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Ihre Suche über alle Artikel ergab 2315 Treffer:

Analoge Berechnung der PC-gestützte Auswertung der optisch-elektronischen Abformung Die zahnärztliche Leistung der GOZ-Nr. 0065 besteht in der Regel aus einer intraoralen optisch-elektronischen Abformung einer Kieferhälfte oder des Frontzahnbereichs eines Kiefers. Mit dieser Leistung sind sämtliche vorbereitenden Maßnahmen (bspw. Puderung der zu scannenden Oberfläche), ggf. notwendiges Nachscannen, die einfache digitale Bissregistrierung und die Archivierung abgegolten. Is... Analogie: Allgemeine zahnärztliche Leistungen: Computergestützte Auswertung der optisch- elektronischen Abformung:
Juradent-ID: 4090 erstellt am: 03.10.2019 letzte Aktualisierung: 31.03.2023
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SG München: Honorarkürzung bei Fortbildungsverstoß durch angestellten (Zahn­)Arzt – Urteil vom 12.09.2018 Inwieweit ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) als Arbeitgeber eines (Zahn-)Arztes für den Nachweis der gesetzlichen Fortbildungspflicht verantwortlich ist, hat das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 12.09.2018 (Az.: S 38 KA 5127/17) geklärt. Hintergrund war die Verletzung der Fortbildungspflicht durch einen ehemalig im MVZ angestellten Zahnarzt, der trotz mehrmaligen Erin... GKV: Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V: Verspäteter Fortbildungsnachweis:
Juradent-ID: 4092 erstellt am: 15.10.2019 letzte Aktualisierung: 15.10.2019
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LG Bonn: Bewertungs-Plattform jameda.de muss Daten des Basisprofils von Ärzten löschen – Urteil vom 28.03.2019 Das Landgericht (LG) Bonn gab mit Urteil vom 28.03.2019 (Az.: 18 O 141/18) einem Facharzt Recht, der sich gegen die ungewollte Benennung auf jameda.de wehrte und - unter Hinweis auf die DSGVO - die Löschung seines Basisprofils verlangte. Solange andere „zahlende Ärzte“ im Vergleich zum Betroffenen bevorzugt behandelt werden, sei der Portalbetreiber zur Löschung sämtlicher in der Datenbank g... Praxis: Online-Bewertungsportale für Ärzte/Zahnärzte: Löschungsanspruch eines Arztes aus Bewertungsportal:
Juradent-ID: 4093 erstellt am: 20.10.2019 letzte Aktualisierung: 20.10.2019
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AG München: Laborarbeiten nicht von der BEB-Hauptleistung erfasst – Urteil vom 05.11.2009 Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 05.11.2009 (Az.: 141 C 25047/07) bestätigt, dass private Versicherungen bei der Erstattung nicht auf die sogenannte BEL-Liste verweisen können, da diese Liste lediglich erstattungsfähige Beträge für gesetzlich Versicherte festlegt. Privatpatienten haben einen höheren Versicherungsschutz, der über den Anspruch auf Leistungen der medizinischen Grund... Labor: Anzweifeln der ortsüblichen Angemessenheit: Laborkosten nach § 9 GOZ:
Juradent-ID: 4094 erstellt am: 22.10.2019 letzte Aktualisierung: 22.10.2019
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VG Stuttgart: Dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik ist vom Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 2180 erfasst und nicht analog zu berechnen – Urteil vom 16.07.2019 Mit Urteil vom 16.07.2019 (Az.: 10 K 3203/16) hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart entschieden, dass eine „dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik“ lediglich eine veränderte Ausführung bzw. eine neuartige Methode der Leistung nach GOZ-Nr. 2180 darstellt. Somit sei sie keine "insgesamt neue Leistung", bei deren Vorliegen eine Analogie nach § 6 Abs. 1 GOZ möglich wäre. Aus den... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 4095 erstellt am: 24.10.2019 letzte Aktualisierung: 05.11.2019
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Zahnärztekammer Berlin zu mehrfach geschichteten Aufbaufüllungen – Stand: 29.03.2017 Dem Einwand, mehrfach geschichtete, dentinadhäsiv befestigte Aufbaurestaurationen aus Komposit wären der so genannten Analogberechnung gem. § 6 Abs. 1 GOZ nicht zugänglich, kann folgendes entgegengehalten werden: Voraussetzung für die analoge Berechnung einer zahnärztlichen Leistung ist gem. § 6 Abs. 1 GOZ , dass es sich um eine im gebührenrechtlichen Sinne selbständige Leistung han... Analogie: Konservierende Leistungen: Mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik:
Juradent-ID: 4096 erstellt am: 24.10.2019 letzte Aktualisierung: 24.10.2019
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand September 2023   Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/ oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes.   _____________________________________________________________________________... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen:
Juradent-ID: 4097 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand September 2023 Die Beratung muss mindestens 10 Minuten dauern. Die Dokumentation der Zeitdauer ist empfehlenswert, jedoch auch unter Berücksichtigung des genauen Wortlauts von § 12 Abs. 2 Nr. 2 in der Liquidation nicht zwingend erforderlich.  Die mehrmalige Berechnung der GOÄ-Nr. 0003 im Behandlungsfall und/oder am selben Tag ist in der Rechnung zu begründen. Bei Berechnung am selben Behandlungstag sind ... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä3: Ä 3 – neben anderen Leistungen:
Juradent-ID: 4098 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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Kommentar der Bundeszahnärztekammer – Stand September 2023 Die Leistung kann auch telefonisch erbracht werden. Für den Zeitraum des Behandlungsfalls gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Geb.-Nrn. 0001 und 0003.   Die Leistung kann auch erbracht werden, wenn der Patient abwesend ist. Sofern es sich bei der Beratung von Patient und Bezugsperson um identische Beratungsinhalte handelt, ist die GOÄ-Nr. 0001 neben der GOÄ-Nr. 0004 nicht... GOÄ: B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen (Ä1-Ä6): Ä4: Berechnungsfähigkeit der GOÄ 4:
Juradent-ID: 4099 erstellt am: 15.11.2023 letzte Aktualisierung: 15.11.2023
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LG Wuppertal: Die Unterlassung einer kinematischen Scharnierachsenbestimmung stellt in der Regel keinen Behandlungsfehler dar – Urteil vom 16.01.2018 Mit Urteil vom 16.01.2018 (Az.: 5 O 450/15) kommt das Landgericht (LG) Wuppertal zu dem Schluss, dass eine kinematische Scharnierachsenbestimmung durch einen Spezialisten nicht dem ärztlichen Standard in einer zahnärztlichen Praxis entspricht. Die Unterlassung stellt somit in der Regel keinen Behandlungsfehler dar. Das LG hatte sich mit der Klage einer Patientin zu befassen, bei der alle Zä... GOZ 2012: J. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: 8030: Kinematische Scharnierachsenbestimmung
Juradent-ID: 4100 erstellt am: 31.10.2019 letzte Aktualisierung: 31.10.2019
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