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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2317 Treffer:

GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit der Alignerbehandlung Neben der grundsätzlichen Weigerung einiger privaten Krankenversicherungen, Gebühren für das Eingliedern von Attachments in der Aligner-Technik zu erstatten, wird von ihnen auch ihre Kombination mit der GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Befestigung als unzulässig angesehen. Dies mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 05.03.2021 (Az.: 5 C 11.19), in dem die Ber... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Aligner-Therapie:
Juradent-ID: 4793 erstellt am: 03.03.2025 letzte Aktualisierung: 03.03.2025
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Berechenbarkeit nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Im Anschluss an die aktive kieferorthopädische Behandlung werden häufig adhäsiv befestigte Retainer (Fixretainer oder Kleberetainer) zur Langzeitretention eingesetzt. Neben dem unter der GOZ-Nr. 6140 beschriebenen Kleberetainer aus einem elastischen Drähtchen, das durch je einen Klebepunkt auf der Rückseite der Frontzähne angebracht ist, kann auch ein starrer Draht endständig an den Eckzähnen f... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6040: Eingliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4794 erstellt am: 26.02.2025 letzte Aktualisierung: 03.03.2025
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LG Augsburg: BCS®-Implantate im konkreten Fall medizinisch nicht notwendig – Urteil vom 06.03.2024 Das Landgericht (LG) Augsburg hatte mit Urteil vom 06.03.2024 (Az.: 093 O 2935/20) zu prüfen, ob die Versorgung einer Patientin mit zwölf BCS®-Implantaten im Oberkiefer medizinisch notwendig war. Im Ergebnis stufte das Gericht die Behandlung als Wunschleistung der Versicherten ein, zur Vermeidung eines zeitintensiven Knochenaufbaus, der nach Feststellungen des Sachverständigen in jedem Fal... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: BCS®-Implantate:
Juradent-ID: 4795 erstellt am: 06.03.2025 letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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LG Stuttgart: Versorgung mit 18 BCS-Implantaten nach den objektiven Befunden geeignet und insgesamt vertretbar – Urteil vom 08.08.2024 Das Landgericht (LG) Stuttgart hat mit Urteil vom 08.08.2024 (Az.: 47 O 252/22) den Anspruch eines „privat“ zusatzversicherten GKV-Patienten auf 18 BCS-lmplantate im zahnlosen Ober- und Unterkiefer bejaht, um ein Aushalten insbesondere der Kaukräfte zu gewährleisten und einen Schraubenbruch zu verhindern. Zudem darf bei Verwendung des Implantat-Systems von den Vorgaben des Herstellers bezüglich... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: BCS®-Implantate:
Juradent-ID: 4796 erstellt am: 06.09.2024 letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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AG Köln: BCS-Implantate sind als medizinisch notwendig anzusehen – Urteil vom 25.01.2023 Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Versorgung mit bicortikalen Schrauben (BCS-Implantate) als vertretbar und medizinisch notwendig anzusehen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Köln vom 25.01.2023 (Az.: 118 C 387/20). Der Kläger wurde im Jahr 2019 zahnmedizinisch behandelt und erhielt insgesamt vier Zahnimplantate mit bicortikalen Schrauben in den Bereichen... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: BCS®-Implantate:
Juradent-ID: 4797 erstellt am: 03.04.2023 letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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GOZ-Nrn. 2290, 6110 oder GOÄ-Nr. 2702 für die Ausgliederung eines Retainers? Die mit zahlreichen Urteilen begleitete Auseinandersetzung zur Erstattung eines festsitzenden Retainers fand mit zwei umstrittenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ihr Ende. Es hat mit Urteil vom 26.02.2021 (Az.: 5 C 7.19) entschieden, dass die Eingliederung des festsitzenden Retainers eine besondere Ausführung der Retention sei und daher nicht neben den Kernposit... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Ausgliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4798 erstellt am: 11.03.2025 letzte Aktualisierung: 11.03.2025
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AG Pankow/Weißensee: Ansatz der GOZ-Nr. 2290 für das Ausligieren von Bögen – Urteil vom 10.01.2014 Für die Entfernung eines Teilbogens bzw. eines Bogens empfiehlt die Bundeszahnärztekammer in ihrem Kommentar die GOÄ-Nr. 2702 zu berechnen. Ob hier ein direkter oder analoger Ansatz erfolgen soll, geht aus der Kommentierung nicht hervor. Der Bund der Kieferorthopäden (BDK) hingegen sieht für die Bogenentfernung die Position 2290 GOZ vor. Für beide Abrechnungswege lassen sich zwar fachliche ... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Ausgliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4799 erstellt am: 11.03.2025 letzte Aktualisierung: 11.03.2025
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AG Erlangen: Bogenwechsel ist mit der GOZ-Nr. 2290 analog zu berechnen – Urteil vom 05.10.2020 Im Rahmen eines Rechtsstreits hat sich das Amtsgericht (AG) Erlangen unter anderem mit dem Wechsel eines Bogens befasst und mit Urteil vom 05.10.2020 (Az.: 5 C 1350/18) festgestellt, dass der vorgenommene Bogenwechsel ordnungsgemäß über die GOZ-Nr. 2290 analog als selbstständige Leistung abgerechnet wird. Hintergrund: Die private Versicherung hatte die Erstattung verweigert und darauf h... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Ausgliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4800 erstellt am: 31.12.2021 letzte Aktualisierung: 11.03.2025
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AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290 – Urteil vom 19.07.2017 Das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg entschied mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16), dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 6150/6140 ist. Zu entscheiden hatte das Gericht auf Grundlage eines Beihilfeergänzungstarifs einer privaten Krankenversicherung, der 20 % der erstattungsfähigen Zahnarztkosten zu tragen hat. In der zahnärztlichen Re... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Ausgliederung eines festsitzenden Retainers:
Juradent-ID: 4801 erstellt am: 05.10.2017 letzte Aktualisierung: 11.03.2025
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AG Dresden zur Berechnung DVT, IKD und präendodontischer Aufbaufüllung – Urteil vom 13.10.2023 In einem Verfahren zwischen einem zahnärztlichen Factoring-Unternehmen und einem Patienten hat das Amtsgericht (AG) Dresden die Entscheidungen getroffen, dass der Patient die Zahlung der DVT-Röntgenaufnahme, der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechneten präendodontischen Aufbaufüllung sowie der intrakoronalen Befundaufnahme (IKD) schuldete (Urteil vom 13.10.2023, Az.: 116 C 1333/22). Zur medi... Analogie: Endodontie: Präendodontischer Aufbau:
Juradent-ID: 4802 erstellt am: 17.03.2025 letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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