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LG Münster: Implantation ohne Beachtung mangelnder Mundhygiene - grober Behandlungsfehler – Urteil vom 26.04.2018 Das Landgericht (LG) Münster hat sich mit Urteil vom 26.04.2018 (Az.: 111 O 5/16) mit einer Vielzahl von Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einer implantologischen Versorgung bei mangelnder Mundhygiene befasst. Parodontitissituation nicht berücksichtigt Es stellt in seinen Entscheidungsgründen fest, dass zunächst die sich aus den Röntgenbildern ergebenden deutlichen Zeichen einer Pa... Praxis: Aufklärung und Haftung: Fehlerhafte Implantation:
Juradent-ID: 4080 erstellt am: 19.09.2019 letzte Aktualisierung: 19.09.2019
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ArbG Aachen: Arbeitgeber können das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen – Urteil vom 21.01.2019 Hygiene ist für viele Zahnarztpraxen eine Selbstverständlichkeit. Jedoch ist die Frage, welche Konsequenzen sich beispielsweise für die „Händehygiene“ daraus ableiten, ist nicht ganz einfach zu klären. So teilt das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen mit Urteil vom 21.01.2019 (Az.: 1 Ca 1909/18) den Standpunkt eines Arbeitgebers, dass das Pflegepersonal eines Altenheims aus Hygienegründen während ... Praxis: Aufklärung und Haftung: Die Hygiene in der Praxis – und vor Gericht:
Juradent-ID: 4081 erstellt am: 19.09.2019 letzte Aktualisierung: 19.09.2019
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BGH: Gutachten einer (zahn-)medizinischen Schlichtungsstelle ist nicht bindend – Urteil vom 12.03.2019 Schlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern dienen der außergerichtlichen Einigung bei Streitfällen zwischen Zahnarzt und Patient. Durch die Schlichtung soll ein Gerichtsverfahren vermieden werden und zudem ist das Verfahren im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren wesentlich schneller und kostengünstiger. Rechtssicherheit schaffen die Verfahren für Zahnärzte und Patienten jedoch nic... Praxis: Der medizinische Sachverständige: Schlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern:
Juradent-ID: 4082 erstellt am: 24.09.2019 letzte Aktualisierung: 24.09.2019
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Kommentare der Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung – Stand 25.04.2014 Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 5180 (Stand 25.4.2014): Die Durchführung einer funktionellen Abformung ist im Rahmen der Herstellung einer totalen Oberkieferprothese oder einer Oberkiefer-Deckprothese (Cover-Denture) erforderlich. Durch sie wird u. a. der Übergang von beweglicher zu unbeweglicher Schleimhaut dargestellt, um einen Ventilr... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5180: Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel:
Juradent-ID: 4083 erstellt am: 24.09.2019 letzte Aktualisierung: 24.09.2019
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Kommentare der Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung – Stand 25.04.2014 Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 5190 (Stand 25.4.2014): Die Durchführung einer funktionellen Abformung ist im Rahmen der Herstellung einer totalen Unterkieferprothese oder einer Unterkiefer-Deckprothese (Cover-Denture) erforderlich. Durch sie wird u. a. der Übergang von beweglicher zu unbeweglicher Schleimhaut dargestellt, um einen Ventilrand... GOZ 2012: F. Prothetische Leistungen: 5190: Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel:
Juradent-ID: 4084 erstellt am: 24.09.2019 letzte Aktualisierung: 24.09.2019
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OLG Düsseldorf: Vereinbarung von Material-Mehrkosten in der KFO – Urteil vom 30.01.2018 Material- und Laborkosten für „Standardmaterialien“ sind mit den Gebührennummern 6100, 6120, 6410 und 6150 abgegolten. Werden höherwertige Materialien verwendet, können die Mehrkosten dann gesondert berechnet werden, wenn dies vor der Verwendung mit dem Zahlungspflichtigen schriftlich vereinbart worden ist. Wie entscheidend die korrekte Vereinbarung werden kann, ergibt sich aus einem Urteil... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6100: Mehrkosten für höherwertige Materialien:
Juradent-ID: 4085 erstellt am: 30.09.2019 letzte Aktualisierung: 30.09.2019
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Mustertext: Versicherung reduziert Implantate Ihre private Krankenversicherung verweigert vorliegend die implantatgetragene Zahnersatzversorgung in voller Höhe zu übernehmen und begründet dies mit dem Argument, die geplanten Implantate in regio …. seien medizinisch nicht notwendig und reduziert diese auf …. Implantate, die angeblich für Ihre Versorgung ausreichend sein sollen. Dieser Argumentation ist eindeutig zu widersprechen: Fü... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: Versicherung reduziert Anzahl der Implantate bei Freiendsituation
Juradent-ID: 4086 erstellt am: 01.10.2019 letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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Neubeschreibung der Indikationsklassen für die Regelfallversorgung in der Implantologie – Stand 07.10.2014 Die Konsensuskonferenz Implantologie (KKI) hat am 8. Oktober 2014 die Indikationsbeschreibung Implantologie für die Regelfallversorgung überarbeitet und an die zwischenzeitliche Entwicklung des Fachgebiets angepasst. Medizinische Indikation dentaler Implantate Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist grundsätzlich der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Aus anatomische... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: Versicherung reduziert Anzahl der Implantate bei Freiendsituation
Juradent-ID: 4087 erstellt am: 02.12.2014 letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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Rechtsprechung zur medizinischen Notwendigkeit einer Implantatbehandlung Die medizinische Notwendigkeit einer implantatgetragenen prothetischen Versorgung aus zahnärztlicher Sicht wird von einigen Versicherungen diametral entgegengesetzt eingeschätzt. Daraus resultiert eine steigende Anzahl von Leistungsablehnung von privaten Versicherungen,  wobei entweder die Anzahl der Implantate gekürzt oder eine andere Versorgung vorgeschlagen wird. Die Rechtsprechung ... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: Versicherung reduziert Anzahl der Implantate bei Freiendsituation
Juradent-ID: 4088 erstellt am: 23.03.2011 letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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Mustertext: Versicherung schlägt preiswertere Alternative vor Ihre Versicherung verweigert die Kosten für die geplante implantatgetragene Zahnersatzversorgung in voller Höhe zu übernehmen und begründet dies damit, dass es eine kostengünstigere Alternative in Form einer …………. (z.B. Brückenversorgung) gebe. Grundsätzlich wäre zur Wiederherstellung der Kaufunktion auch die vorgeschlagene Alternativbehandlung möglich gewesen. Entscheidend ist jedoch,... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9010: PKV reduziert Implantate und empfiehlt andere Versorgung
Juradent-ID: 4089 erstellt am: 01.10.2019 letzte Aktualisierung: 05.11.2019
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