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Heil- und Kostenplan - zahnmedizinisch notwendig oder Leistung auf Verlangen? Von einigen Tarifen abgesehen, ist im privaten Versicherungsverhältnis für die durchgeführten zahnärztlichen Leistungen kein Voranerkennungsverfahren vorgesehen und insoweit entbehrlich. Damit erklärt sich, dass immer häufiger die privaten Krankenversicherungen nach der zahnmedizinischen Notwendigkeit von Heil- und Kostenplänen fragen. Dies insbesondere dann, wenn sie die Kosten gleich mehr... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0030: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans:
Juradent-ID: 3973 erstellt am: 22.11.2018 letzte Aktualisierung: 06.06.2019
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AG Frankfurt: Honorarvereinbarung bei schwieriger systematischer Schienenbehandlung gerechtfertigt – Urteil vom 27.06.2017 Das Amtsgericht (AG) Frankfurt bestätigt mit Urteil vom 27.06.2017 (Az.: 31 C 2596/12), dass eine Schienenbehandlung bei ausgeprägter skelettaler Dysgnathie aufgrund der Schwere der Erkrankung sowie des enormen Zeitaufwands der Behandlung eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ sowie den Ansatz eines 3,5-fachen Gebührensatzes rechtfertigen. Hintergrund: Der Kläger ist auf Behandlungen von f... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 2 Abweichende Vereinbarung: Abweichende Vereinbarungen nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ 2012:
Juradent-ID: 3974 erstellt am: 22.11.2018 letzte Aktualisierung: 22.11.2018
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AG Wittlich: Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen nach den GOZ-Nrn. 2060 ff. – Urteil vom 20.12.2017 Das Amtsgericht (AG) Wittlich hat mit Urteil vom 20.12.2017 (Az.: 4b C 507/16) die Berechenbarkeit der GOZ-Position 2197 neben den Füllungspositionen nach GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 bestätigt. Die adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen. In der Klage ging es um Composite-Füllungen in Schmelz-Dentin-adhäsiv Befestigung, die sowohl im Front- als auch im ... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: GOZ-Nr. 2197 neben den Ziffern 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ
Juradent-ID: 3975 erstellt am: 26.11.2018 letzte Aktualisierung: 26.11.2018
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Abrechnung Bleichen/Bleaching von Zähnen – ZÄK Berlin Für das Bleichen von Zähnen gibt es je nach Behandlungsziel inzwischen viele unterschiedliche Behandlungsmethoden. Für das Bleichen mehrerer oder aller Zähne eines Kiefers kann z. B. das Bleichmittel mit Hilfe von Medikamententrägerschienen appliziert werden. Für Einzelzähne, die aufgehellt werden sollen, kommt das Touchieren mit Bleichmitteln oder auch das sog. intrakoronale Bleaching (das Ein... Analogie: Konservierende Leistungen: Zahnaufhellung (Bleaching)
Juradent-ID: 3976 erstellt am: 26.11.2018 letzte Aktualisierung: 26.11.2018
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Aufhellungen (Bleaching) "zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen" sind umsatzsteuerfrei – Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) Heilbehandlungen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einem therapeutischen Zweck dienen, um umsatzsteuerfrei zu sein (BFH v. 30.04.2009, Az.: V R 6/07). Die Grenze zwischen kosmetischen Leistungen, medizinisch indizierter Ästhetik und der eigentlichen Heilbehandlung kann jedoch fließend sein und ist nicht starr abgrenzbar. So kritisierte der Bundesrechnungshof in seinem ... Analogie: Konservierende Leistungen: Zahnaufhellung (Bleaching)
Juradent-ID: 3977 erstellt am: 21.05.2015 letzte Aktualisierung: 26.11.2018
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Zähnebleichen (Bleaching) ist eine zahnärztliche Leistung – BZÄK, Stand Juli 2014 Nach § 1 Zahnheilkundegesetz (ZHG) ist die Ausübung der Zahnheilkunde grundsätzlich approbierten Zahnärzten vorbehalten. Nach § 1 Abs. 3 ZHG ist Ausübung der Zahnheilkunde „berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, d... Praxis: Aufklärung und Haftung: Abgrenzung zahnärztliche Leistungen - oder Kosmetik:
Juradent-ID: 3978 erstellt am: 29.04.2011 letzte Aktualisierung: 26.11.2018
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Zähnebleichen (Bleaching) ist eine zahnärztliche Leistung – BZÄK, Stand Juli 2014 Nach § 1 Zahnheilkundegesetz (ZHG) ist die Ausübung der Zahnheilkunde grundsätzlich approbierten Zahnärzten vorbehalten. Nach § 1 Abs. 3 ZHG ist Ausübung der Zahnheilkunde „berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, d... Analogie: Konservierende Leistungen: Zahnaufhellung (Bleaching)
Juradent-ID: 3979 erstellt am: 29.04.2011 letzte Aktualisierung: 26.11.2018
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SG Hannover: Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise bei der BEMA-Nr. IP 5 – Urteil vom 25.07.2018 Das Sozialgericht (SG) Hannover stellt mit Urteil vom 25.07.2018 (Az.: S 35 KA 2/16) klar, dass ein Vertragszahnarzt in jeder Leistungsposition die Wirtschaftlichkeit der Abrechnung wahren muss. So könne trotz unauffälliger Überschreitung des Gesamtfallwertes die Prüfung einer einzelnen Gebührennummer (hier die Versiegelung nach BEMA-Nr. IP 5) rechtens sein, wenn die Prüforgane zu dem Ergebnis ... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Juradent-ID: 3980 erstellt am: 26.11.2018 letzte Aktualisierung: 26.11.2018
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Leistungsinhalt und Berechnungshinweise Kommentar der Bundeszahnärztekammer, Stand 25.04.2014: Bei umfangreichem Verlust an Zahnhartsubstanz, bei unvollständiger Ausbildung eines Zahnes oder als Unfallfolge kann es erforderlich werden, einen Zahn/Milchzahn mit einer konfektionierten Krone zu versehen. Die Leistung ist nicht auf die Versorgung von Milchzähnen begrenzt. Bei noch nicht abgeschlossenem Kieferwachstum kann eine ko... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2250: Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde:
Juradent-ID: 3981 erstellt am: 26.11.2018 letzte Aktualisierung: 26.11.2018
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AG Weinheim: Kosten der Desinfektion sind keine Praxiskosten im Sinne von § 4 GOZ und daher gesondert berechenbar Die Desinfektion von zahntechnischen Werkstücken (Prothesen, Kronen, Brücken), Abformungen, Registraten etc. wird von privaten Krankenversicherungen häufig mit der lapidaren Feststellung abgelehnt, diese sei als eine selbstverständliche Anforderung in den Herstellungskosten enthalten. Dazu ist auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Weinheim zu verweisen, das mit Urteil vom 30.11.2017 (Az.: 1 ... Labor: Berechnung nach BEB: Desinfektionsmaßnahmen:
Juradent-ID: 3982 erstellt am: 26.11.2018 letzte Aktualisierung: 26.11.2018
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