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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2315 Treffer:

Aligner als Geschäftsmodell - rechtliche und berufspolitische Wertung Nach Auffassung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein bewegen sich gewerbliche Anbieter von Alignern mit einer Anweisung zur Selbstbehandlung in einer rechtlichen Grauzone. Die Bundeszahnärztekammer fordert, derartige Geschäftsmodelle mit Selbstbehandlung (z. B. Alignern) nicht zu unterstützen: „Behandlungen in Bereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde liegen gemäß Zahnheilkundegesetz... GOZ 2012: G. Kieferorthopädische Leistungen: 6030: Gewerbliche Anbieter von Aligner-Behandlungen:
Juradent-ID: 4121 erstellt am: 23.01.2020 letzte Aktualisierung: 23.01.2020
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LSG Niedersachsen-Bremen: Zahnersatz im EU-Ausland muss vorher genehmigt werden – Urteil vom 14.05.2019 Mit Urteil vom 14.05.2019 hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (Az.: L 4 KR 169/17) entschieden, dass die Krankenkasse keine Kosten für Zahnersatz im Ausland erstatten muss, wenn die Behandlung nicht zuvor genehmigt wurde. Die Genehmigung eines Heil- und Kostenplans aus einer deutschen Praxis reicht danach nicht aus. Geklagt hatte eine Patientin, die große Brücken im Ober-... GKV: Prothetische Behandlung im Ausland: Heil- und Kostenplan
Juradent-ID: 4122 erstellt am: 24.01.2020 letzte Aktualisierung: 24.01.2020
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SG Düsseldorf: Für Regresse bei fehlerhafter Abrechnung der BEMA-Nr. 107 und GOZ-Nr. 1040 ist nicht die Krankenkasse, sondern die KZV zuständig – Urteil vom 24.04.2019 Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.04.2019 (Az.: S 2 KA 138/18) darauf hingewiesen, dass zwischen Vertragszahnärzten und Krankenkassen grundsätzlich keine rechtlichen Beziehungen bestehen. Somit dürfen Krankenkassen auch im Fall von Falschabrechnungen des Vertragszahnarztes keine Regresse direkt gegen ihn erheben. Hintergrund des Rechtsstreites waren Schreiben einer Kra... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Berechnung der GOZ-Nr. 1040 neben BEMA-Nr. 107
Juradent-ID: 4123 erstellt am: 26.01.2020 letzte Aktualisierung: 09.02.2021
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S3-Leitlinie: Zahnbehandlungsangst beim Erwachsenen – Stand: Oktober 2019 Zahnarztphobien sind seit jeher ein vertrautes Phänomen in der Zahnmedizin. Sie können jedoch einen Ausprägungsgrad erreichen, der einen eigenen Krankheitswert darstellt. Die Prävalenz der Zahnbehandlungsangst mit Krankheitswert liegt bei ca. 5-10% der Bevölkerung, wobei die Zahnbehandlung von diesen Menschen in der Regel vermieden wird. Diese Angst steht einer erfolgreichen zahnärztlichen Betr... PKV: Medizinische Notwendigkeit: Narkose
Juradent-ID: 4124 erstellt am: 27.01.2020 letzte Aktualisierung: 27.01.2020
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Ist die GOZ-Nr. 1040 neben BEMA-Nr. 107 abrechenbar? Im Zusammenhang mit der Berechnung der GOZ-Nr. 1040 gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, auf die in der täglichen Praxis geachtet werden sollte. Laut Schnittstellenpapier der KZBV ist die GOZ-Nr. 1040 neben der BEMA-Nr. 107 (Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung) für dieselbe Sitzung nicht vereinbarungsfähig, da sich die Leistungsinhalte (teilweise) überschneiden. Dazu stellt der i... GOZ 2012: B. Prophylaktische Leistungen: 1040: Berechnung der GOZ-Nr. 1040 neben BEMA-Nr. 107
Juradent-ID: 4125 erstellt am: 28.01.2020 letzte Aktualisierung: 03.11.2020
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SG Berlin: Im Rahmen der GOÄ-Nr. 2584 muss die „Neueinbettung“ des Nervs dokumentiert sein – Urteil vom 23.10.2019 Das Sozialgericht (SG) Berlin hat mit Urteil vom 23.10.2019 (Az.: S 83 KA 43/19) festgestellt, dass die Abrechnung der Neurolyse nach GOÄ-Nr. 2584 tatsächlich die „Neueinbettung“ des Nervs in ein neues oder neu gestaltetes Bett erfordert und die Veränderung des Betts deutlich aus der Dokumentation hervorgehen muss. Aus den Entscheidungsgründen: Nach Auffassung der Kammer wurde im Rahmen... GOÄ: L.VIII. Neurochirurgie (Ä2580-Ä2586): Ä2584: Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung:
Juradent-ID: 4126 erstellt am: 29.01.2020 letzte Aktualisierung: 22.06.2020
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GOZ-Nr. 9090 neben GOZ-Nr. 9100 in einer Kieferhälfte – wann geht das? Laut Beschluss Nr. 14 (Themenbereich: Chirurgie/Implantation) des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen ist neben der GOZ-Nr. 9100 die GOZ-Nr. 9090 nicht berechnungsfähig. Richtig an diesem Beschluss ist, dass die Knochenimplantation nach GOZ-Nr. 9090 nicht im Ausdehnungsgebiet einer Kieferaugmentation nach GOZ-Nr. 9100 ansatzfähig ist, da mit dieser die „Einbringung von Aufbaumaterial... GOZ 2012: K. Implantologische Leistungen: 9090: Knochengewinnung, Knochenaufbereitung und -implantation
Juradent-ID: 4128 erstellt am: 30.01.2020 letzte Aktualisierung: 30.01.2020
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LSG Hamburg zu Auffälligkeiten in einer vertragsärztlichen KFO-Abrechnung – Urteil vom 18.10.2018 Zum Verstoß gegen Vorschriften der Leistungserbringung stellt das Landessozialgericht (LSG) Hamburg mit Urteil vom 18.10.2018 (Az.: L 5 KA 18/16) sehr deutlich klar, dass das Überschreiten von KFO-Behandlungsplänen ohne Genehmigung und die Nichtbeachtung der Aufbewahrungspflichten als pflichtwidrige Verhaltensweise zu werten ist. Dem Vertragsarzt stehe somit auf „bereicherungsrechtlicher“ Grund... GKV: Beziehungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung: Sachlich-rechnerische Berichtigungsverfahren:
Juradent-ID: 4129 erstellt am: 13.02.2020 letzte Aktualisierung: 13.02.2020
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OLG Karlsruhe: Verjährung einer Honorarforderung beginnt mit der Rechnungsstellung – Urteil vom 05.09.2002 Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied mit Urteil vom 05.09.2002 (Az.: 12 U 83/01), dass die Rechnungsstellung nur vom tatsächlich berechtigten Forderungsinhaber erfolgen kann und die Verjährung einer Honorarforderung erst mit Rechnungserteilung beginnt. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Zahnarzt im Jahre 1996 eine Verrechnungsstelle mit der Einziehung seiner Honorarforderung bea... GOZ 2012: Paragrafenteil: § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung: Verjährung von Honorarforderungen:
Juradent-ID: 4132 erstellt am: 28.02.2020 letzte Aktualisierung: 28.02.2020
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LG Frankfurt/Oder: Grober Behandlungsfehler im Fall der Behandlungsfehlerhäufung – Urteil vom 01.12.2019 In der Regel muss der Patient selbst einen Behandlungsfehler und seine Folgen nachweisen. Erst bei einem groben Behandlungsfehler setzt die Beweislastumkehr ein. Allerdings kann nach einem Urteil vom 01.12.2019 (Az.: 11 O 309/11) des Landgerichts Frankfurt (Oder) auch die Häufung von Behandlungsfehlern im Ergebnis dazu führen, dass ein grober Behandlungsfehler anzunehmen ist und dies zu Bew... PKV: Haftung: Probleme mit neuem Zahnersatz
Juradent-ID: 4133 erstellt am: 02.03.2020 letzte Aktualisierung: 05.03.2020
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