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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2315 Treffer:

Anwendung von Anästhesie-Gel zur lokalen Betäubung (z. B. Oraqix®) Oraqix® ist ein lokal subgingival aufzutragendes Anästhesie-Gel, das flüssig aufgetragen wird und sich in der Parodontaltasche zu einem Gel verändert. Der Wirkungseintritt erfolgt nach 30 Sekunden und anästhesiert für etwa 20 Minuten. Das alternativ zur Injektion einzusetzende Gel dient der Erhöhung des „Patientenkomforts“, da der Einstich mit einer Spritze als auch der Schmerz des Injekti... Analogie: Allgemeine zahnärztliche Leistungen: Einbringen von Oraqix:
Juradent-ID: 4047 erstellt am: 19.06.2019 letzte Aktualisierung: 21.06.2019
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Analoge Berechnung bei Einbringen von Oraqix – Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie Im Rahmen Ihrer geschlossenen Parodontalbehandlung wurde als Alternative zur Infiltrations- oder Leitungsanästhesie Oraqix® in den Gingivalsaum eingebracht. Diese spezielle Form der Anästhesie wurde gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Ihre Versicherung verweigert nun die Erstattung der Leistung mit dem Argument, dass dafür die GOZ-Nr. 0080 (Intraorale Oberflächenanästhesie) zur Verf... Analogie: Allgemeine zahnärztliche Leistungen: Einbringen von Oraqix:
Juradent-ID: 4048 erstellt am: 21.06.2019 letzte Aktualisierung: 21.06.2019
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VG Stuttgart: Foto- oder Videodokumentation im Rahmen einer KFO-Behandlung zulässig – Urteil vom 21.09.2009 Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hatte mit Urteil vom 21.09.2009 (Az.: 12 K 6383/07) über die Abrechnung einer kieferorthopädischen Behandlung zu entscheiden. Unter anderem wurde im zugrunde liegenden Fall vom Behandler die BEB-Nr. 0706 für eine „Foto- oder Videodokumentation einschließlich diagnostischer Auswertung“ angesetzt. Die Beihilfestelle hatte eine Erstattung abgelehnt und daz... Labor: Berechnung nach BEB: Foto-/Videodokumentation
Juradent-ID: 4049 erstellt am: 25.06.2019 letzte Aktualisierung: 25.06.2019
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Erstattungsablehnung der BEB-Nr. 2959 Bei der Ausführung von zahntechnischen Arbeiten werden von Versicherungen häufig Leistungen, die nur gelegentlich anfallen, mit dem Argument nicht erstattet, diese seien medizinisch nicht notwendig. Um Sie bei der Durchsetzung Ihres Erstattungsanspruchs zu unterstützen, stellen wir Ihnen nachfolgend fachliche und gebührenrechtliche Informationen zur Verfügung: Die Anforderung an Qualitä... Labor: Berechnung nach BEB: Mehraufwand durch Rohbrandeinprobe
Juradent-ID: 4050 erstellt am: 26.06.2019 letzte Aktualisierung: 26.06.2019
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Infoblatt der BLZK für Patienten in Bayern Aufgrund der erheblichen Probleme mit der Nichtanerkennung von Begründungen für einen höheren Steigerungsfaktor durch die Beihilfe, rät die Bayerische Landeszahnärztekammer, Patienten darüber aufzuklären, dass die Rechnungsstellung und die Erstattung durch die Beihilfe durchaus voneinander abweichen und zu entsprechenden Selbstbehalten führen können. Als Hilfestellung hat die BLZK ein Infob... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihilfe in Bayern: Nichtanerkennung von Begründungen:
Juradent-ID: 4052 erstellt am: 30.06.2019 letzte Aktualisierung: 30.06.2019
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VG München: Die Vorschrift des § 5 GOZ hat Ausnahmecharakter und ist eng auszulegen – Urteile vom 07. - 25.02.2019 In den letzten Jahren kommt es regelmäßig zu Erstattungsproblemen von zahnärztlichen Liquidationen bei der Bayerischen Beihilfe. Hier werden rigoros Begründungen zu Faktorsteigerungen über 2,3fach nicht anerkannt und einfach gekürzt. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) teilt dazu mit, dass Hintergrund eine Intervention des Bayerischen Rechnungshofs gegenüber den Bayerischen Beihilfe... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihilfe in Bayern: Nichtanerkennung von Begründungen:
Juradent-ID: 4053 erstellt am: 30.06.2019 letzte Aktualisierung: 30.06.2019
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VG Bayreuth: Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes der GOZ-Nr. 6100 wegen lingualer Befestigung, Blutungsneigung, Speichelfluss abgelehnt – Urteil vom 26.06.2018 Das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth stellt mit Urteil vom 26.06.2018 (Az.: B 5 K 17.435) fest, dass die Begründung „besonders schwere Trockenlegen wg. lingualer Befestigung mit Abhalten der Zunge“ weder einen Umstand, der vom durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad abweicht, noch eine auf den individuellen Verhältnissen des konkret behandelten Patienten beruhende Besonderheit darstellt. Aus der ... Beihilfe: Steigerungsfaktor-Begründungen: Beihilfe in Bayern: Nichtanerkennung von Begründungen:
Juradent-ID: 4054 erstellt am: 13.12.2018 letzte Aktualisierung: 30.06.2019
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Wax-up, Set-up und Mock-up als zahntechnische Leistungen – Erläuterung und Berechnung Wax-up, Set-up und Mock-up sind Verfahren in der Zahntechnik, die planbare Behandlungsergebnisse vor Beginn einer prothetischen, implantat-prothetischen oder kieferorthopädischen Versorgung liefern. Die erforderlichen Maßnahmen können damit in funktioneller und ästhetischer Hinsicht exakt im Voraus bestimmt werden und ermöglichen es sowohl Zahnarzt als auch Patienten, im Vorfeld der Behandlung ... Labor: Berechnung nach BEB: Wax-up, Set-up, Mock-up
Juradent-ID: 4055 erstellt am: 05.07.2019 letzte Aktualisierung: 07.07.2019
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OLG Dresden: Implantation ohne Modellanalyse, Röntgenanalyse und Bestimmung der Knochendicke ist behandlungsfehlerhaft – Urteil vom 05.06.2018 In einem Klageverfahren vom 05.06.2018 (Az.: 4 U 597/17) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Rahmen einer Implantatversorgung erhebliche Planungsfehler festgestellt. Aus Sicht des Sachverständigen hätten eine Modellanalyse mit entsprechendem Wax-up/Set-up, eine Röntgenanalyse mit Messreferenz sowie die Bestimmung der Knochendicke erfolgen müssen. Insbesondere das Unterlassen „elementarer... Praxis: Aufklärung und Haftung: Fehlerhafte Implantation:
Juradent-ID: 4056 erstellt am: 07.07.2019 letzte Aktualisierung: 07.07.2019
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Mustertext zur Behauptung, die intraorale Übertragung eines Mock-up ist nicht analog berechenbar Ihre private Versicherung lehnt leider die Erstattung der analog berechneten Leistung „Intraorale Übertragung eines Mock-up“ (GOZ-Nr. ___) mit der Begründung ab, die Demonstration des Behandlungsergebnisses sei Teil der Behandlungsplanung und somit mit den prothetischen Gebühren aus Abschnitt C und F abgegolten. Dieser Einwand ist nach dem aktuell geltenden Gebührenrecht unberechtigt, sodas... Labor: Berechnung nach BEB: Wax-up, Set-up, Mock-up
Juradent-ID: 4057 erstellt am: 07.07.2019 letzte Aktualisierung: 07.07.2019
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