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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 30.10.2018 Nach dieser Nummer werden Wiederherstellungsmaßnahmen an abnehmbarem Zahnersatz berechnet, die eine Abformung erfordern. Zu derartigen Maßnahmen zählen: ● Reparaturen von Brüchen an Prothesenbasen, -sätteln bzw. -rändern oder Brüchen an Metallanteilen einer Prothese/Teilprothese o. Ä. ● Ebenso werden Erweiterungen um zusätzliche Prothesenzähne bzw. Halte- oder Stützelemente unter dieser... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5260: Wiederherstellung der Funktion einer Prothese (mit Abformung)
Juradent-ID: 3960 erstellt am: 02.11.2018 letzte Aktualisierung: 02.11.2018
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 30.10.2018 Diese Nummer umfasst die intraorale Entnahme von Knochen, Knochenteilen oder Knochenblöcken und schließt die Aufbereitung des Knochenmaterials durch z. B. Dekortikation, Zerkleinerung, Zermahlung oder Zuschneidung ein. Die einfache Wundversorgung der Entnahmestelle und die Konditionierung bzw. Lagerbildung der Aufnahmeregion ist ebenfalls abgegolten. Berechnungsvoraussetzung ist die Knochen... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9140: Knochenentnahme außerhalb des Aufbaugebietes:
Juradent-ID: 3961 erstellt am: 02.11.2018 letzte Aktualisierung: 02.11.2018
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AG Heidenheim a. d. Brenz: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen – Urteil vom 13.07.2018 Mit Urteil vom 13.07.2018 folgt das Amtsgericht (AG) Heidenheim a. d. Brenz (Az.: 5 C 1225/17) der Auffassung, dass die amtliche Begründung des Bundesministeriums für Gesundheit zu GOZ-Nr. 2390 GOZ die alleinige Leistung mit einer selbständigen Leistung verwechselt und insofern fehlerhaft ist. Allerdings folgt das Gericht auch der Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf vom 01.07.2016 Az.:... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2390: Trepanation eines Zahnes
Juradent-ID: 3963 erstellt am: 10.11.2018 letzte Aktualisierung: 10.11.2018
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AG Heidenheim a. d. Brenz: Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung ist analog berechenbar – Urteil vom 13.07.2018 Das Amtsgericht (AG) Heidenheim a. d. Brenz teilt mit Urteil vom 13.07.2018 (Az.: 5 C 1225/17) die Ausführungen des Sachverständigen, dass die Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung einen eigenständigen Arbeitsschritt darstellt, der nicht in den Maßnahmen nach GOZ-Nr. 2410 enthalten und deshalb selbständig analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ abrechenbar ist. Hinsichtlich der Verweigerung der Er... Analogie: Endodontie: Endodontische Revisionsbehandlung
Juradent-ID: 3964 erstellt am: 10.11.2018 letzte Aktualisierung: 10.11.2018
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LG Hamburg: Berechnung von Endo-Leistungen neben der Trepanation und Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung – Urteil vom 30.08.2018 Das Landgericht (LG) Hamburg hat Urteil vom 30.08.2018 (Az.: 323 O 16/15) entschieden, dass GOZ-Nr. 2390 (Trepanation eines Zahnes) neben weiteren endodontische Maßnahmen berechenbar ist. Ferner sind aus hygienischen Gründen nur einmal verwendete Wurzelkanalinstrumente gesondert berechenbar. Wörtlich stellt das Gericht fest: „Die Position 2390 ist demgegenüber zu Recht abgerechnet worde... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2390: Trepanation eines Zahnes
Juradent-ID: 3965 erstellt am: 12.11.2018 letzte Aktualisierung: 12.11.2018
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Steigerungsfaktor von 27,52 für eine Behandlung nach den GOZ-Nrn. 2400 und 2420 kann zulässig sein – Urteil vom 04.09.2015 Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe hat am 04.09.2015 (Az.: 6 C 1670/15) entschieden, dass eine zahnärztliche Rechnung, die entsprechend der Vergütungsvereinbarung einen 27,5171-fachen Steigerungssatz der GOZ-Nrn. 2400 und 2420 ausweist, wirksam war und zu bezahlen ist. Die Patientin hatte gegen die Rechnungslegung eingewendet, dass der vereinbarte Faktor den gesetzlich vorgesehenen Höchstfaktor... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2410: Wurzelkanal-Spülungen:
Juradent-ID: 3966 erstellt am: 16.05.2016 letzte Aktualisierung: 12.11.2018
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AG Ludwigsburg: Analoge Berechnung des Laser-Endo-Verfahrens im Kanal – Urteil vom 28.03.2017 Das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg hat sich mit Urteil vom 28.03.2017 (Az.: 8 C 1040/16) mit der Berechnung einer endodontischen Laserablation/Laserdekontamination befasst und bestätigt, dass diese mit der GOZ-Nr. 2410 analog je Kanal berechnet werden kann. Der Sachverständige hat dazu dargelegt, dass die Laserbehandlung nur dann selbständig abrechenbar ist, wenn mit erheblichem Aufwand im Si... Analogie: Endodontie: Wurzelkanaldekontamination mittels Laser
Juradent-ID: 3968 erstellt am: 12.11.2018 letzte Aktualisierung: 11.05.2023
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BSG: Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch Krankenkasse steht Berichtigung entgegen – Urteil vom 10.05.2017 Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 10.05.2017 (Az.: B 6 KA 9/16 R) entschieden, dass eine Krankenkasse auch bei fehlerhafter Festsetzung des Festzuschusses an die Genehmigung des Heil- und Kostenplans gebunden ist und im Nachhinein keine Berichtigung verlangen kann. Dem stehe das Verbot des „widersprüchlichen Verhaltens“ entgegen. Streitig war eine sachlich-rechnerische Richti... GKV: Kassenleistung / Sachleistung: Heil- und Kostenplan beim GKV-Versicherten
Juradent-ID: 3969 erstellt am: 09.10.2018 letzte Aktualisierung: 14.02.2020
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ZÄKWL: Hinweise für privat versicherte Patienten zu GOÄ-Nr. 4 – Stand Februar 2012 Von Kostenerstattern wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Liquidationen zum Teil argumentiert, • die GOÄ-Nr. 4 sei nur durch Ärzte und/oder bei Vorliegen einer geistigen Behinderung des zu behandelnden Patienten berechnungsfähig.   Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vertritt hierzu folgende Auffassung:   Die GOÄ-Nr. 4 (Erhebung der Fremdanamnese über einen Krank... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä4: Berechnungsfähigkeit der GOÄ 4:
Juradent-ID: 3971 erstellt am: 14.11.2018 letzte Aktualisierung: 14.11.2018
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) – Stand 25.4.2014 Die Leistung erfolgt nach einer Befundung. Die vorherige Aufnahme des Befundes ist obligatorisch und separat berechnungsfähig. Die Aufstellung eines „Schriftlichen Heil- und Kostenplans“ ist unabhängig von einer Anforderung seitens des Patienten oder eines Kostenträgers berechnungsfähig. Sofern Planungsmodelle des/der Kiefer erstellt wurden, ist deren Auswertung einzubeziehen. Der Heil- und... GOZ 2012: A. Allgemeine Zahnärztliche Leistungen: 0030: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans:
Juradent-ID: 3972 erstellt am: 22.11.2018 letzte Aktualisierung: 22.11.2018
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