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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2330 Treffer:

Ist die Herstellung von Schienen in den GOZ-Nrn. 9003 und 9005 inkludiert? – Die Auffassung der PKV zur Abrechnung der GOZ-Nrn. 9003 und 9005 Die neu in die Gebührenordnung 2012 aufgenommenen Leistungen nach den GOZ-Nrn. 9003 und 9005 bilden die Nutzung spezieller Schablonen für die Einbringung eines Implantats in den Kieferknochen ab. Eindeutig stellten die Leistungsbeschreibungen beider Gebührenziffern auf die „Verwendung“ der Schablonen ab. Zudem besagen die Berechnungsbestimmungen, dass bei der Verwendung einer Orientierungss... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9003: Berechnung von Bohrschablonen
Juradent-ID: 3108 erstellt am: 19.12.2013 letzte Aktualisierung: 20.12.2013
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Ist die Herstellung von Schienen in den GOZ-Nrn. 9003 und 9005 inkludiert? – Die Auffassung der PKV zur Abrechnung der GOZ-Nrn. 9003 und 9005 Die neu in die Gebührenordnung 2012 aufgenommenen Leistungen nach den GOZ-Nrn. 9003 und 9005 bilden die Nutzung spezieller Schablonen für die Einbringung eines Implantats in den Kieferknochen ab. Eindeutig stellten die Leistungsbeschreibungen beider Gebührenziffern auf die „Verwendung“ der Schablonen ab. Zudem besagen die Berechnungsbestimmungen, dass bei der Verwendung einer Orientierungss... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9005: Berechnung von Navigationsschablonen
Juradent-ID: 3109 erstellt am: 19.12.2013 letzte Aktualisierung: 20.12.2013
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OVG Niedersachsen: FAL/FTL nur in Verbindung mit Formblatt beihilfefähig Gemäß § 15 Absatz 3 BBhV sind Aufwendungen für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen nur beihilfefähig, wenn eine den Beihilfebestimmungen entsprechende Indikation vorliegt und der entsprechende Befund mit einem geeigneten Formblatt nach GOZ-Nr. 8000 nachgewiesen wird. Ein Patient wollte im Wege der Berufung die Entscheidung des VG Hannovers anfechten und so erreichen,... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 8000 ff.
Juradent-ID: 3110 erstellt am: 22.12.2013 letzte Aktualisierung: 22.12.2013
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Eine Übersicht zur ärztlichen Schweigepflicht Zahnärzte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet: Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer   § 7 Verschwiegenheit (1) Der Zahnarzt hat die Pflicht, über alles, was ihm in seiner Eigenschaft als Zahnarzt anvertraut und bekannt geworden ist, gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren. (2) Der Zahnarzt ist zur Off... Praxis: Grundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung: Ärztliche Schweigepflicht:
Juradent-ID: 3113 erstellt am: 23.12.2013 letzte Aktualisierung: 29.05.2015
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Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente kann mit der GOZ-Nr. 2300 analog berechnet werden – Für die Wahl der analogen Gebührennummer ist der Zahnarzt zuständig Im Verlauf der bei Ihnen durchgeführten endodontischen Behandlung (Wurzelbehandlung) musste zum Erhalt des Zahnes ein frakturiertes Instrument aus dem Wurzelkanal entfernt werden. Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung können durch Überbeanspruchung, Ermüdung oder auch Materialfehler brechen, so dass mehr oder weniger große Fragmente dieser Feilen bzw. Raspeln im Kanal verklemmen können. D... Analogie: Endodontie: Orthograde Entfernung abgebrochener Wurzelkanal-Instrumente
Juradent-ID: 3116 erstellt am: 29.12.2013 letzte Aktualisierung: 02.03.2014
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Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente kann mit der GOZ-Nr. 2300 analog berechnet werden – Für die Wahl der analogen Gebührennummer ist der Zahnarzt zuständig Im Verlauf der bei Ihnen durchgeführten endodontischen Behandlung (Wurzelbehandlung) musste zum Erhalt des Zahnes ein frakturiertes Instrument aus dem Wurzelkanal entfernt werden. Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung können durch Überbeanspruchung, Ermüdung oder auch Materialfehler brechen, so dass mehr oder weniger große Fragmente dieser Feilen bzw. Raspeln im Kanal verklemmen können. D... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2300: Entfernung eines Wurzelstiftes
Juradent-ID: 3117 erstellt am: 29.12.2013 letzte Aktualisierung: 29.12.2013
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VGH Baden - Württemberg kippt Entscheidung des VG Stuttgart zur gesonderten Abrechnung der Trepanation nach GOZ 2390 Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 25.10.2013 (Az.: 6 K 4261/12) hinsichtlich der Berechnung der Trepanation als selbstständige Leistung eine bemerkenswerte Klarstellung vorgenommen. Es verwirft die Argumentation, die in der Begründung des Bundesministeriums zur GOZ 2012 aufgeführt wird, dass die GOZ-Nr. 2390 nur als Zugangsleistung zu den GOZ-Nummern 2410, 2430 und 2440 ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2390: Trepanation eines Zahnes
Juradent-ID: 3118 erstellt am: 28.04.2014 letzte Aktualisierung: 28.04.2014
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LG Kiel: Kein Anspruch auf Löschung schlechter Bewertungen in Form von Schulnoten Mit Urteil vom 06.12.2013 (Az.: 5 O 372/13) hat das Landgericht (LG) Kiel über die Rechtmäßigkeit von Arztbewertungen mittels eines Schulnotensystems von 1 ("Sehr gut") bis 6 ("Ungenügend") im Internet entschieden. Die Patienten konnten im konkreten Fall nach einer entsprechenden Registrierung die Rubriken Behandlung, Aufklärung, Vertrauensverhältnis, Genommene Zeit, Freundlichkeit, Wartezeit T... Praxis: Online-Bewertungsportale für Ärzte/Zahnärzte: Negative Bewertung / Kritik von Nutzern:
Juradent-ID: 3119 erstellt am: 17.01.2014 letzte Aktualisierung: 28.05.2015
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Berufshaftpflichtversicherung greift nicht bei Honorarrückforderungen oder Nachbesserungskosten Mit Urteil vom 21.06.2013 (Az.: 3 O 693/12) hat das Landgericht (LG) Kaiserslautern klargestellt, dass die Berufshaftpflichtversicherung des Zahnarztes im Falle von Honorarrückforderungen von Seiten eines Patienten sowie in Bezug auf die Kosten der Nachbehandlung bei einem anderen Zahnarzt keine Einstandspflicht hat. Das Gericht verweist hierbei auf § 4 Abs. 1 Nr. 6 b Abs. 3 AHB 1986, wonac... Praxis: Aufklärung und Haftung: Berufshaftpflichtversicherung :
Juradent-ID: 3120 erstellt am: 17.01.2014 letzte Aktualisierung: 02.12.2015
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Aus der Wissenschaftlichkeitsklausel wurde die Schulmedizinklausel Die sogenannte "Wissenschaftlichkeitsklausel“ in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krankenversicherungen, wonach eine Behandlung nur dann erstattungsfähig ist, wenn ihr Erfolg offiziell wissenschaftlich belegbar ist, wurde bereits am 23. Juni 1993 vom Bundesgerichtshof (BGH) für unwirksam erklärt. Nach dem Spruch der Karlsruher Richter bewirkt die Klausel des § 5 Abs. 1 f MB/KK 76 insges... PKV: Streit über die wissenschaftliche Anerkennung neuer Heilverfahren: Wissenschaftlichkeitsklausel in der PKV:
Juradent-ID: 3121 erstellt am: 21.01.2014 letzte Aktualisierung: 22.01.2014
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