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VG Düsseldorf: GOZ-Nr. 5170 ist nicht durch die parallel berechneten GOZ-Nrn. 2150 ff. oder 2200 ff. abgegolten – Urteil vom 13.12.2016 Durch den Runderlass des Finanzministeriums NRW vom 16.11.2012 (B 3100 – 3.1.6.2.A – IV A 4) wurde die Beihilfefähigkeit von erbrachten und abgerechneten zahnärztlichen Leistungen nach der GOZ-Nr. 5170 erheblich eingeschränkt. Dort ist hinterlegt: „Die Berechnung einer Gebühr nach Nummer 5170 GOZ kann regelmäßig nur im Zusammenhang mit prothetischen Leistungen (Abschnitt F des Gebührenverze... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 5170 im Zusammenhang mit Kronen
Juradent-ID: 4111 erstellt am: 02.12.2019 letzte Aktualisierung: 02.12.2019
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OVG NRW: Ansatz der GOZ-Nr. 5170 auch bei einer Versorgung mit Kronen – Beschluss vom 08.06.2016 Mit rechtskräftigem Berufungsbeschluss vom 08.06.2016 (Az.: 1 A 1660/15) bestätigt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ein Urteil des VG Köln vom 10.06.2015 (Az.: 10 K 4705/13) und stellt fest, dass bei ungünstigen Kieferverhältnissen der Ansatz der GOZ-Nr. 5170 nicht nur bei einer zahnprothetischen Behandlung, sondern auch bei einer Versorgung mit Vollkronen nach GOZ-Nr. 2210 ... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 5170 im Zusammenhang mit Kronen
Juradent-ID: 4112 erstellt am: 01.09.2016 letzte Aktualisierung: 02.12.2019
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Individuelle Abformung ist nicht mit Inlays/Kronen abgegolten In den Beihilfebestimmungen mancher Länder ist vorgesehen, dass Abformungen im Zusammenhang mit der Versorgung der Zähne mit Einzelkronen mit den Leistungen nach den GOZ-Nrn. 2000 bis 2220 abgegolten sind. Die Berechnung einer Gebühr nach Ziffer 5170 GOZ könne regelmäßig nur im Zusammenhang mit prothetischen Leistungen (Abschnitt F des Gebührenverzeichnisses) in Betracht kommen. I... Beihilfe: Leistungen aus der GOZ: GOZ 5170 im Zusammenhang mit Kronen
Juradent-ID: 4113 erstellt am: 06.11.2010 letzte Aktualisierung: 02.12.2019
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OVG Sachsen: Adhäsive Befestigung ist mit der GOZ-Nr. 6100 abgegolten – Urteilen vom 24.08.2018 und 05.07.2019 Trotz der umfangreichen positiven Rechtsprechung zur Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach GOZ-Nrn. 2197 und 6100 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen in zwei Urteilen vom 24.08.2018 (Az.: 2 A 887/16) und vom 05.07.2019 (Az.: 2 A 301/17) klargestellt, dass die Leistung nach GOZ-Nr. 2197 für eine adhäsive Befestigung von Klebebrackets nicht beihilfefähig ist. Zur Begründung ste... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 4114 erstellt am: 02.12.2019 letzte Aktualisierung: 02.12.2019
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VG Ansbach: Adhäsive Befestigung von Brackets kann neben der GOZ-Nr. 6100 gesondert in Rechnung gestellt werden – Urteil vom 06.08.2019 Im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung hat das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach die medizinische Notwendigkeit der adhäsiven Befestigung von Brackets sowie die Nebeneinanderberechenbarkeit der GOZ-Nrn. 2197 und 6100 ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 06.08.2019 - Az.: AN 18 K 18.00706). Es stellt ferner fest, dass eine bestehende oder fehlende Kostenübernahme für eine... GOZ 2012: C. Konservierende Leistungen: 2197: Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets/Bandes :
Juradent-ID: 4115 erstellt am: 03.12.2019 letzte Aktualisierung: 03.12.2019
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Argument: BEB-Nrn. 0814 ff. Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 9000 Ihre Versicherung teilt Ihnen mit, dass die von uns berechneten Maßnahmen nach den BEB-Nrn. 0814 ff. Bestandteil des zahnärztlichen Honorars bei der Planung der implantologischen Behandlung und somit nicht gesondert berechnungsfähig sind. Zu dieser Aussage möchte ich hiermit Stellung nehmen, da auf eine klare Abgrenzung der erbrachten zahntechnischen Leistungen zur GOZ-Nr. 9000 zu achten ist:... Labor: Berechnung nach BEB: Modellanalyse in der Implantologie
Juradent-ID: 4116 erstellt am: 12.12.2019 letzte Aktualisierung: 12.12.2019
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LG Essen: Röntgenaufnahme nicht vor jeder Zahnextraktion erforderlich – Urteil vom 05.04.2019 Das Landgericht (LG) Essen mit Urteil vom 05.04.2019 (Az.: 16 O 195/17) entschieden, dass ein Zahnarzt vor der Extraktion eines Weisheitszahnes keine neue Röntgenaufnahme anfertigen muss, soweit schon ausreichende Aufnahmen aus der Vorbehandlung vorliegen. Er muss den Patienten auch nicht gesondert aufklären, wenn keine Risikofaktoren vorliegen und es sich um eine „normale“ Zahnextraktion hande... Praxis: Aufklärung und Haftung: OP-Risiken in der Chirurgie:
Juradent-ID: 4117 erstellt am: 17.12.2019 letzte Aktualisierung: 17.12.2019
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BZÄK: Risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde – Abgrenzung von Zahnarztpraxen und Einrichtungen des ambulanten Operierens Der § 23 des Infektionsschutzgesetzes unterscheidet in den Absätzen 3 und 5 klar zwischen Einrichtungen des ambulanten Operierens bzw. Arzt- und Zahnarztpraxen. Risikobasiert werden den ersteren durch das Gesetz höhere Anforderungen bezüglich des Personaleinsatzes, der Dokumentation, der baulichen Voraussetzungen und der behördlichen Überwachung auferlegt. Die Empfehlung der Kommission für ... Praxis: Organisation: Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Juradent-ID: 4118 erstellt am: 21.01.2020 letzte Aktualisierung: 23.01.2020
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OLG Stuttgart: Alternativaufklärung bei Augmentation mit Knochenersatzmaterial oder Eigenknochen aus dem Beckenkamm – Urteil vom 29.07.2008 Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat sich mit Urteil vom 29.07.2008 (Az.: 1 U 148/07) mit der Aufklärungspflicht im Rahmen einer Implantation befasst und klargestellt, dass es sich bei der Entscheidung zwischen einer Augmentation mit Knochenersatzmaterial (Bio-Oss/Bio-Gide Membran) oder Eigenknochen aus dem Beckenkamm um „echte Behandlungsalternative“ handelt, über die vor dem Eingriff auf... Praxis: Aufklärung und Haftung: Aufklärung zu Behandlungsalternativen:
Juradent-ID: 4119 erstellt am: 23.01.2020 letzte Aktualisierung: 23.01.2020
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LG Düsseldorf: Gerichte bestätigen Kritik an Aligner-Shops – Urteile vom 13.03.2019 und 04.12.2019 Seit Ende 2017 haben sich unterschiedliche Vertriebsformen für Aligner entwickelt, deren gemeinsames Kennzeichen es ist, dass der Patient die Schienen zur Eigenanwendung erhält. Dabei sind die Abläufe ähnlich: Kunden bestellen ein Abdrucksets per Post und stellen die Grundlage der kosmetischen kieferorthopädischen Behandlung selbst her oder besuchen einem Partnerzahnarzt, der im Rahmen eine... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Gewerbliche Anbieter von Aligner-Behandlungen:
Juradent-ID: 4120 erstellt am: 23.01.2020 letzte Aktualisierung: 23.01.2020
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