aber auch die GOZ-Nr. 2290 analog berechnet werden kann. Hintergrund: Das beklagte Land hatte dem beihilfeberechtigten Patienten für die kieferorthopädische Behandlung seiner Tochter statt der analog berechnete... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6140: Entfernung eines Bogens oder Teilbogens (Ausligieren):
Juradent-ID: 4732 erstellt am: 15.04.2024 letzte Aktualisierung: 15.04.2024
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VG Köln: GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 anlog für Entfernung von KFO-Bögen – Urteil vom 07.07.2017 Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Urteil vom 07.07.2017 (Az.: 19 K 3282/16) entschieden, dass für das Entfernen eines Bogens oder eines Teilbogens die GOÄ-Nr. 2702 analog, aber auch die GOZ-Nr. 2290 analog berechnet werden kann. Hintergrund: Das beklagte Land hatte dem beihilfeberechtigten Patienten für die kieferorthopädische Behandlung seiner Tochter statt der analog berechnete... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens
Juradent-ID: 4733 erstellt am: 15.04.2024 letzte Aktualisierung: 15.04.2024
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GOZ-Nr. 2290 oder GOÄ-Nr. 2702 für die Ausgliederung einer intra/-extraoralen Verankerung? Das Ausligieren von Teil- oder Vollbögen sowie von intra-/extraoralen Verankerungen sind Einzelleistungsmaßnahmen, die weder mit den GOZ-Nrn. 6150 bzw. 6140 abgegolten noch durch die Abrechnungsbestimmungen zu den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 ausgeschlossen sind. Diese schließen lediglich die Berechnung der GOZ-Nrn. 6190 bis 6260 aus. Insoweit handelt es sich beim Ausligieren vielmehr um eine zahnmed... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2290: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens
Juradent-ID: 4734 erstellt am: 16.04.2022 letzte Aktualisierung: 16.04.2024
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OLG Köln: Anwendbarkeit der GOÄ bei Kapitalgesellschaften – Urteil vom 16.08.2023 In seinem Urteil vom 16.08.2023 kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az.: 5 U 32/22) zu dem Ergebnis, dass eine Bindung einer Ärzte-GmbH an die Gebührenordnung für Ärzte besteht. Der Wortlaut des § 1 Abs. 1 GOÄ stelle auf die beruflichen Leistungen der Ärzte ab und differenziere nicht zwischen selbständigen und etwa angestellten Ärzten. Hintergrund: Eine Patientin verlangte von der P... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 1 Anwendungsbereich: Reichweite der GOZ und GOÄ:
Juradent-ID: 4735 erstellt am: 17.04.2024 letzte Aktualisierung: 17.04.2024
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