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Beihilfeverordnung Bremen – Stand: 10.03.2020 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO), Stand vom 10.03.2020. Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der BremBVO aufgeführt: § 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen (1) Beihilfefähig sind die notwendigen Anwendungen in angemessenem Umfang i... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Bremen:
Juradent-ID: 3022 erstellt am: 13.10.2021 letzte Aktualisierung: 15.10.2021
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Beihilfe und Beihilfevorschriften des Landes Brandenburg – Stand: 01.01.2021 Gemäß § 62 Abs. 4 und 7 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG) gelten die für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes jeweils anzuwendenden Beihilfevorschriften (Bundesbeihilfeverordnung) mit der Maßgabe, dass Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung nicht beihilfefähig sind. Nachfolgend sind nur die ... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung - Brandenburg
Juradent-ID: 3023 erstellt am: 15.10.2021 letzte Aktualisierung: 15.10.2021
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Hamburgische Beihilfeverordnung – Stand 07.01.2020 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Hamburgische Beihilfeverordnung) vom 12. Januar 2010, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Januar 2020. Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der HmbBeihVO aufgeführt: § 2 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen (1) Bei der Anwendung des § 80 Absatz... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung - Hamburg
Juradent-ID: 3024 erstellt am: 16.10.2021 letzte Aktualisierung: 16.10.2021
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Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) – Stand 21.06.2018 Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) in der Fassung vom 5. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Artikel 6a des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291). Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der HBeihVO aufgeführt: § 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen (1) Beihilfefähig sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Aufwendungen, wenn si... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Hessen:
Juradent-ID: 3025 erstellt am: 16.10.2021 letzte Aktualisierung: 16.10.2021
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Niedersächsischen Beihilfeverordnung – Stand: 15.08.2019 Für beihilfefähige Aufwendungen gilt die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) vom 07.11.2011; mehrfach geändert: §§19 und 35 neu gefasst, § 51 a eingefügt durch Artikel 1 bis 7 der Verordnung vom 15.08.2019 (Nds. GVBl. S. 232) (Nds. GVBl. S. 372). Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der NBhVO aufgeführt: § 5 Grundsätze für die Gewährung... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Niedersachsen:
Juradent-ID: 3027 erstellt am: 17.10.2021 letzte Aktualisierung: 17.10.2021
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Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen – Stand 16.10.2021 Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen – BVO NRW) vom 5. November 2009, in der Fassung vom 16.10.2021. Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der BVO NRWaufgeführt: § 2 (Fn 16) Beihilfefälle (1) Beihilfefähig sind Aufwendungen, die erwachsen 1. in Krankheits- un... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Nordrhein-Westfalen:
Juradent-ID: 3028 erstellt am: 17.10.2021 letzte Aktualisierung: 17.10.2021
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Beihilferechtliche Bestimmungen zu Aufwendungen für implantologische Leistungen – Stand: Januar 2020 Indikationen Aufwendungen für implantologische Leistungen nach Abschnitt K des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2661) geändert worden ist, sind abweichend von § 4 Abs. 2 Buchstabe b Satz 1 bis 4 BVO NRW die notwendigen und angemessenen Aufwendungen bei ... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Nordrhein-Westfalen:
Juradent-ID: 3029 erstellt am: 08.10.2020 letzte Aktualisierung: 09.10.2020
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Beihilferechtliche Bestimmungen zu kieferorthopädischen Behandlungen NRW – Stand: Januar 2020 Grundsatz Die Angemessenheit und Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung beruhen auf der Grundlage des kieferorthopädischen Behandlungsplans beziehungsweise der entsprechenden Rechnungen. Es bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Anerkennung der kieferorthopädischen Behandlung. Die Vorlage des kieferorthopädischen Heil- und Kostenplans bei der Beihilfe... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Nordrhein-Westfalen:
Juradent-ID: 3030 erstellt am: 12.07.2013 letzte Aktualisierung: 09.10.2020
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Krankenkasse darf Versicherungsmitglieder bei Meinungsverschiedenheiten mit Ärzten nicht informieren Mit Beschluss vom 15.04.2013 (Az.: 2 S 512/13) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden, dass eine Krankenkasse es zu unterlassen hat, Ärzten im Falle von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Behandlungsmaßnahmen gegenüber zu „drohen“, diese gegenüber den Versicherungsmitgliedern kundzutun. Die konkrete Entscheidung bezieht sich insoweit ... Beihilfe: Rechtsprechung zu beihilferechtlichen Erstattungsausschlüssen: Vorwurf der Übermaßbehandlung:
Juradent-ID: 3031 erstellt am: 12.08.2013 letzte Aktualisierung: 29.05.2015
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Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 3. Mai 2021 Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 22. Juni 2011 – neu gefasst durch Verordnung vom 3. Mai 2021 (GVBl. S. 309). Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der beihilferechtlichen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz aufgeführt: § 8 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen (1) Beihilfefähig sind Aufwendungen, wenn sie medizinisch notwendig und der... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Rheinland-Pfalz:
Juradent-ID: 3032 erstellt am: 07.11.2021 letzte Aktualisierung: 07.11.2021
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