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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2330 Treffer:

Arzt-Patienten-Gespräch: Eine ordnungsgemäße Aufklärung ist Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung in die ärztliche Heilbehandlung Mit Urteil vom 13.06.2013 (Az.: 1 U 4904/09) hat das Oberlandesgericht (OLG) München im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses entschieden, dass ein ausgefüllter und unterzeichneter Aufklärungsbogen ein im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigendes Indiz dafür darstellt, dass ein Aufklärungsgespräch vorgenommen wurde. Dabei gebe er in der Regel auch Anhaltspunkte dafür, was inhaltlich mi... Praxis: Aufklärung und Haftung: Aufklärungspflichten des Zahnarztes:
Juradent-ID: 3043 erstellt am: 26.08.2013 letzte Aktualisierung: 26.08.2013
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GOZ-Nr. 6190 nur im Zusammenhang mit KFO-Leistungen berechnungsfähig? Von PKV-Unternehmen und Beihilfestellen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Liquidationen häufig argumentiert, bei der GOZ-Nr. 6190 handele es sich um eine Ziffer aus dem „Teil G - Kieferorthopädische Leistungen“, die demzufolge auch nur im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung berechnungsfähig sei. Nach den Vorgaben der Gebührenordnung ist jede Leistung dann b... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6190: Beratendes und belehrendes Gespräch:
Juradent-ID: 3044 erstellt am: 27.06.2013 letzte Aktualisierung: 19.05.2014
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Beihilferechtliche Hinweise zum Paragrafenteil der GOZ - Anlage 7 BVO NRW – Stand: 01.01.2020 Nach § 75 Absatz 3 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beihilfenverordnung sind die notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang beihilfefähig. Die Angemessenheit der Aufwendungen für zahnärztliche (einschließlich kieferorthopädischer) Leistungen beurteilt sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316), die zule... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Nordrhein-Westfalen:
Juradent-ID: 3047 erstellt am: 10.07.2013 letzte Aktualisierung: 09.10.2020
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Beihilferechtliche Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht - Anlage 7 BVO NRW – Stand: 01.01.2020 B) Gebührenverzeichnis (Anlage 1 zur GOZ) 1. Zu Nummer 0070 GOZ Die Nummer 0070 GOZ ist in einer Sitzung nur einmal beihilfefähig. Auch bei Anwendung unterschiedlicher Methoden ist die Testung nur einmal berechenbar und beihilfefähig. Die Vitalitätsprobe kann im Verlauf einer Behandlung an unterschiedlichen Behandlungstagen erneut erforderlich werden. 2. Zu Nummer 0080 bis 0110 GOZ ... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Beihilfeverordnung – Nordrhein-Westfalen:
Juradent-ID: 3048 erstellt am: 10.07.2013 letzte Aktualisierung: 09.10.2020
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Bei der Vergabe der Behandlungsnote darf auch die Vergütung einbezogen werden Mit Urteil vom 28.05.2013 (Az.: 25 O 9554/13) hat das Landgericht (LG) München I nicht nur entschieden, dass der Betreiber eines Ärztebewertungsportals für die Meinungsäußerungen der Plattformnutzer nicht haftbar gemacht werden kann. Zudem hat das Gericht ebenfalls klargestellt, dass die bewertenden Patienten neben der ärztlichen Leistung auch die Vergütungsmodelle des Behandlers zu Grunde lege... Praxis: Online-Bewertungsportale für Ärzte/Zahnärzte: Negative Bewertung / Kritik von Nutzern:
Juradent-ID: 3049 erstellt am: 29.08.2013 letzte Aktualisierung: 28.05.2015
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Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – Stand 01.01.2021 Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV"). Stand: 01. Januar 2021 (mit der 9. ÄndVO). Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der BBhV aufgeführt: § 6 – Beihilfefähigkeit von Aufwendungen (1) Aufwendungen sind beihilfefähig, wenn zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufw... Beihilfe: Beihilfeverordnungen: Bundesbeihilfeverordnung
Juradent-ID: 3050 erstellt am: 07.10.2021 letzte Aktualisierung: 07.10.2021
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Rechtliche Diskussionspunkte des Auskunftsanspruchs gemäß § 192 Abs. 8 VVG Mit Wirkung zum 01.05.2013 ist § 192 Abs. 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten, welcher den Versicherungsnehmern einen Auskunftsanspruch in Bezug auf die Kostenübernahme einer Heilbehandlung zugesteht. (8) Der Versicherungsnehmer kann vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten werden, in Textform vom Versicherer Aus... PKV: Auswirkungen des VVG: Hinweise zum Versicherungsvertragsgesetz
Juradent-ID: 3051 erstellt am: 30.08.2013 letzte Aktualisierung: 30.08.2013
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Knochenmanagement – Tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat in enger Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unter dem Titel „Knochenmanagement“ eine tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen / Leistungskombinationen erarbeitet. Die Systematik d... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9090: Knochengewinnung, Knochenaufbereitung und -implantation
Juradent-ID: 3053 erstellt am: 31.08.2013 letzte Aktualisierung: 23.02.2015
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Knochenmanagement – Tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat in enger Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unter dem Titel „Knochenmanagement“ eine tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen / Leistungskombinationen erarbeitet. Die Systematik d... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2442: Berechnungsmöglichkeiten:
Juradent-ID: 3054 erstellt am: 31.08.2013 letzte Aktualisierung: 15.04.2014
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Knochenmanagement – Tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat in enger Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unter dem Titel „Knochenmanagement“ eine tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen / Leistungskombinationen erarbeitet. Die Systematik d... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9140: Knochenentnahme außerhalb des Aufbaugebietes:
Juradent-ID: 3055 erstellt am: 31.08.2013 letzte Aktualisierung: 15.04.2014
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