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OLG Frankfurt: Dokumentation der ordnungsgemäßen Aufklärungsgespräche schützt vor Schadensersatzansprüchen – Urteil vom 11.01.2019 Wie wichtig die entsprechende Dokumentation der Patientenaufklärung ist, belegt erneut ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a. M. vom 11.01.2019 (Az.: 8 U 8/18). Weil die behandelnde Zahnärztin anhand der ausführlichen Dokumentation nachweisen konnte, dass die Patientin hinreichend über die Chancen und Risiken der Behandlung und die Vor- und Nachteile alternativer Behandlungsmethod... Praxis: Aufklärung und Haftung: Aufklärung zu Behandlungsalternativen:
Juradent-ID: 4068 erstellt am: 22.08.2019 letzte Aktualisierung: 22.08.2019
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OVG NRW: Begründung „linguale Befestigung“ nicht als Grund für höheren Steigerungssatz anerkannt – Urteil vom 23.11.2018 Einmal mehr hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW am 23.11.2018 (Az.: 1 A 1825/16) geurteilt, dass die Angabe „linguale Befestigung“ nicht ausreichend ist zur Begründung eines erhöhten Steigerungssatzes bei den GOZ-Nrn. 6100 und 6140. Konkret hatte der Zahnarzt als Begründung angeführt: „Erhöhter Zeitaufwand aufgrund der lingualen Befestigung, dadurch erschwerte Trockenlegung bei ve... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihiferechliche Anfoderungen an Begründungen:
Juradent-ID: 4069 erstellt am: 22.08.2019 letzte Aktualisierung: 22.08.2019
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GOZ-Nr. 3100 in Verbindung mit GOZ-Nrn. 4090/4100 berechnungsfähig Die Auffassung Ihres Kostenerstatters, die Berechnung der GOZ-Nr. 3100 sei neben Lappenoperationen nach den GOZ-Nrn. 4090/4100 [unzutreffendes streichen] nicht möglich, da sie integraler Bestandteil der Lappenoperation sei, ist gebührenrechtlich nicht haltbar. Richtig ist, dass gemäß den Abrechnungsbestimmungen zum Abschnitt E die „primäre Wundversorgung“ integraler Bestandteil ist, zu der ... GOZ 2012: D. Chirurgische Leistungen: 3100: Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
Juradent-ID: 4070 erstellt am: 29.08.2019 letzte Aktualisierung: 29.08.2019
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AG Hannover: GOÄ-Nr. 2382 neben der Einbringung enossaler Implantate gesondert berechenbar – Urteil vom 31.01.2008 Das Amtsgericht (AG) Hannover hat mit Urteil vom 31.01.2008 (Az.: 427 C 16678/06) bestätigt, dass bei gegebener eigenständiger Indikation die Geb.-Ziff. 2382 GOÄ als selbstständige Leistung auch neben der Einbringung enossaler Implantate berechnungsfähig ist. Hintergrund: Die private Versicherung hatte die Erstattung der GOÄ-Nr. 2382 für ein Spalthauttransplantat mit dem Argument abgele... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2382: Schwierige Hautlappenplastik in Verbindung mit Implantatinsertion:
Juradent-ID: 4071 erstellt am: 05.09.2019 letzte Aktualisierung: 05.09.2019
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Mustertext: Hautlappenplastik nach GOÄ-Nr. 2382 im Rahmen einer Implantation Ihre private Krankenversicherung teilt Ihnen mit, der Ansatz der GOÄ-Nr. 2382 sei nicht sachgerecht. Da alle nötigen (Schleim-)Hautlappenplastiken in der GOZ abgebildet seien, entfalle grundsätzlich die Zugriffsmöglichkeit des Zahnarztes auf die GOÄ. Diese Behauptung ist definitiv falsch. Einerseits ist die GOÄ-Nr. 2382 gemäß § 6 Abs. 2 GOZ für Zahnärzte geöffnet. Zum anderen ist gemäß der ... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2382: Schwierige Hautlappenplastik in Verbindung mit Implantatinsertion:
Juradent-ID: 4072 erstellt am: 05.09.2019 letzte Aktualisierung: 05.09.2019
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Positionspapier der Bundeszahnärztekammer zu den Geb.-Ziffern 2381 bzw. 2382 GOÄ – Stand April 2014 Zu ausgewählten Einzelproblemen erarbeitet der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer in unregelmäßiger Abfolge Positionspapiere zu diversen Auslegungsfragen zur Gebührenordnung für Zahnärzte. Es handelt sich dabei um grundlegende Feststellungen, die in ihrer Herleitung und Begründung sowie im fachlich-gebührenrechtlichen Kontext den Rahmen des Kommentars erweitern. In ihrem Posi... GOÄ: L.VII. Chirurgie der Körperoberfläche (Ä2380-Ä2442): Ä2382: Schwierige Hautlappenplastik in Verbindung mit Implantatinsertion:
Juradent-ID: 4073 erstellt am: 05.06.2014 letzte Aktualisierung: 05.09.2019
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Resonanzfrequenzanalyse an Implantaten Die Resonanzfrequenzanalyse (RFA, Osstell® Gerät) misst die Mikrobeweglichkeit und Osseointegration eines Implantats. Dabei wird als Messelement ein Metallstift (SmartPeg) auf das Implantat gesetzt, das ein Signal vom Frequenzmodulator erhält. Die Impulsantwort des Induktionsreizes von Seiten des Implantats wird auf dem Messgerät als Diagramm und das Messergebnis numerisch als ISQ-Wert angezeig... Analogie: Implantologie: Stabilitätsmessung an Implantaten:
Juradent-ID: 4074 erstellt am: 08.09.2019 letzte Aktualisierung: 08.09.2019
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Periotest-Verfahren an Implantaten Die Periotest®-Messung ist ursprünglich eine Methode, um die Zahnbeweglichkeit zu messen, kann aber auch zur Bestimmung der Implantatstabilität herangezogen werden. Bei diesem Gerät klopft ein im Handstück integrierter Stößel (ähnlich einem Stift) in einer elektronisch gesteuerten Abfolge mit einer Dauer von vier Sekunden und viermal pro Sekunde gegen den Zahn bzw. das Implantat. Dabei wird... Analogie: Implantologie: Stabilitätsmessung an Implantaten:
Juradent-ID: 4075 erstellt am: 08.09.2019 letzte Aktualisierung: 08.09.2019
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LG Duisburg: Analoge Berechnung der Parodontaldiagnostik (Periotest) – Urteil vom 14.02.2017 Das Landgericht (LG) Duisburg hat mit Urteil vom 14.02.2017 (Az.: 1 O 86/16) entschieden, dass für eine elektromechanische Parodontaldiagnostik (Periotest) die GOZ-Nr. 0070 analog abgerechnet werden kann, weil es sich um eine vergleichbare Leistung im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ handelt. In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht fest: „Der Leistungstext der Ziffer 0070 GOZ lautet: Vit... Analogie: Implantologie: Stabilitätsmessung an Implantaten:
Juradent-ID: 4077 erstellt am: 17.01.2018 letzte Aktualisierung: 10.09.2019
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OLG Köln: Kostenansprüche bei Kündigung eines Behandlungsvertrages durch den Zahnarzt – Urteil vom 28.11.2018 Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 28.11.2018 (Az.: 5 U 65/16) zum zahnärztlichen Behandlungsvertrag klargestellt, dass dieser jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden kann, da es sich um einen Vertrag über Dienste höherer Art handelt. Erfolgt eine Kündigung durch den Zahnarzt ohne wichtigen Grund, steht dem Zahnarzt eine Vergütung für Leistungen gemäß § 628 Abs. 1 Satz... PKV: Abbruch einer laufenden Behandlung: Abbruch einer laufenden Behandlung durch den Zahnarzt
Juradent-ID: 4079 erstellt am: 19.09.2019 letzte Aktualisierung: 19.09.2019
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