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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2315 Treffer:

Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten Ihre private Krankenversicherung stellt in Ihrem Abrechnungsbescheid fest, dass mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 angeblich alle verwendeten Therapiemethoden und -geräte abgegolten sind. Diese versicherungsinterne Auffassung ist fachlich und gebührenrechtlich nicht korrekt. Ganz klar und eigentlich unmissverständlich sind nach der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 led... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6050: Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers, hoher Umfang:
Juradent-ID: 3950 erstellt am: 24.10.2018 letzte Aktualisierung: 15.05.2023
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Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten Ihre private Krankenversicherung stellt in Ihrem Abrechnungsbescheid fest, dass mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 angeblich alle verwendeten Therapiemethoden und -geräte abgegolten sind. Diese versicherungsinterne Auffassung ist fachlich und gebührenrechtlich nicht korrekt. Ganz klar und eigentlich unmissverständlich sind nach der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 led... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6040: Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers, mittlerer Umfang:
Juradent-ID: 3951 erstellt am: 24.10.2018 letzte Aktualisierung: 15.05.2023
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Lachgassedierung - Berechnung nach GOZ – ZÄK Berlin Das Gebührenverzeichnis der GOÄ enthält für die Rauschnarkose mittels Lachgas die Geb.-Nr. 450. Seit der Novellierung der GOZ zum 01.01.2012 ist diese Gebühr für Zahnärzte jedoch nicht mehr zugänglich, weshalb diese Leistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (analog) zu berechnen ist. Auch wenn die Geb.-Nr. 450 GOÄ durch Zahnärzte nicht angesetzt werden darf, wäre auf ihre Bewertung bei der Auswahl eine... Analogie: Allgemeine zahnärztliche Leistungen: Lachgassedierung und Pulsoxymetrie:
Juradent-ID: 3952 erstellt am: 25.10.2018 letzte Aktualisierung: 25.10.2018
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Das Champions Smart Grinder Concept (CSGC) Als alternatives autologes Augmentationsmaterial für die Wiederherstellung knöchener Alveolarkammdefekte kann auch natürliches Zahnmaterial verwendet werden. Dazu werden extrahierte Zähne am Behandlungsstuhl von Fremdmaterialien (Amalgam, Composite-und Endodontie-Füllmaterialien oder Konkrementen) befreit und anschließend mit dem sogenannten „Smart Grinder“ in ein partikuliertes autologes E... Analogie: Chirurgie: Autologer Knochenaufbau aus extrahierten Zähnen:
Juradent-ID: 3953 erstellt am: 28.10.2018 letzte Aktualisierung: 28.10.2018
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Leistungsinhalt Die „Eingehende Untersuchung“ ist die intra- und extraorale Untersuchung zur Feststellung klinisch erkennbarer Veränderungen oder Erkrankungen und ggf. verbunden mit einer kurzen Anamnese. Es handelt sich um einen orientierenden diagnostischen Überblick im Sinne eines Screenings zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit – z. B. an welchen Zähnen Karies vorhanden ist, ob pathologische Pa... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0010: Eingehende Untersuchung auf ZMK-Erkrankungen:
Juradent-ID: 3954 erstellt am: 30.10.2018 letzte Aktualisierung: 31.10.2018
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Mustertext - Prophylaxeleistungen "im Zusammenhang" mit einer eingehenden Untersuchung Bei den „klassischen“ GOZ-Prophylaxe-Ziffern 1000/1010 gibt es mit Kostenerstattern leider häufig Schwierigkeiten. Sie berufen sich dabei auf den dritten Satz der Berechnungsbestimmung, wonach „im Zusammenhang mit den Leistungen nach den Nummern 1000 und 1010 Leistungen nach den Nummern 0010, 4000 und 8000 sowie Beratungen und Untersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte nur dann be... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1000: Berechnungsprobleme mit der Mundhygieneaufklärung:
Juradent-ID: 3955 erstellt am: 30.10.2018 letzte Aktualisierung: 30.10.2018
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Mustertext - Prophylaxeleistungen "im Zusammenhang" mit einer eingehenden Untersuchung Bei den „klassischen“ GOZ-Prophylaxe-Ziffern 1000/1010 gibt es mit Kostenerstattern leider häufig Schwierigkeiten. Sie berufen sich dabei auf den dritten Satz der Berechnungsbestimmung, wonach „im Zusammenhang mit den Leistungen nach den Nummern 1000 und 1010 Leistungen nach den Nummern 0010, 4000 und 8000 sowie Beratungen und Untersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte nur dann bere... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1010: Berechnungsprobleme mit der Mundhygieneaufklärung:
Juradent-ID: 3956 erstellt am: 30.10.2018 letzte Aktualisierung: 30.10.2018
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Leistungsinhalt und Berechnungshinweise Die Leistung ist zur Reduzierung der Sensibilität an überempfindlichen Zahnflächen berechnungsfähig, z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, an präparierten Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen oder Einschleiftherapien. Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen ist je Kiefer bei Milch- und bleibenden Zähnen je Sitzung berechenbar. Die relative Trockenlegung ist mit der Gebü... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2010: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen:
Juradent-ID: 3957 erstellt am: 31.10.2018 letzte Aktualisierung: 31.10.2018
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GOZ-Nr. 5070 neben Coverdentureprothesen für Prothesenspannen oder -sättel Unstrittig kann die GOZ-Nr. 5070 für Prothesenspannen oder -sättel in Verbindung mit der GOZ-Nr. 5200/5210 berechnet werden. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vertritt die Auffassung, dass wenn Verbindungselemente (in der Regel Teleskopkronen), die Kauebene unterbrechen, Prothesenspannen und/oder -sättel entstehen, die auch bei durchgehendem Funktionsrand einer Coverdentureprothese berechnet... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5070: Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege:
Juradent-ID: 3958 erstellt am: 31.10.2018 letzte Aktualisierung: 31.10.2018
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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 30 des Beratungsforums – Stand 01.09.2023 Diese Gebührennummer wird für die Versorgung eines teilbezahnten Kiefers mit einer abnehmbaren oder festsitzenden Brücke (verblendet oder unverblendet) im Zusammenhang mit der Anfertigung von Kronen nach den Nummern 5000 bis 5040 oder Einlagefüllungen als Brückenanker nach Nummer 5010 berechnet. Die Nummer 5070 ist je zu überbrückender Spanne oder Sattel, auch Freiendsattel berechnungsfähig... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5070: Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege:
Juradent-ID: 3959 erstellt am: 26.02.2024 letzte Aktualisierung: 26.02.2024
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